Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Angestellten, die bei den Ländern beschäftigt sind. Die Entgeltgruppe 12 TV-L umfasst qualifizierte Tätigkeiten, die eine abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie umfangreiche fachliche Kenntnisse erfordern. Die Entgeltgruppe TV-L E 12 richtet sich vor allem an Fachkräfte in technischen, wissenschaftlichen und administrativen […]