Jobbörse - einfach passende Jobs finden

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der jobvector GmbH


Gilt ab: 01.03.2026

Präambel

jobvector ist die Jobbörse für Fach- und Führungskräfte, mit der Bewerber einfach passende Jobs finden. jobvector wurde mehrfach für die Jobsuche von Fach- und Führungskräften ausgezeichnet.

Über unsere qualitativ hochwertigen Produkte werden Arbeitgeber und Bewerber passgenau zusammengeführt.

A. Datenschutzerklärung

Die für die jobvector GmbH gültige Datenschutzerklärung ist auf allen Domains auf der Seite "Datenschutz" zu finden.

B. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, allgemein

§ 1 Allgemein

  1. Die Nutzungsbedingungen gelten für die Parteien jobvector GmbH, Kölner Landstr. 40, 40591 Düsseldorf, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eva Birkmann & Tom Wiegand, nachfolgend "jobvector" oder "wir" genannt und dem NutzerIn, nachfolgend "Nutzer" oder "Du", sowie den Arbeitgebern, nachfolgend "Kunden", "Arbeitgeber", "Unternehmen" oder "Sie".
  2. Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die die jobvector GmbH anbietet (nachfolgend "jobvector-Plattformen" genannt). Diese Dienstleistungen umfassen namentlich alle Webangebote der jobvector Domänen, die jobvector App und alle Events von jobvector sowie zugehörige Produkte.
  3. Wenn Du als Nutzer oder Sie als Arbeitgeber die Nutzungsbedingungen von jobvector nicht akzeptieren, bitten wir darum, jegliche weitere Nutzung unserer Dienstleistungen zu unterlassen. In diesem Fall darf die jobvector-Plattformen nicht weiter genutzt und die Plattform muß verlassen werden.
  4. Eine weitergehende Nutzung der jobvector Plattform gilt als konkludentes Einverständnis mit unseren Nutzungsbedingungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

§ 2 Anpassungen und Aktualisierungen

  1. jobvector ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden durch Veröffentlichung der neuen Nutzungsbedingungen auf den Websites von jobvector kommuniziert und lösen die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen und Bestimmungen ab. Die jeweilige Gültigkeit der neuen Bedingungen ist durch einen Datumsstempel gekennzeichnet ("Gilt ab:"). Eine Nutzung der jobvector-Plattform nach dem angegebenen Datum, führt damit zu einer Akzeptanz der neuen und dann aktuell gültigen Nutzungsbedingungen.
  2. Im Falle eines fehlenden Einverständnis mit den neuen Bedingungen, muß die Nutzung der jobvector-Plattformen unterlassen werden und das ggf. angelegte Nutzerkonto gelöscht werden.

§ 3 Geistiges Eigentum

  1. Unsere Plattformen beinhalten Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich geschützt sind. Es ist nicht gestattet, die Website oder andere Plattformen im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Gestattet sind allerdings die technisch bedingte Vervielfältigung zum Browsen oder Lesen, sowie die Vervielfältigung für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch.
  2. Zuwiderhandlungen werden nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt. Auf eine Strafbarkeit gemäß § 106 UrhG wird ausdrücklich hingewiesen.
  3. Alle Arbeitsergebnisse, Informationen und Webseiten unserer Plattformen unterliegen dem Copyright von jobvector. Ausgeschlossen sind solche Daten, die von Kunden oder Dritten erstellt und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Rahmen unserer Dienstleistung übernommen wurden.
  4. Die jobvector GmbH ist Urheber und Inhaber aller erstellten Plattformen, Datenbanken und Daten. jobvector ist der Eigentümer der Rechte an diesen Informationen, Algorithmen und Prozessen. Dieses Recht erstreckt sich auch explizit auf die Berechnungsergebnisse der von jobvector erstellten oder modifizierten Algorithmen.

§ 4 Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte

  1. Um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, bieten wir ein digitales Melde- und Beschwerdesystem an. Hiermit können Nutzer Inhalte melden, die von Dritten auf der Plattform veröffentlicht wurden und potenziell gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. Stellenanzeigen oder Lebensläufe).
  2. Ergibt die Prüfung einer Meldung, dass Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, kann jobvector diese blockieren, löschen oder den Zugriff darauf einschränken („Moderationsmaßnahme"). Dies gilt auch für Verstöße, die jobvector durch eigene, freiwillige Kontrollen feststellt. Eine generelle Pflicht zur Überwachung aller hochgeladenen Inhalte besteht für jobvector jedoch nicht.
  3. Sollte das Meldesystem missbräuchlich genutzt werden, behalten wir uns vor, die Bearbeitung solcher Meldungen vorübergehend einzustellen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn eine Person wiederholt unbegründete Meldungen in großem Umfang einreicht.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollte ein Paragraph dieser Nutzungsbedingungen/AGB ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gilt der betreffende Paragraph oder Absatz als von den restlichen Bestimmungen abtrennbar. Die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere die restlichen Absätze des jeweiligen Paragraphen, bleiben davon unberührt. In diesem Fall wird der ungültige oder nicht durchsetzbare Paragraph durch eine branchenübliche oder gesetzliche Bestimmung ersetzt.

§ 6 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters jobvector GmbH in Düsseldorf.

§ 7 Gerichtsstand und geltendes Recht

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland.
  2. Auf die AGB und Vertragsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

C. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber, allgemein

§ 1 Vertragsparteien

  1. Die Vertragsparteien sind der Betreiber von jobvector, die jobvector GmbH, Kölner Landstr. 40, 40591 Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eva Birkmann & Tom Wiegand, nachfolgend "jobvector" oder "wir" genannt, und derjenige, der mit jobvector ein zweiseitiges Rechtsgeschäft eingeht, nachfolgend Kunde genannt.
  2. Die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber richten sich insbesondere an Kunden nach folgenden Definitionen:
    • Unternehmer laut §14 Abs. 1 BGB insbesondere rechtsfähige Personengesellschaften nach §14 Abs. 2 BGB
    • Kaufmann laut §1 HGB
    • juristische Personen des Privatrechts
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Vertrag beinhaltet die gegenseitig vereinbarten Leistungen zwischen jobvector und dem Kunden ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Preisliste der jeweiligen Plattform und den produktbezogenen Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Kunde eigene Vertragsbedingungen aufstellen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen, so haben diese nur dann Gültigkeit, wenn jobvector die Geltung explizit schriftlich bestätigt.

§ 3 Geltungsbereich

Unsere AGB gelten für sämtliche Verträge, die mit uns abgeschlossen werden. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten AGB.

