Gemeinsam stellen sich hier mehr als 26.000 Forschende, Lehrende, Studierende und Mitarbeitende den Herausforderungen in Gesellschaft, Kultur, Bildung, Ökonomie, Technik, Natur und Umwelt.
In der Universitätsverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal, in der Abteilung 5.3 - Technisches Gebäudemanagement, Bereich Lüftungs- und Kältetechnik suchen wir Unterstützung.
Lüftungsbauer/in / Klimatechniker/in (m/w/d) im Dezernat 5 (25142)
Aufgaben
- Instandsetzung, Wartung und Reparatur maschinentechnischer Anlagen
- Neubau und Erweiterung bestehender maschinentechnischer Anlagen
- Herstellung von Stahlkonstruktionen
- Mitarbeit bei der Wartung und Reparatur vorhandener Lüftungs-, Kälte- und Druckluftanlagen
- Werkzeugmaschinenpflege und Wartung
- Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst
Qualifikationsprofil
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Lüftungsbauer*in/Klimatechniker*in oder vergleichbar
- Mehrjährige (mind. 2 Jahre) Berufserfahrung im Bereich Lüftungsbau/Klimatechnik wünschenswert
- Kenntnisse der Metallbe- und -verarbeitung
- Kenntnisse der Klima-, Lüftungs-, Sanitär- und Heizungstechnik
- Kenntnisse der gültigen Regeln der Technik
- Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten
Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt (frühestens 01.07.2025)
Dauer
unbefristet
Stellenwert
E 7 TV-L
Umfang
Vollzeit (Teilzeit ist möglich, bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie auch bzw. nur an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert wären)
Kennziffer
25142
Ansprechpartner
Herr Andreas Moritz
E-Mail
Claudia Anders (Fragen zum Bewerbungsverfahren)
E-Mail
0202 439-3987
Bewerbungen über
stellenausschreibungen.uni-wuppertal.de
Bewerbungsfrist
21.07.2025
An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellten Personen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungen umfassen alle notwendigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweis der Handwerkskammer, Arbeitszeugnisse, ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung). Unvollständig eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!