„TVöD Bund“ steht für den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes“ und regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 5 steht für die Entgeltgruppe 5. Die Entgeltgruppe 5 richtet sich an Angestellte im öffentlichen Dienst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.