§ 4 Vertragsabschluss

  1. Verträge kommen nur auf der Grundlage von zuvor durch jobvector abgegebenen freibleibenden Angeboten zustande. Der Kunde kann auf diese freibleibenden Angebote hin ein Angebot auf Vertragsabschluss unterbreiten, durch Erklärung gegenüber jobvector z.B. durch Rückgabe des unterschriebenen freibleibenden Angebotes im Original/Kopie per E-Mail, Fax oder postalisch an jobvector. Der Vertrag kommt mit Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung von jobvector beim Kunden zustande oder nach § 362 Abs. 1 HGB durch Schweigen als konkludente Annahme des Antrages.
  2. Des Weiteren kann der Kunde jobvector auch ein Angebot auf Vertragsabschluss in digitaler Form unterbreiten, über die jobvector Website mit den dort zur Verfügung gestellten Eingabemasken. Vor jeder Abgabe eines Angebotes wird auf die im Falle eines Vertragsschlusses geltenden Nutzungsbedingungen/AGB hingewiesen. Mit der Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Nutzungsbedingungen/AGB und der digitalen elektronischen Bestätigung unterbreitet der Kunde jobvector ein Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrages unter Geltung dieser akzeptierten Nutzungsbedingungen.
  3. jobvector behält sich die Möglichkeit vor, Angebote von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung erfolgt durch schriftliche oder digitale Benachrichtung des Kunden. Sollte jobvector das Angebot nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ablehnen, gilt der Antrag des Kunden gemäß § 362 Abs. 1 HGB als konkludent angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.
  4. Die angebotene und von Kunden erworbene Leistung ergibt sich aus der hier vorliegenden AGB, dem Kaufvertrag und ggf. zusätzlichen Beschreibungen auf der jobvector-Plattform.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt jobvector alle auftragsrelevanten Informationen und Datenmaterialien schnellstmöglich in vollständiger, einwandfreier und unmittelbar verwertbarer Form zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Der Kunde sichert jobvector zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Datenmaterialien einschließlich ihrer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Kunde räumt jobvector die für die Publikation erforderlichen Rechte durch die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen/AGB ein.
  3. jobvector hat das Recht die vom Kunden zur Produkterfüllung bereitgestellten Daten, wie Logo, Farbcodes, Bildmaterial, Inhalte von Anzeigen (z.B. Stellentitel, Zielgruppe, etc.) und weiteres in folgender Hinsicht zu Nutzen:
    • Beliebiges Arrangement der Einzelkomponenten zum Zweck einer auf das jeweilige Medium und den jeweiligen User abgestimmten Anzeigengestaltung.
    • Nutzung einer automatisierten, algorithmischen Permutation der Anzeigenkomposition und Anzeigenerstellung.
    • Bewerbung auf Plattformen Dritter im Namen, Erscheinungsbild und Corporate Design des Kunden. Dieses Recht umfasst alle zum jeweiligen Zeitpunkt der Produkterfüllung bestehenden Channel, z.B. Digital, Print, Mobile, TV, Events, Messen und weitere.
  4. jobvector ist für die Inhalte, die der Kunde oder ein Dritter bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist jobvector nicht verpflichtet, die Inhalte oder die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
  5. Erlangt der Kunde Kenntnis eines Rechtsverstoßes oder Missbrauches oder werden Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht, die mit den Datenmaterialien im Zusammenhang stehen, hat der Kunde jobvector unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten. jobvector ist berechtigt, die Veröffentlichung bis zu einer endgültigen Klärung zwischen Kunde und Dritten einzustellen.
  6. Sollten Dritte jobvector wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den überlassenen Datenmaterialien oder den Inhalten der verlinkten Seiten resultieren, verpflichtet sich der Kunde ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden, jobvector von jeglicher Haftung freizustellen und jobvector die Kosten zu ersetzen, die infolge der Inanspruchnahme einer möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, jobvector nach besten Kräften mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche von jobvector bleiben unberührt.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, seinen E-Mail Account so einzurichten, dass die E-Mails von jobvector ihn erreichen (z.B. durch Whitelisting) und insbesondere nicht im „Spam-Ordner" landen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, sein IT-System nach dem zumutbaren technischen Stand einzurichten, um einen reibungslosen Netzbetrieb mit jobvector zu gewährleisten.
  9. Sämtliche Mängel müssen vom Kunden unverzüglich gemeldet werden.
  10. Wenn sich der Kunde für Dienste auf den von jobvector betriebenen Webseiten registriert (z.B. für einen Arbeitgeberzugang) oder anderweitig Zugangsdaten zur Nutzung der Leistungen erhält, ist er zu Folgendem verpflichtet:
    • Vollständigkeit: Alle im Rahmen der Anmeldung abgefragten Informationen müssen wahrheitsgetreu und lückenlos angegeben werden.
    • Geheimhaltung: Zugangsdaten (wie Benutzernamen, Passwörter oder Zugangsschlüssel) sind streng vertraulich zu behandeln und durch angemessene Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
    • Meldepflicht: jobvector muss umgehend benachrichtigt werden, falls der Verdacht besteht oder es konkrete Anzeichen dafür gibt, dass unbefugte Personen Zugriff auf das registrierte Konto erlangt haben.

§ 6 Preise

  1. Die Verkaufspreise entsprechen der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell geltenden Preisliste oder den getroffenen Vereinbarungen.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Individuelle Preisnachlässe von jobvector gelten ausschließlich für den angefragten Kunden und die vereinbarten Rahmenbedingungen. Eine Übertragung des Vertrages auf Dritte – etwa die Abrechnung über eine Agentur anstelle des Endkunden – ist ausgeschlossen.

§ 7 Credits und Nutzungskontigente

  1. Der Leistungsumfang besteht darin, daß der Kunde mit dem Kauf von Credits (Anzeigenkontingenten) das Recht erwirbt, innerhalb der vereinbarten Laufzeit eine entsprechende Anzahl an Stellenanzeigen zu schalten. Ein Credit zum Beispiel für das Produkt "Stellenanzeige" entspricht jeweils der Schaltung einer Einzelanzeige für den definierten Zeitraum. Unsere Produkte haben unterschiedliche Credit-Verrechnungszahlen.
  2. Die Vergütung für das gewählte Credit-Paket ist im Regelfall mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig, unabhängig davon, wann oder ob der Kunde die Credits tatsächlich in Anspruch nimmt. Eine Teilzahlung (Ratenzahlung) wird individuell vereinbart und im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.
  3. Eine Rückerstattung unverbrauchter Credits ist ausgeschlossen. Nicht verbrauchte Credits verfallen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit (sofern im Kaufvertrag nicht anders vereinbart: 12 Monate nach Kaufdatum), ohne dass ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises besteht.
  4. Eine Teilstornierung ist ausgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages oder eine Reduzierung des bereits erworbenen Kontingents mit dem Ziel der Teilrückerstattung ist ausgeschlossen. Das Risiko der tatsächlichen Ausnutzung des Kontingents liegt allein beim Kunden.
  5. Eine Erhöhung des Kontingentes, zB hervorgerufen durch schnellen Verbrauch der Credits, ist jederzeit durch eine weitere Bestellung möglich.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug von Skonto ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Zudem werden die Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung der Forderung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. jobvector behält sich vor, Accounts von säumigen Kunden zu sperren.
  3. Ein weiterer Kauf darf nur nach Begleichung aller angemahnten offenen Posten inkl. Zinsen und Kosten durchgeführt werden. Sollte dennoch ein Kauf getätigt werden, der nach unseren Nutzungsbedingungen als Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu verstehen ist, obwohl noch angemahnte offene Posten bestehen, behält sich jobvector die Möglichkeit vor, das Angebot abzulehnen.
  4. Fallen Kosten oder Gebühren bei Auslandszahlungen oder anderen Zahlungsarten an, sind diese vom Kunden zu tragen.
  5. Sofern Lastschrift oder Kreditkartenzahlung vereinbart wird, hat der Kunde für den Fall der Rücklastschrift die gegebenenfalls anfallenden Bankrücklastkosten zu tragen, sofern jobvector die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.
  6. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist jobvector berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erstellen weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Begründete Zweifel liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde ein- oder mehrfach in Zahlungsverzug geraten ist oder Wirtschaftsauskunfteien etwaige Negativmerkmale ausweisen.
  7. Wird eine Ratenzahlung vereinbart und die dann fällige Rate nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Zahlungsziel der jeweiligen Rate bezahlt, werden alle folgenden Raten in Höhe des Restbetrags sofort fällig.
  8. Zahlungen des Kunden werden immer zuerst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet.
  9. Angebote, Rechnungen und Mahnungen sowie sämtliche Kommunikation zu Zahlungsvorgängen kann von jobvector digital (bevorzugt, aber nicht ausschließlich, per E-Mail und als elektronische Rechnung) durchgeführt werden. Der Kunde hat kein Recht auf eine gedruckte Zustellung dieser Informationen. Der Kunde teilt jobvector zum Zweck dieser Nachrichtenübermittlung von Zahlungen eine E-Mailadresse mit, an die jobvector die Zahlungsinformationen senden kann. Änderungen an dieser E-Mailadresse sind jobvector umgehend mitzuteilen.

§ 9 Verfügbarkeit der jobvector-Dienste

  1. jobvector bietet seine Leistungen vierundzwanzig Stunden, an sieben Tagen pro Woche, an. Betriebsunterbrechungen werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. jobvector wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
  2. Lieferunterbrechungen im Zusammenhang mit der Systempflege oder Wartung sind von den Kunden im erforderlichen Umfang hinzunehmen.
  3. Bei zeitweiliger Unterbrechung der Online-Schaltung aufgrund von Betriebsstörungen, hat der Kunde Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum der nicht-Verfügbarkeit, sofern dieser mindestens 7 Werktage beträgt.

§ 10 Links auf andere Webseiten

  1. Sobald Sie einem Link auf eine andere Webseite folgen und damit unsere Webseite verlassen, haben wir keine weitere Kontrolle oder Einfluss auf die dort aufgeführten Inhalte. Wir machen uns diese nicht zu Eigen und übernehmen keine Verantwortung für diese.
  2. jobvector behält sich die Möglichkeit vor, Links bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte bis auf weiteres zu sperren.
  3. Beachten Sie bitte auch, dass die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen einer verlinkten Seite von den Nutzungsbedingungen und dem Datenschutzstandard unserer Seite abweichen. Aus diesem Grund sollten Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der verlinkten Zielseite lesen und einhalten.

