Die Aufgaben des Instituts sind zunächst die universitäre Lehre und Forschung. Darüber hinaus übernehmen die Mitarbeiter die gerichtsärztliche Versorgung der Region.Diese Bereiche hängen eng zusammen: die gerichtsärztliche Tätigkeit ermöglicht die praktische Ausbildung weit über die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen hinaus; die großteils anwendungsbezogene Forschungstätigkeit ist auf den Praxisbezug angewiesen; Lehre und Forschung ergänzen sich, z.B. in der Ausbildung und Arbeit von Diplomanden/Doktoranden.