Der Magistrat der Stadt Marburg ist die Verwaltungsbehörde. Er besorgt gemäß § 66 der Hessischen Gemeindeordnung nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung. Der Magistrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nicht öffentlich sind. Er tagt in der Regel jeden Montag im Sitzungssaal im Rathaus. Der Magistrat besteht bei der Stadt Marburg aus 13 Mitgliedern: den 3 hauptamtlichen Magistratsmitgliedern