§ 11 Haftung

  1. jobvector haftet nicht für die Aktualität der Inhalte auf Partnerseiten. Technisch bedingt kann es zu Verzögerungen bei der Stellenschaltung und Stellenlöschung kommen. Dies kann dazu führen, dass auch eine von jobvector bereits gelöschte Stellenanzeige noch einige Zeit auf weiteren Channeln bzw. Partnerseiten zu finden ist. Diese Verzögerungen sind nicht auf jobvector zurückzuführen und fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich, sondern allein in die Verantwortung des jeweiligen Partners.
  2. jobvector ist nicht haftbar für nicht von uns gesteuerte Republizierungen auf Seiten Dritter, zB durch Spiegelung oder Crawling unserer Anzeigen. Damit einhergehende falsche Angaben auf Seiten Dritter fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich und können nicht von uns verhindert werden.
  3. jobvector haftet nicht für die Archivierung und ggf. Bereitstellung der Stellenanzeige nach der Laufzeit durch Dritte. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Löschanfrage an den jeweiligen publizierenden Betreiber der Plattform.
  4. jobvector versucht, nicht autorisierte Publikation Ihrer Stellenanzeige auf Plattformen von Dritten technisch und rechtlich zu unterbinden. Der Kunde stimmt diesem Vorgehen zu.

§ 12 Leistungsverzögerung & Rückvergütung

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. -ausfälle, die jobvector nicht bzw. nicht wenigstens grob fahrlässig zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Reduzierung der für die Leistung zu zahlenden vereinbarten Vergütung.
  2. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von ungeeigneter Soft- und/oder Hardware zur Darstellung (z.B. Browser) oder den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber. jobvector ist in allen anderen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben bzw. zu verlängern.

§ 13 Automatisierter Datenaustausch

  1. Der automatisierte Fluss von Daten in das oder aus dem jobvector System erfolgt auf Grundlage bestimmter Richtlinien, im Folgenden als Schnittstellen bezeichnet. Jede Schnittstelle basiert auf einer Spezifikation, welche den genauen Leistungsumfang sowie die technischen Details der Schnittstelle beschreibt. Die Spezifikation beschränkt sich auf die Definition technischer Aspekte. Für die transportierten Inhalte gelten die § 5 ff. gleichfalls.
  2. Für Ausfälle und Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Nutzung einer Schnittstelle entstehen, übernimmt jobvector keine Haftung.
  3. Störungen, die aufgrund einer unvollständigen Spezifikation oder einer fehlerhaften Umsetzung einer Spezifikation entstehen, werden schnellstmöglich behoben. jobvector behält sich vor, die Verfügbarkeit der Schnittstelle während dieses Zeitraums ganz oder teilweise auszusetzen, um Schaden am Gesamtsystem zu verhindern. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Leistungsminderung ergibt sich daraus nicht; darüber hinaus gelten die unter § 7 ff. beschriebenen Regelungen und Bedingungen.
  4. Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit des Datenaustausches sowie zur Fehlerkontrolle können die Inhalte oder Teile der Inhalte des Datenaustausches protokollarisch erfasst werden. Um Schäden und Ausfälle zu vermeiden empfiehlt es sich, eine Schnittstelle im Rahmen einer Testphase in einer nicht produktiven Testumgebung zu prüfen.
  5. jobvector behält sich vor, Schnittstellen aufgrund neuer oder geänderter Anforderungen weiter zu entwickeln. Daher unterliegen diese einer Versionierung, welche in den zugrunde liegenden Spezifikationen beschrieben wird.

§ 14 Datenschutz

  1. Bitte beachten Sie unbedingt zusätzlich unsere Datenschutzerklärung.
  2. Durch das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts vereinbaren beide Seiten die jeweiligen Datenschutzgesetze zu beachten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach dem Vertragsende wirksam.
  3. Der Kunde nimmt mit dieser Klausel zur Kenntnis, dass seine Daten Datenschutzkonform in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Vertragszwecke verarbeitet werden.

§ 15 Vertragsübertragung und Reselling

  1. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar.
  2. Ein Angebot von jobvector mit anderen Konditionen als den in der aktuell gültigen Fassung der Produktübersichten, Preislisten und Preisauszeichnungen auf den jobvector Plattformen angegebenen, ist nur unter den spezifizierten Konditionen und ausschließlich für den benannten Kunden gültig. Der benannte Kunde hat kein Recht, den Vertrag auf Dritte umzuschreiben oder Dritte als Empfänger oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  3. Agentur ist jeder, der Produkte und Leistungen von jobvector nicht zur unmittelbaren Selbstnutzung, sondern zur Nutzung durch Dritte erwirbt.
  4. Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Kunden oder einer Agentur (Reselling) bedarf jobvectors vorheriger schriftlicher Zustimmung.
  5. Eine Abtretung von Produkten von Agenturen an weitere Agenturen ist ausgeschlossen. Die Agentur verpflichtet sich, jeden Dritten (Kunden oder Agenturen), an den sie Produkte und Leistungen von jobvector abtritt, auf das Verbot der weiteren Abtretung hinzuweisen.
  6. Sollte ein Kunde oder eine Agentur dennoch Produkte an eine weitere Agentur abtreten, behält sich jobvector die Möglichkeit vor, die Leistungen nach Kenntnisnahme unverzüglich einzustellen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Des Weiteren ist der Kunde in diesem Fall nicht berechtigt, sich etwaige Kosten rückerstatten zu lassen.

§ 16 Messung und Darstellung von Kennzahlen

  1. Die Erhebung von Kennzahlen z.B. bei Stellenanzeigen (Ansichten, Bewerbungen, CVR etc.) oder anderen Produkten ist ein technisch und inhaltlich anspruchsvoller Prozess. jobvector versucht nach bestem Wissen Performance-Kennzahlen aller Art zu erheben, zu prüfen und zu analysieren. Wir erhöhen die Qualität und Validität der Kennzahlen durch:
    • Einsatz mehrerer gleichzeitiger Messverfahren
    • Anti-Betrugs-Maßnahmen (Anti-Fraud) Maßnahmen
    • genaue Definition der zu erhebenden Werte
    • ständige Adaption der Messverfahren und Daten basierend auf aktuellen Erkenntnissen
  2. Alle angezeigten Kennzahlen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Dashboards, Analysen und Performance-Reports sind beschreibende Näherungen und keine eindeutigen, mathematisch festgelegten, rechtsverbindlichen Aussagen.
  3. Die dargestellten Werte unterliegen Schwankungen und Messfehlern, die hervorgerufen sein können durch (Mess-)Technik, Inhalt, Systematik der Erhebung (Bias), Kalkulationsfehlern, Re-Definition von Kennzahlen und weiteren Fehlerklassen o.ä.
  4. jobvector kann für abweichende Angaben zu diesen Performance-Daten nicht haftbar gemacht werden.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, das Messsystem, die verwendeten Analyse- und Berechnungsverfahren und dargestellten Ergebnisse, sowie generell alle dargestellten Daten, jederzeit auszutauschen, zu korrigieren oder zu entfernen. Eine solche Anpassung der Daten kann auch retrospektiv erfolgen.
  6. Der Kunde und Nutzer der Plattform kann nur die aktuellen Berechnungsergebnisse einsehen und hat kein Recht, ältere Berechnungen zu erhalten oder selbst zu publizieren.
  7. Rückwärtig angepasste Kennzahlen können keine Änderung von bereits erbrachten Leistungen, abgeschlossenen oder laufenden Verträgen, Käufen oder Produktumsetzungen bewirken.

§ 17 API-Anbindungen

  1. jobvector stellt spezifische Programmierschnittstellen (nachfolgend „jobvector-API") bereit, um dem Kunden die direkte Anbindung an sowie die automatisierte Kommunikation mit den jobvector-Portalen zu ermöglichen. Diese API dient als maschinenlesbare Verbindung zwischen jobvector (Anbieter) und dem IT-System des Kunden.
  2. Der Kunde darf ausschließlich Applikationen mit den jobvector-Portalen verbinden, die vollständig mit der aktuellen jobvector-API-Dokumentation kompatibel sind. Als Applikation gelten alle Programme oder Systeme des Kunden, die für den Datenaustausch mit der jobvector-API entwickelt, angepasst oder eingesetzt werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Applikationen fortlaufend auf Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer) zu prüfen und sicherzustellen, dass keine schädlichen Inhalte über die jobvector-API übertragen werden.
  4. Sollte eine Applikation die technischen Anforderungen im laufenden Betrieb nicht erfüllen, wird jobvector den Kunden hierüber informieren. Der Kunde ist zur unverzüglichen Fehlerbehebung verpflichtet; die hierfür gesetzte Frist richtet sich nach der Dringlichkeit und Schwere des Fehlers. Nach fruchtlosem Fristablauf ist jobvector berechtigt, den API-Zugang sowie damit verbundene Leistungen bis zur Behebung zu sperren. Bei externen Angriffen oder technischen Störungen, die die Integrität der jobvector-Systeme gefährden könnten, hat der Kunde jobvector umgehend (Textform/E-Mail genügt) zu benachrichtigen und alle notwendigen Abwehrmaßnahmen zu unterstützen.
  5. Zur Sicherung der Performance und Verfügbarkeit der jobvector-Portale sind die in der Dokumentation festgelegten Rate-Limits (maximale Anzahl der Abrufe pro Zeitspanne) zwingend einzuhalten. Diese Limits verhindern eine Überlastung der Systemressourcen durch einzelne Nutzer. Überschreitungen dieser Limits werden als DDoS-ähnliche Zugriffe gewertet. In solchen Fällen behält sich jobvector vor, den Zugang zur jobvector-API temporär oder dauerhaft zu deaktivieren. Bei wiederholten Verstößen oder einer erheblichen Störung des jobvector-Internet-Angebots – etwa durch Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen – ist jobvector zur Kündigung des Vertrages oder betroffener Teilleistungen berechtigt.

