Wir sind die Cybersicherheitsbehörde des Bundes. Gemeinsam gestalten wir mit derzeit rund 1.700 Beschäftigten eine sichere digitale Zukunft für Deutschland. Durch die rasante Entwicklung der Digitalisierung wächst - neben unseren Aufgaben - auch unser Team stetig weiter. Hierfür suchen wir engagierte Fachkräfte, die mit uns eine sichere digitale Welt gestalten.
Referentin / Referent (w/m/d) im Referat Kritische Infrastrukturen - Grundsatz
(Entgeltgruppe E 13 bis E 14 TVöD bzw. die vergleichbare Besoldungsgruppe gemäß BBesO)
unbefristet am Dienstort Bonn
Das Referat W 11 „Kritische Infrastrukturen - Grundsatz“ übernimmt Aufgaben von sektorübergreifender und grundlegender Bedeutung beim Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Das Referat arbeitet in enger Abstimmung mit den sektorspezifisch ausgerichteten Referaten des Fachbereichs darauf hin, die Cyberresilienz der KRITIS zu stärken und ein Mindestniveau an Sicherheit bei diesen zu erreichen. Hierbei wirkt das Referat sowohl direkt im Kontakt mit KRITIS, z. B. in der Funktion des BSI als Aufsicht über gesetzlich verpflichtete Betreiber oder durch Bereitstellung von Informationen, als auch indirekt, z. B. über die Gestaltung strategischer Vorhaben und die Kooperation, z. B. mit anderen Behörden.
Ihre Tätigkeiten sind:
- Konzeption und Weiterentwicklung von Aufgaben und Prozessen des Fachbereichs, z. B. durch Ausgestaltung der gesetzlich vorgesehenen Prozesse im Rahmen des Schutzes KRITIS.
- Erstellen von Empfehlungen, Orientierungshilfen und Konzepten zum Stand der Technik der Informationstechnik KRITIS, z. B. zu branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S).
- Begleitung und Weiterentwicklung strategischer Vorhaben, z. B. durch Kommentierung von Gesetzesvorhaben oder Vertreten der Position des BSI in Gremien und Workshops.
- Aufbereiten von Informationen, Verfassen von Berichten und Vorbereitung von Terminen.
- Mitarbeit im Bereich der Meldungs- und Vorfallsbearbeitung und im Lagezentrum des BSI.
Ihr Profil:
- Ein abgeschlossenes bzw. kurz vor dem Abschluss stehendes Studium (Diplom [Uni]/Master) der Fachrichtungen Informatik, technische Informatik, IT-Sicherheit, Physik, Verwaltungs- oder Wirtschaftsinformatik, IT-Management oder einer vergleichbaren, einschlägigen Fachrichtung mit informationstechnischem Schwerpunkt.
- Idealerweise verfügen Sie über gute Kenntnisse des regulatorischen Rahmens für KRITIS.
- Wünschenswert wären einschlägige Erfahrungen in der IT-Sicherheit KRITIS oder vergleichbarer Bereiche.
Was uns noch wichtig ist:
- Sie arbeiten gerne strategisch und können Prozesse strukturiert voranbringen.
- Sie haben ein verbindliches und freundliches Auftreten sowie eine überzeugende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
- Im Team arbeiten Sie aufgeschlossen, sind kritikfähig und bringen sich kooperativ sowie eigeninitiativ in Ihre Arbeit ein.
- Das #TeamBSI profitiert von Ihrer entscheidungsfreudigen und zielgerichteten Arbeitsweise.
- Ihre Motivation, lebenslang zu lernen und sich dadurch in Ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihrem Wissen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
- Sie verfügen über sehr gute deutsche und sehr gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Deutsch mind. C 1).
- Sie bringen die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen sowie zur Übernahme gelegentlicher Dienstreisen - unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - mit.
Was wir bieten:
- Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe mit gesellschaftlichem Mehrwert bei der Gestaltung einer sicheren digitalen Zukunft Deutschlands.
- Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben durch flexible Arbeitsgestaltung, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten in Deutschland sowie Teilzeitarbeit - weitere Infos als FAQ.
- Eine gezielte Einarbeitung und gute Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Qualifikation.
- Einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz, die Perspektive einer Verbeamtung sowie ein vielseitiges Gesundheitsangebot.
- Eine monatliche BSI-Zulage in Höhe von 200 €/240 €.
- Unterstützung bei den Umzugskosten oder Zahlung von Trennungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen.
- Ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket) oder alternativ ein vergünstigtes Deutschlandticket.
Sie haben Interesse?
Dann bewerben Sie sich jetzt im Team BSI bis zum 24.03.2026
Ihr Kontakt zu uns:
- Fragen zur Personalgewinnung: Vanessa Thol (Personalgewinnung des BSI) unter 0228 99 9582-5889
- Fachliche Fragen: Dr. Henning-Timm Langwald (Referatsleitung W 11) unter 0228 99 9582-6734
- Fragen zum Bewerbungsmanagementsystem: Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter 0228 99 358-87500
Wissenswertes:
- Wir als BSI möchten Frauen ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt. Diversität und geschlechterunabhängige berufliche Gleichstellung sind für uns wichtige Bestandteile der Personalpolitik. Über Bewerbungen von Menschen jeder Herkunft sowie aller geschlechtlichen Identitäten und persönlicher Orientierungen, Altersgruppen, Religionen und Weltanschauungen freuen wir uns.
- Das BSI sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
- Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt und unserer Mitgliedschaft bei Employers for Equality stehen wir für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld.
- Ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Für uns hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Das BSI hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Unsere detaillierten Datenschutzbedingungen finden Sie hier.




