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Häufige Fragen
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte unbezahlte Freistellung vom Job, die Eltern nach der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen können, um sich um die Betreuung und Erziehung zu kümmern.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Elternzeit – unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Arbeitsvertrag (Vollzeit, Teilzeit, Minijob).
Wie lange kann Elternzeit genommen werden?
Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind beanspruchen. Ein Teil (maximal 24 Monate) kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Muss Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden?
Ja, Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, unter Angabe der geplanten Dauer.
Kann man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist Teilzeitarbeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden während der Elternzeit möglich – sofern der Arbeitgeber zustimmt und der Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende hat.
Wie wirkt sich die Elternzeit auf den Job aus?
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit haben Beschäftigte das Recht, auf ihren alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