§ 18 Gewährleistung

  1. Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber jobvector anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mängelfrei erbracht.
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Produktdefinition bestehen.
  3. Performance-Produkte wie Kampagnen können immanent einer Minderleistung unterliegen, daher ist eine Gewährleistung bezüglich des gewünschten Zwecks und definierten Ziels des Performance-Produkts ausgeschlossen.
  4. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 19 Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten

  1. Verpflichtung durch jobvector
    jobvector sichert zu, sämtliche Informationen, die vom Kunden ausdrücklich als „vertraulich" gekennzeichnet und im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit übermittelt werden, geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht über die gesamte Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung fort.
  2. Sorgfaltspflichten des Kunden und Zugangsdaten
    Dem Kunden obliegt die verantwortungsvolle Verwaltung von IDs, Passwörtern, Benutzernamen sowie sonstigen Sicherheitsvorkehrungen, die im Zuge der Nutzung der jobvector-Services bereitgestellt werden. Er hat durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Daten vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

    Für eine unautorisierte Nutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte haftet der Kunde vollumfänglich, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Fremdzugriff nicht durch ihn verursacht wurde und außerhalb seines Einflussbereichs lag. Der Kunde hat jobvector unverzüglich über jeden Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung seiner Daten zu informieren. Bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten ist jobvector berechtigt, die erbrachten Leistungen ohne Vorankündigung einzustellen und die entsprechenden Inhalte von der Plattform zu entfernen; die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
  3. Wechselseitige Geheimhaltung und Vertragsstrafe
    Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller Informationen technischer, finanzieller oder geschäftlicher Natur, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung direkt oder indirekt bekannt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Diese Vertraulichkeit umfasst insbesondere:
    • Konditionen wie Preisgestaltung, Rabatte und sonstige Vergünstigungen.
    • Performance-Daten geschalteter Stellenanzeigen (z. B. Ansichten, Anzahl Bewerbungsaktionen).
    • Personenbezogene Daten von Bewerber*innen.
    • Im Falle einer schuldhaften Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist die verstoßende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Deren Höhe kann von der geschädigten Partei nach billigem Ermessen für den Einzelfall festgesetzt werden.
  4. Ausnahmen von der Geheimhaltung
    Die Geheimhaltungspflicht findet keine Anwendung auf Informationen, die:
    • nachweislich allgemein bekannt oder offenkundig sind,
    • der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren,
    • rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverletzung erlangt wurden oder
    • unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
  5. Die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Ausnahme trägt die Partei, die sich darauf beruft. Ebenfalls ausgenommen ist die Offenlegung aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen.
  6. Nachwirkende Geltung
    Sämtliche Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben auch nach vollständiger Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach Abschluss einzelner Aufträge in vollem Umfang bestehen.
  7. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
    Die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz (insbesondere der DSGVO) bleiben von diesen Regelungen unberührt und sind vorrangig zu beachten.

§ 20 Sonstiges

  1. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den vorliegenden Nutzungsbedingungen/AGB entgegenstehen, sie außer Kraft setzen oder ihnen widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn deren Geltung durch jobvector ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
  3. Bei Verstößen gegen die AGB behalten wir uns das Recht vor, Firmen und Personen von der Nutzung unserer Leistungen dauerhaft auszuschließen.
  4. jobvector behält sich vor, über das System versandte E-Mails zwischenzuspeichern und Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch des Systems oder bei Belästigung Dritter von der Nutzung auszuschließen.
  5. Der Nutzer willigt ein, dass seine Aussagen aus Feedback-Formularen, Emails und anderer Geschäftskommunikation von jobvector zu Werbezwecken als Referenz verwendet werden dürfen.
  6. jobvector ist berechtigt, auch über das Vertragsende hinaus dem Kunden Informationen zu Marketingzwecken zu schicken und für früher bestellte oder ähnliche Produkte zu werben. Durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen/AGB erteilt der Kunde seine Einwilligung dazu, Werbung und Informationen von jobvector zu Marketingzwecken zu erhalten. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
  7. jobvector behält sich vor, das Angebot unter einem anderen Namen anzubieten. Ein Namenswechsel ändert nichts an bestehenden Vertragsverhältnissen, die übernommen werden und nach dem Namenswechsel weiterhin gültig sind.
  8. jobvector ist zur Einschaltung von Erfüllungsgehilfen berechtigt.

D. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber, produktspezifisch

§ 1 Inhalte von Stellenanzeigen

  1. Inhalt der Anzeigen
    jobvector behält sich das Recht vor, alle Stellenanzeigen oder Inhalte von der Seite zu entfernen, die entweder gegen die nachfolgenden Bedingungen verstoßen oder in sonstiger Art und Weise die Interessen von jobvector beeinträchtigen.
  2. Die Stellenanzeige muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  3. Die Anzeige darf keine falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen enthalten.
  4. Die Anforderungen und Kriterien müssen den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen der veröffentlichten Stelle entsprechen.
  5. Verschlagwortung und Kategorisierung:
    • Die eigenständige Verschlagwortung und Kategorisierung von Anzeigen muss kongruent zu den Inhalten der Anzeige sein.
    • Abhängig vom jeweiligen Anzeigenprodukt wird die fachspezifische Verschlagwortung, Rubrizierung und Kategorisierung zur gezielten Auffindbarkeit der Stellenanzeigen durch jobvector durchgeführt.
  6. Verlinkungen auf Wettbewerber sind grundsätzlich nicht zulässig. Es dürfen nur Links auf die Unternehmensseite des Kunden veröffentlicht werden.
  7. Sämtliche Inhalte und Links einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer Links und E-Mailadressen, wenn sie auf die Unternehmensseite des Kunden verweisen.
  8. Pro Stellenanzeige darf nur für einen freien Arbeitsplatz geworben werden.
  9. Pro Stellenanzeige dürfen max. 3 Ortsangaben hinterlegt werden.
  10. Nach Schaltung der Anzeige darf die Anzeige nur nach Rücksprache mit jobvector inhaltlich und graphisch geändert werden.
  11. Jobvector ist berechtigt, den angezeigten Stellentitel der Anzeige außerhalb und innerhalb der Anzeige anzupassen.
  12. Stellenanzeigen für selbstständige Tätigkeiten oder freie Mitarbeit müssen im Text deutlich vermerkt werden.
  13. Vorleistungen und finanzielle Eigeninvestitionen des Bewerbers müssen im Text vermerkt werden (auch Reisekosten und Teilnahme an Schulungen).
  14. Die Ziele der vom Kunden übermittelten Links müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auf die Informationspflichten des Kunden nach aktueller Gesetzgebung, insbesondere der DSGVO, weisen wir ausdrücklich hin. Beachten Sie die Datenschutzbestimmungen der jobvector GmbH.
  15. Der Inhalt der Stellenanzeigen darf nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
  16. Die Stellenanzeige darf keine sachfremden Informationen beinhalten wie z.B. Werbeaktionen, Gewinnspiele oder ähnliches.
  17. Die Laufzeit der Stellenanzeigen darf die Bewerbungsfrist nicht überschreiten.
  18. Gehaltsangaben in Jobs
    • Optionen zur Gehaltsdarstellung: Stellenanzeigen können um eine Gehaltsprognose ergänzt werden. Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, eigenständig eine spezifische Gehaltsspanne für seine auf den jobvector-Portalen geschalteten Anzeigen zu definieren. Alternativ behält sich jobvector das Recht vor, eine automatisierte Gehaltsprognose für die jeweilige Position auszuspielen.
    • Anpassung und Anforderungen: Der Kunde kann die im Rahmen der Anzeigenerstellung prognostizierten Gehaltswerte jederzeit einsehen und individuell konfigurieren. Dabei ist mindestens eine jährliche Brutto-Minimal- und Maximalsumme in Euro festzulegen.
    • Wahrheitspflicht und Missbrauchsschutz: Sofern der Kunde eigenständig Gehaltsspannen im Editor hinterlegt, müssen diese Angaben der Wahrheit entsprechen. jobvector behält sich das Recht vor, vom Kunden gemachte Gehaltsangaben nicht zu veröffentlichen oder anzupassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Werte unzutreffend sind oder missbräuchlich verwendet werden.
    • Methodik der Gehaltsprognose: Die von jobvector ausgespielten Schätzungen basieren auf einer fundierten Datenanalyse anonymisierter Datensätze (u.a. Jobtitel, Branche, Unternehmensgröße sowie jobspezifische Faktoren). Mithilfe eines von jobvector entwickelten statistischen Prognosemodells wird auf dieser Basis eine realistische Gehaltsschätzung ermittelt.

