Der Bezirk Niederbayern ist eine in der Verfassung des Freistaats Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft und bildet neben den Gemeinden (erste kommunale Ebene), den Landkreisen und kreisfreien Städten (zweite kommunale Ebene), die dritte kommunale Ebene - eine bayerische Besonderheit. Die sieben bayerischen Bezirke werden durch den Bayerischen Bezirketag als kommunalem Spitzenverband vertreten (Bezirksordnung für den Freistaat Bayern).