§ 2 Produkterfüllung von Stellenanzeigen

  1. jobvector bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, auf Anzeigen des Kunden eine hohe Quantität und Qualität von Bewerbern zu erreichen. Dazu zählen auch Medien-Kooperationen mit Dritten, zum Beispiel aber nicht ausschließlich TV, Online- und Offline-Medien, Bewegtbildprodukte und weitere Nutzungsarten. jobvector veröffentlicht die Stellenanzeige vollständig oder als Teaser über sein Partnernetzwerk gezielt auf verschiedenen Medienkanälen ("Channels"), welche beispielsweise aber nicht ausschließlich aus Display- und Retargeting-Anzeigen, SEA, Social Ads und Stellenanzeigen auf Webseiten Dritter bestehen.
  2. Für einzelne Partnerplattformen können ergänzende Nutzungsbedingungen gelten (z.B. die "Jobs Terms and Conditions" von LinkedIn unter https://www.linkedin.com/legal/jobs-terms-conditions ), die je nach Ausspielung Anwendung finden.
  3. Der Kunde willigt explizit ein, dass jobvector die Stellenanzeige des Kunden in einer auf das jeweilige Medium angepassten Form bei Dritten veröffentlicht, um eine Marketingleistung zur Steigerung der Ansichten auf die Stellenanzeige zu erbringen. Diese Veröffentlichung zur Steigerung der Ansichten auf die Stellenanzeige und aller weiterer verbundenen Medien ist integraler Bestandteil der Leistung von jobvector und Bedarf keines weiteren Einverständnisses des Kunden. Bei der Wahl der Kooperationspartner wird ein großes Augenmerk auf die Qualität des Partners gelegt.
  4. jobvector behält sich das Recht vor, die Kategorisierung, die Klassifizierung und die Ausspielung der Stellenanzeige zu beliebigen Zeitpunkten zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf eine wie auch immer geartete Bestimmung der Positionierung der veröffentlichten Anzeige, zum Beispiel in bestimmten Rubriken, Landing Pages, Suchergebnisseiten oder bei ausgewählten Channel-Partnern.
  5. Die Auswahl der jeweiligen Zielmedien in Form von Partnern, Channel und Produkten wird weitestgehend durch die jobvector-KI ausgesteuert.
  6. jobvector optimiert die Inhalte der Anzeigen für alle Darstellungsformen und Endgeräte, so daß die BewerberInnen eine jeweils passende Ansicht erhalten. Dabei kann es zu Abweichungen oder der Auflösung des ursprünglich vom Kunden bereitgestellten Layouts kommen. Dies ist keine Einschränkung des Produkts, sondern eine Aufweitung einer zielgerichteten Marketingleistung.
  7. Die gesamte Stellenanzeige mit allen Ihren inhaltlichen und technischen Bestandteilen wird von jobvector auf eine maximale Passgenauigkeit für die Zielgruppe modifiziert, um eine quantitativ und qualitativ hochwertige Marketingleistung zu erbringen. jobvector ist es zu diesem Zweck ausdrücklich erlaubt, die vom Kunden gelieferte Stellenanzeige technisch, inhaltlich anzupassen sowie das Design zu ändern. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich:
    • Anreicherung oder Reduktion von Informationen, auch aus weiteren Quellen, z.B. von Drittanbietern oder KI-generiert.
    • Adaption der Arbeitsplatz-Lokation
    • Alterierung des Stellentitels
    • Anpassung der gesuchten Qualifikationen und Aufgaben
    • Adaption für andere Medienformate
    • Umschreibung in andere technische Formate
  8. jobvector bewirbt die Stellenanzeige des Kunden auf Plattformen von Dritten, z.B. als Display-Anzeige, im Umfeld von Social Media und SEA. Obwohl wir höchste Qualitätsansprüche stellen, kann es dabei aufgrund der großen Anzahl von beworbenen Plattformen und aus technischen Gründen auch zu einer Einblendung in unerwünschtem Umfeld (z.B. Glücksspiel-Seiten und andere Webseiten mit zweifelhaftem Inhalt) kommen.
    • Sollte der Kunde jobvector auf ein solches "Brand Safety" Problem aufmerksam machen, werden wir uns bemühen, die Veröffentlichung der Jobanzeige auf entsprechenden Plätzen zeitnah zu stoppen.
    • Eine Einblendung im unerwünschten Umfeld ist keine Verringerung der Produktleistung.
    • jobvector haftet nicht für Schäden aller Art (Folgeschäden, Brand-Safety-Schäden) die durch Einblendungen in unerwünschtem Umfeld auftreten.
    • jobvector übernimmt keine Garantie für die Löschung von Anzeigen nach deren Ablaufdatum von Partner-Websites oder Suchmaschinen.
    • BewerberInnen, die sich über die jobvector-Plattform auf Stellenanzeigen beworben haben, können diese Stellenanzeigen auch nach Ablauf der Publikationszeit der Anzeigen weiterhin in ihrem persönlichen Nutzerkonto einsehen.
  9. Ranking der Stellenanzeige
    • Relevanzbasierte Sortierung: Sofern Stellenanzeigen auf den jobvector-Portalen nach dem Kriterium „Relevanz" ausgespielt werden, erfolgt die Sortierung über ein spezialisiertes, internes Ranking-System. Dieses System bewertet jede Anzeige individuell auf Basis verschiedener Faktoren und ermittelt daraus einen sogenannten „Relevance Score".
    • Einflussfaktoren: Dieser Relevance Score wird maßgeblich durch die von den Kandidaten übermittelten Angaben und Suchparameter beeinflusst. Ziel ist es, eine optimale Übereinstimmung zwischen dem Suchprofil der Bewerber und den Inhalten der geschalteten Stellenanzeigen sicherzustellen.

§ 3 Dauer der Schaltung der Stellenanzeige

  1. Veröffentlichungsdauer und Vertragslaufzeit
    Stellenanzeigen werden gemäß der gewählten Produktkategorie für den jeweils vereinbarten Zeitraum (die „Schaltungsdauer") auf den jobvector-Portalen veröffentlicht. Voraussetzung für die Schaltung ist, dass diese innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt.
  2. Gültigkeit und Verfall von Kontingenten
    Volle Schaltungsdauer: Sofern eine Anzeige innerhalb der Vertragslaufzeit aktiviert wird, bleibt sie für die gesamte vereinbarte Schaltungsdauer online – auch wenn die Vertragslaufzeit währenddessen endet.
  3. Abrufpflicht
    Das vereinbarte Anzeigenkontingent kann ausschließlich während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ende der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden, noch nicht genutzte Anzeigenplätze zu beanspruchen.
  4. Verlängerung von Anzeigen
    Eine Verlängerung der Veröffentlichung ist möglich, sofern sie noch innerhalb der laufenden Vertragslaufzeit beauftragt wird. Jede Verlängerung wird als erneute, kostenpflichtige Schaltung gewertet und auf Basis der bestehenden Vereinbarungen zwischen jobvector und dem Kunden abgerechnet.
  5. Speicherung durch Bewerber
    Registrierte Bewerber haben die Möglichkeit, Stellenanzeigen in ihrem persönlichen Account zu speichern (z.B. als Favoriten oder nach einer Bewerbung auf diesen Job). Aus diesem Grund können Anzeigen für diesen spezifischen Nutzerkreis auch über die offiziell vereinbarte Schaltungsdauer hinaus weiterhin sichtbar sein.

§ 4 Kampagnen-basierte Produkte

  1. Mit Kampagnen-basierten Produkten schalten Sie im jobvector-Partnernetzwerk gezielt auf verschiedenen Medienkanälen ("Channels") Display-, SEA, Paid Social Ads, Stellenanzeigenteaser und Retargeting-Anzeigen auf Websites Dritter. Die Auswahl, welche Anzeige bei welchem Partnerchannel ausgespielt wird, wird von jobvector algorithmisch gestützt getroffen.
  2. Die jeweiligen BewerberInnen werden aufgrund der über Sie vorliegenden Daten in eine spezifische Audience zur Ausspielung aufgenommen. Ob die BewerberInnen in die passendste Audience aufgenommen wurden, ob diese tatsächlich für den Job passen und sich für den beworbenen Job interessieren, liegt außerhalb der Kenntnis von jobvector.
  3. Trotz sorgfältiger Prüfung vor der Ausspielung übernimmt jobvector keine Garantie, dass die jeweilige Anzeige an die passende Audience ausgespielt wird und ist im Falle einer Ausspielung an eine nicht passende Audience nicht haftbar zu machen. Ebenfalls ergibt sich aus einer teilweisen oder vollständigen Fehlzuordnung der Audience keine Leistungsminderung des Produkts.
  4. Die BewerberInnen können durch Anonymisierungs-Techniken die Zuordnung zu einer Audience unterdrücken: z.B. durch Löschen von Cookies, durch Surfen im anonymen Modus, durch Werbeblocker oder durch Entzug der Einverständniserklärung für Datenanalyse auf Websites Dritter oder auf jobvector. Die Anzeige des Kunden wird in solchen Fällen nicht an die entsprechenden BewerberInnen ausgespielt.
  5. jobvector übernimmt keine Garantie, dass die Anzeige des Kunden in der jeweiligen zugehörigen und dem Medium angepassten Form tatsächlich auf Websites von Dritten im jobvector-Partnernetzwerk ausgespielt wird. Die Entscheidung der Darstellung der jeweiligen Stellenanzeige in einem entsprechend angepassten Format für den jeweiligen Partnerchannel obliegt dem jeweiligen Betreiber dieses Partnerchannels und nicht jobvector. Ebenfalls obliegt dem jeweiligen Betreiber des Partnerchannels, ob er die Kampagne des Kunden aus technischen, inhaltlichen oder anderen Gründen nicht ausspielt. jobvector hat keinen Einfluß auf die Durchführung der Kampagnen des Kunden auf Plattformen Dritter.
  6. jobvector kann bei Produkten mit externen Kampagnen eine Zahlung per Vorkasse verlangen. Die Kampagnen werden erst nach Zahlungseingang gestartet.
  7. Eine monetäre Rückvergütung bei bereits gestarteten oder bereits abgeschlossenen Kampagnen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass Kennzahlen für Kampagnen rückwärtig angepasst werden oder die Konfiguration (bzw. das Targeting) der Kampagne nicht korrekt definiert war.
  8. Auch bei eingeschränkter oder dauerhaft abweichender Anzahl von Channels, Publishern oder Partnern hat der Kunde kein Anrecht auf Rückvergütung der Kosten für das Kampagnenprodukt, weder in Teilen noch in der Höhe des Gesamtbetrags.
  9. Das Urheberrecht aller Kampagnenbestandteile liegt bei jobvector. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, umfassen die Urheberrechte folgende Komponenten der Kampagne:
    • Designs von Creatives in Display, Social Media oder Video Ads
    • Alle gestalterischen Elemente einzeln und ihre Komposition als Teilkomponenten bis zur fertigen Anzeige
    • Alle Texte der Kampagne, insbesondere Beschriftungen, Call-to-actions und Inhalte der Ads
    • Die Kampagnenstruktur und das Setup der Einzelkampagnen sowie das Zusammenspiel aller Einzelkampagnen
    • Alle Anzeigenpermutationen und A/B-Testvarianten
  10. Der Produktkauf umfasst die Durchführung der Kampagne. Der Kunde erwirbt beim Produktkauf explizit nicht das Recht an den Inhalten der Kampagne.
  11. Das Urheberrecht umfasst auch die Ergebnisse einer maschinellen algorithmischen Berechnung.

§ 5 Bewerbungsprozesse durch Kandidaten

  1. Innerhalb der Stellenanzeigen implementiert jobvector Interaktionselemente wie „Jetzt bewerben" oder vergleichbare Formulierungen. Darüber können Kandidaten in den Bewerbungsprozess einsteigen, zB ein hinterlegtes Bewerbungsformular nutzen, um ihre Kontaktdaten zu hinterlegen sowie ihren Lebenslauf und weitere relevante Dokumente hochladen. Je nach Konfiguration des jeweiligen Jobs des Kunden führt dieses Interaktionselement, zB als Button entweder:
    • auf eine vom Kunden spezifizierte externe Webseite (z. B. das eigene Karriereportal, ATS) oder
    • auf ein direkt von jobvector betriebenes, standardisiertes Bewerbungsformular, welches die Daten per Email versendet.
  2. Nach dem Absenden der Bewerbung werden die erfassten Daten in den jobvector HR-Center des Kunden übertragen. Bei der Nutzung dieses jobvector-Kundencenters zur Bearbeitung von Bewerbungen findet der Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO Anwendung. In diesem Fall agieren jobvector und der Kunde als gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Kandidatendaten im Rahmen des Kundencenters und der entsprechenden Nutzerprofile.
  3. Technische Schnittstellen zum Kundensystem
    Sofern der Kunde ein eigenes Bewerbermanagementsystem (ATS) einsetzt, behält sich jobvector vor, eine direkte technische Anbindung einzurichten. Ziel dieser Schnittstelle ist es, die Daten der Kandidaten nach Klick auf den Bewerbungs-Button unmittelbar in das System des Kunden zu transferieren, um eine erneute Dateneingabe durch die Bewerber zu vermeiden.
  4. Die Wahl der technischen Methodik zur Umsetzung dieser Anbindung obliegt jobvector und richtet sich nach den technischen Gegebenheiten des Kundensystems.

§ 6 Arbeitgeberprofile

  1. Unternehmenspräsentation und Inhalte
    Im Company Hub wird das individuelle Unternehmensprofil des Kunden präsentiert. Diese Profile werden von jobvector aus öffentlich zugänglichen Daten (wie zB den Stellenanzeigen) extrahiert, oder der Arbeitgeber kann diese Daten über strukturierte Eingabefelder eigenständig mit Informationen und Inhalten befüllen.
  2. Wettbewerbsausschluss
    Die Einbindung von Verlinkungen zu Webseiten von jobvector-Wettbewerbern oder die Nutzung von deren Inhalten ist nicht gestattet. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der Kunde selbst in einem Wettbewerbsverhältnis zu jobvector steht und auf seine eigenen digitalen Präsenzen verweist.
  3. Sichtbarkeit und Veröffentlichung
    Das Unternehmensprofil des Arbeitgebers kann auch über die aktive Schaltungsdauer einer einzelnen Stellenanzeige hinaus auf den Plattformen von jobvector abrufbar bleiben.

§ 7 jobvector HR-Center

  1. Im Kundencenter von jobvector ("HR-Center") können Stellenanzeigen eingegeben, geschaltet, revidiert und archiviert werden.
  2. Die Performance-Kennzahlen zu Stellenanzeigen sind bei jeder Stellenanzeige abrufbar.
  3. Über den HR-Center erhält der Kunde Zugang zum jobvector career day, falls er dieses Produkt erworben hat.
  4. Im HR-Center können eingegangene Bewerbungen auf die Stellenanzeigen des Kunden verwaltet werden. Der Arbeitgeber/Kunde trägt für die Daten der dort angezeigten Bewerbungen gemeinsam Verantwortliche Verantwortlichkeit mit jobvector im Sinne der DSGVO Art. 26. Wir bitten um Beachtung unserer Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Karrieremesse jobvector career day

Die Karrieremesse "jobvector career day" führt Arbeitgeber mit BewerberInnen auf der jobvector Plattform "virtuell" zusammen. Es handelt sich um ein digitales Event mit Interaktionsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebern und Bewerbern, die zum Beispiel individuelle Videomeets, Chats und Präsentationen umfassen.

  1. Zulassung zu den Veranstaltungen von jobvector
    Teilnehmer, die kostenpflichtig Serviceleistungen bei jobvector gebucht haben sowie anwesende Kooperationspartner, werden nachfolgend "Aussteller" genannt.
  2. jobvector entscheidet über die Zulassung von Ausstellern.
  3. Eine Übertragung der sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer schriftlichen Einwilligung von jobvector.
  4. Schließen sich mehrere Unternehmen hinsichtlich eines Auftrages zusammen, haften sie jobvector gegenüber als Gesamtschuldner.
  5. Leistungsverhinderung
    Bei Ereignissen, die jobvector nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Ausfall der Server oder Infrastruktur, behördliche Maßnahmen) oder wegen unzureichender Auslastung der Kapazitäten ist jobvector berechtigt, Veranstaltungen zu kürzen, zu verlegen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen.
  6. Haftung
    jobvector haftet nicht für das Nichterscheinen von registrierten und angemeldeten Kandidaten.
  7. jobvector haftet außerdem nicht für Nachteile und Schäden, die aufgrund von Ereignissen entstehen, die jobvector nicht zu vertreten hat.
  8. Bei einem vollständigen Ausfall von geplanten Veranstaltungen seitens jobvector werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus kann jobvector aber nicht in Regresshaftung genommen werden.
  9. Bedingungen für die Teilnahme an den Events
    jobvector ist berechtigt, Arbeitgeber von der Teilnahme auszuschließen und zugeordnete Accounts für die Teilnahme zu blockieren. Die Entscheidungsgewalt über den Ausschluss liegt bei jobvector. jobvector ist berechtigt, den Aussteller bei Verstößen oder Nichtbefolgung von Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen. Durch den Ausschluss entstehen auch keine Ansprüche des Ausstellers gegenüber jobvector.
  10. Für Gesprächspartner ist es verboten, Meetings aufzuzeichnen.
  11. Es darf keine Akquisition von Drittprodukten Richtung Bewerber oder Arbeitgebern betrieben werden.
  12. Aufzeichnung von Inhalten aus Videostreams
    jobvector behält sich das Recht vor, Vorträge, Präsentationen und Gespräche aus Videostreams live, zeitversetzt, aufgezeichnet oder bearbeitet online zur Verfügung zu stellen und für Marketing-Maßnahmen zu nutzen.

E. Nutzungsbedingungen für BewerberInnen, allgemein

§ 1 Geltungsbereich

  1. Mit Nutzung der jobvector-Plattform und unseren Karriere-Dienstleistungen online oder offline, akzeptierst Du unsere nachfolgenden Nutzungsbedingungen für BewerberInnen.
  2. Die jobvector Karriere-Dienstleistungen wurden für die Unterstützung bei der Arbeitssuche natürlicher Personen in ein Arbeitsverhältnis und nachfolgende Karriereschritte entwickelt. Eine Nutzung unserer Bewerber-Dienstleistungen zu kommerziellen Zwecken, z.B. für Werbeschaltung für Unternehmen oder Einzelpersonen, ist nicht erlaubt.

§ 2 Inhalte und Registrierung

  1. jobvector stellt nicht nur aufbereitete Stellenanzeigen von Unternehmen sondern auch in großem Umfang Karriereinformationen zu Verfügung. Diese Informationen helfen Dir als BewerberIn, sich am Arbeitsmarkt zu orientieren, den passenden Arbeitgeber und den optimalen Job zu finden.
  2. Um alle Karriereservices von jobvector zu nutzen, ist eine Registrierung auf der jeweiligen Plattform von jobvector erforderlich.
  3. Services, für die eine Registrierung erforderlich ist, bietet jobvector nicht ohne erfolgte Registrierung an.

§ 3 Gebühren

Die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erbrachten Dienstleistungen von jobvector sind für BewerberInnen kostenfrei.

F. Nutzungsbedingungen für Bewerber, servicespezifisch

§ 1 Jobmail

  1. Wenn Du Deine E-Mail hinterlegst, können wir Dir passende Jobs zusenden.
  2. Die Relevanz der Dir zugesendeten Jobs berechnen wir aus zahlreichen Komponenten. Es können zum Beispiel Dein Suchprofil, Nutzungsverhalten, der gespeicherte Lebenslauf und weitere Daten Deines jobvector-Kontos, sowie Inhalte von Stellenanzeigen für eine Relevanzberechnung herangezogen werden.
  3. Abonnierst Du mehrere Jobmails, zum Beispiel zu verschiedenen Suchbegriffen, musst Du Dich auch von jeder Jobmail separat wieder abmelden.

§ 2 Favoriten

  1. Du kannst Stellenanzeigen und Unternehmen favorisieren. Diese gespeicherten Objekte sind im Nutzerkonto gelistet. Wir analysieren die gespeicherten Einträge und senden Dir Erinnerungs-EMails zu diesen favorisierten Stellenanzeigen.
  2. Sind die favorisierten Angebote abgelaufen, entfernen wir diese Einträge automatisch aus dem Nutzerprofil.

§ 3 Nutzerkonto

  1. Durch Nutzung unserer Services, bei denen die Hinterlegung Deiner E-Mail zwingend erforderlich ist, z.B. beim Abonnement einer Jobmail, erstellst Du ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto ist an diese E-Mail gebunden und wird zu Deiner Sicherheit verschlüsselt und mit einem entsprechenden Authentifizierungsverfahren versehen.
  2. Bei Erstellung Deines Nutzerkontos erhältst Du automatisch den Service "Jobmail" zu Deinen Suchanfragen.
  3. Teil des Nutzerkontos ist unser Newsletter, der über interessante Services bei jobvector informiert. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.
  4. Es ist nur ein Nutzerkonto pro Nutzer bzw. E-Mail zulässig. Das Nutzerkonto ist nicht zu einem anderen Nutzer übertragbar.
  5. Du hast die Pflicht, den Zugang zu Deinem Nutzerkonto vor Drittzugriff zu schützen, so zB. Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten. Sollte das nicht geklappt haben, informiere jobvector bitte umgehend und sichere Dein Konto durch einen neuen Sicherheitsmechanismus.
  6. Das Nutzerkonto bleibt bestehen, bis es von Dir in den Kontoeinstellungen gelöscht wird.
  7. jobvector behält sich vor, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen und E-Mail-Adressen dauerhaft von einer Registrierung auszuschließen. Wir werden von diesem Recht insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gebrauch machen in folgenden Fällen:
    • Invalidität der E-Mail
    • Genereller Missbrauch unserer Services
    • Verdacht auf Spamming, Werbelinks, Betrug (Fraud) oder Massenbewerbung (z.B. durch KI-Bewerbung).
    • Upload oder Einstellung von Inhalten die unter folgende Definitionen fallen: Beleidigung, Belästigung, Jugendgefährdung, illegale Inhalte, Straftaten, Copyright-Verstöße, Politische Propaganda, vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse, Falschangaben, Vortäuschung eine andere Person zu sein, Einbringen von Werbung, Webscraping oder Marktbeobachtung, Botaktivität aller Art, Trojaner, Viren, API-Hacking, SQL-Injections, KI-Injections.
    • Nutzung von Bots, Scraping unserer Webseiten, Scripts & Scripting, Apps, Plugins, Browser-Erweiterungen oder andere Automations-Software aller Art, die über eine vorgesehene manuelle Bedienung hinausgeht.
    • Verstoß gegen die guten Sitten
  8. Übermittlung sensibler Daten
    Personenbezogene Daten, die an jobvector übermittelt oder jobvector zur Verfügung gestellt werden, dürfen keine Informationen enthalten, die unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten fallen i.S.d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Du garantierst und sicherst ausdrücklich zu, dass die von Dir bereitgestellten Daten (z.B. aber nicht ausschließlich für Deinen Lebenslauf) frei von folgenden Inhalten sind:
    • Rassische oder ethnische Herkunft
    • politische Meinungen oder Ansichten
    • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
    • Gewerkschaftszugehörigkeit
    • genetische Informationen
    • biometrische Daten zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person
    • Gesundheitsdaten
    • Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person
  9. Mit der Erstellung des Nutzerkontos gewährst Du uns ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches, exklusives und übertragbares Nutzungsrecht der von Dir direkt oder indirekt übermittelten Inhalte ein. jobvector ist dazu berechtigt, diese Inhalte vollumfänglich zu verwerten und zu nutzen, sofern dies im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Verbesserung der Services auf den jobvector-Plattformen erfolgt.

§ 4 Nutzerprofil

  1. Dein Nutzerprofil ist in Deinem Konto hinterlegt und enthält unter anderem folgende Daten aus der Nutzung unserer Plattform:
    • Deine Suchhistorie
    • ggf. Dein Profil aus career-advisor-Abfragen durch uns
    • ggf. Deine hochgeladener oder über unseren Generator erstellten Lebenslauf mit Anhängen
    • Deine Favorisierungen von Jobs und Unternehmen
    • Deine Bewerbungen
  2. Wir analysieren Deine Profildaten algorithmisch, um damit:
    • unsere Dienstleistung und Produkte zu verbessern (anonymisierte Analyse)
    • Dir besser passende Jobs anzubieten (matching Analyse)
    • Dein Sucherlebnis bei der Jobsuche zu verbessern
  3. Du kannst die Daten, die in Deinem Nutzerprofil gespeichert sind, jederzeit in Deinem Nutzerkonto einsehen und einzelne Datenpunkte oder alle gleichzeitig löschen.

§ 5 Bewerbung über jobvector

Bei jobvector gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich auf die ausgeschriebenen Jobs zu bewerben, unter anderen:

  • Weiterleitung auf die Zielseite des Arbeitgebers, der den Job ausgeschrieben hat.
  • Bewerbung mit Lebenslauf: der mit jobvector erstellte oder hochgeladene Lebenslauf wird von jobvector an den Arbeitgeber übermittelt. Dies kann per Mail oder durch direkte Übermittlung der Daten in das Bewerber-Management-System des Arbeitgebers erfolgen.
  1. Deine Lebenslauf- und Bewerbungs-Daten werden in Deinem Account gespeichert. Somit kannst Du Dich schnell mit dem gleichen Lebenslauf auf weitere Stellenanzeigen bewerben.
  2. Deine durchgeführten Bewerbungen werden im Profil des jeweiligen Arbeitgebers bei dem Du Dich beworben hast, gespeichert. Auch in Deinem Bewerber-Konto werden die Stellenanzeigen, auf die Du Dich beworben hast, angezeigt.
  3. jobvector übernimmt keine Garantien und keine Haftung für die Speicherung Deiner Lebenslauf- oder Bewerbungs-Daten.
  4. Wir übertragen Deine Bewerbung auf einen Job an den Arbeitgeber per E-Mail oder Schnittstelle direkt in das Bewerber-Management-System des Arbeitgebers. Wir evaluieren und implementieren ständig neue Möglichkeiten, den Arbeitgebern Deine Bewerbung zukommen zu lassen. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für die Erstellung und den Versand der Bewerbung. Wir weisen darauf hin, dass wir aus technischen Gründen eine erfolgreiche Zustellung Deiner Bewerbung nicht sicherstellen können. Bitte kontaktiere im Zweifelsfall den Arbeitgeber über einen alternativen Kommunikationsweg (zum Beispiel telefonisch), um sich den Eingang Deiner Bewerbung bestätigen zu lassen.
  5. Eigenverantwortung des Nutzers
    Die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Nutzer oder Personalverantwortliche, z.B. im Rahmen eines Bewerbungsprozesses erfolgt auf eigenes Risiko. jobvector hat keinen Einfluss darauf, wie die Empfänger Deine Daten tatsächlich verwenden. Wir empfehlen Dir daher dringend, die Identität der Empfänger sorgfältig zu prüfen, bevor Du Deine persönlichen Informationen versendest.

    Wir prüfen bei uns ausgeschriebene Stellenangebote intensiv, um Irrtümer und Mißbrauch auszuschließen. Beachte bitte trotzdem unsere Sicherheitshinweise für Bewerbungsprozesse, insbesondere auch der Bewerbung nachfolgend im Erstkontakt mit dem Arbeitgeber.
  6. Sicherheitshinweise für den Bewerbungsprozeß
    • E-Mail-Adressen: Vermeide es, persönliche Daten an private E-Mail-Adressen zu übermitteln.
    • Sensible Informationen: Wir raten ausdrücklich davon ab, hochsensible Daten an Personalbeschaffer zu senden – selbst dann nicht, wenn Du dazu aufgefordert wirst. Hierzu zählen insbesondere:
      • Pass- oder Personalausweisnummern
      • Sozialversicherungsnummern
      • Bankverbindungen oder Kreditkartendaten

§ 6 Talent Pool

Du kannst Deinen Lebenslauf freischalten zur Hinterlegung in unserer CV-Datenbank "Talent Pool". Dies ermöglicht Unternehmen, Deinen Lebenslauf zu finden und Dich zu kontaktieren.

  1. jobvector garantiert nicht die dauerhafte Speicherung Deiner Daten. Wir übernehmen keine Garantien für die Beständigkeit, Validität und Persistenz Deiner Daten. Wir behalten uns das Recht vor, Deinen Lebenslauf jederzeit aus technischen, inhaltlichen oder Gründen der Laufzeit zu löschen oder nicht mehr anzuzeigen und das Datenvolumen der Dateien einzuschränken oder zu reduzieren.
  2. Die auf der jobvector-Plattform aktiven Arbeitgeber suchen global neue Talente. Daher haben auch Arbeitgeber, die ihren Sitz außerhalb Europas haben, Zugriff auf das Produkt "Talent Pool". Bitte beachte, dass in diesem Fall Dein freigegebener Lebenslauf in Länder außerhalb der EU übertragen werden kann. In diesen Ländern können andere Datenschutzgesetze gelten. Bitte beachte dazu unsere Datenschutzbestimmungen.

§ 7 Lebenslauf-Generator

Mit dem Lebenslauf-Generator kannst Du komfortabel und auf technisch einwandfreiem Niveau qualitativ hochwertige Lebensläufe in verschiedenen Designs erstellen.

  1. Du kannst den Lebenslauf-Generator nutzen:
    • um unabhängig von einer Bewerbung einen PDF-Lebenslauf zu erstellen
    • für die Bewerbung auf eine bestimmte Stellenanzeige
    • um Deinen Lebenslauf im Talent Pool zu hinterlegen.
  2. Bitte beachte, daß für den Lebenslauf-Generator ebenfalls die § 5 ff. gelten.

§ 8 Gehaltsanalyse

Mit der personalisierten Gehaltsanalyse können wir Dich über den Status Deines aktuellen Gehalts informieren und eine Prognose über die zukünftige Entwicklung Deines Gehalts in verschiedenen Berufsfeldern ermitteln.

Die dazu notwendigen Angaben kannst Du uns optional mitteilen. Die Daten und die Auswertung werden in Deinem Account sicher gespeichert.

§ 9 Das digitale Event Karrieremesse "jobvector career day" für Bewerber

Die Karrieremesse "jobvector career day" führt Arbeitgeber mit Bewerbern auf der jobvector Plattform "virtuell" zusammen. Es handelt sich um ein digitales Event mit Interaktionsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebern und Bewerbern, die zum Beispiel individuelle Videomeets, Chats und Präsentationen umfassen.

  1. Zugangsvoraussetzung für die Beteiligung am virtuellen jobvector career day sind:
    • Eine Anmeldung zum jobvector career day.
    • Freischaltung Deines Lebenslaufs zur Einsicht für Unternehmen.
  2. Kostenfreie Tickets die zum Zutritt berechtigen, können ausschließlich durch eine vorherige Registrierung und durch die Plattformen der jobvector GmbH ausgegeben werden. Die Teilnahme an dem Event setzt ein gültiges Nutzerkonto auf unserer Plattform voraus.
  3. Personen, die sich als Bewerber registriert haben, erhalten den rechtlichen Status eines Bewerbers.
  4. Es gilt ein vollständiges Akquiseverbot für Drittprodukte, die an Arbeitgeber oder Bewerber angeboten werden.
  5. Mit Beitritt zum Event erklärst Du jobvector gegenüber ausdrücklich Einverständnis und Zustimmung bezüglich folgender Aktionen und Freigaben, die wesentliche Merkmale des Events sind:
    • Kontaktaufnahme und Direktansprache durch die beteiligten Arbeitgeber an Dich
    • Chat-Sessions (inklusive Video- und Audio-Übertragung) in Kleingruppen ohne Anonymisierung, wenn Du an einem solchen Chat teilnehmen möchtest
    • Freigabe Deiner persönlichen Kontaktdaten, unter anderem, aber nicht ausschließlich:
      • Daten Deines Lebenslaufs
      • Name, Email, Mobilnummer
    • Profilbildung zur algorithmischen Abschätzung interessanter Arbeitgeber und Jobangebote.

jobvector behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen der Veranstaltung ohne weitere Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, auch während der bereits laufenden Veranstaltung. Gründe für einen Ausschluss von der Veranstaltung sind unter anderem, aber nicht ausschließlich:

  • Technische Gründe (z.B. Nutzung zu hoher oder geringer Bandbreite, Spamming von Diensten oder Denial of Service-Attacken, Einsatz von Bots für automatisierte Anfragen)
  • Verhaltensbedingte Gründe (z.B. häufig wiederholte Ansprache der selben Personen, unangemessene Darstellung des Teilnehmers in Bild und/oder Ton, Blockade oder Unkenntlichmachung des Videobilds, oder unangemessene Ausdrucksweise im Gespräch)