Das Polizeipräsidium Aachen besetzt
ab dem 01.01.2026 eine Stelle als
Informationssicherheitsbeauftragter (w/m/d)
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Teilzeit (30 Stunden / Woche) und wird befristet in Vollzeit
(39 Stunden und 50 Minuten / Woche) ab Einstellung für die Dauer eines Jahres aufgestockt.
Das Polizeipräsidium Aachen ist als Kreispolizeibehörde im Ressort des Innenministeriums NRW räumlich für die Städteregion Aachen mit den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie die Gemeinden Simmerath und Roetgen zuständig. Charakteristisch für die Städteregion Aachen sind die gemeinsamen Grenzen zu den Niederlanden und Belgien. Diese Lage im sogenannten „Drei-Länder-Eck“ stellt die Polizei Aachen vor besondere Herausforderungen.
Leiter des Polizeipräsidiums Aachen ist Herr Polizeipräsident (in Vertretung) Andreas Bollenbach. Die Behörde ist in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr sowie Zentrale Aufgaben und den Leitungsstab gegliedert.
Entgelt/Eingruppierung:
Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden Tarifvertrag und seinen ergänzenden Regelungen bis EG 12, Teil II, Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L NRW (EntgO TV-L NRW), sofern die entsprechenden tarifrechtlichen Voraussetzungen bei dem Bewerber erfüllt sind. Bei Fehlen der erforderlichen Berufserfahrung von 3 Jahren erfolgt die Eingruppierung in EG11, Teil II, Abschnitt 11 der EntgO TV-L NRW.
Anzuwendende Kenntnisse und Vorschriften:
- Kenntnisse der Informationstechnik (Hard- und Software)
- BSI-Standards sowie des IT-Grundschutzkompendiums des BSI
- Windows- und Linux-Client/Server, Netzwerk-Sicherheitssysteme
- Gesetze / Erlasse / Richtlinien / Verfügungen zur Informationssicherheit der Polizei NRW. Insbesondere:
- Leitlinie für die IT-Sicherheit im Bereich der Polizei
- Sicherheitsrichtlinie zur IT-Nutzung im Bereich der Polizei NRW
- VSA des Landes NRW
- Richtlinie zur Risikoanalyse des Landes NRW
- Technische Richtlinien des BSI
Dokumentation mit dem jeweiligen Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Programm
Ihre neuen Aufgaben bei uns:
- Information und Beratung der Abteilungs- und Behördenleitung zu identifizierten Risiken und neuen / bestehenden Regelungen zur Informationssicherheit
- Beratung von Fachbereichen bei technischen Projekten oder Beschaffungsvorhaben
- Erstellung eines jährlichen Berichts zur Informationssicherheit für die Leitungsebene
- Fertigen von Beiträgen zum Thema Informationssicherheit in Dienstanweisungen, Verfügungen, Intranetbeiträgen, etc.
- Erarbeitung und Fortschreibung eines behördenspezifischen Sicherheitskonzepts auf Basis der Landesvorgaben (BSI-Grundschutz auf Basis ISO/IEC 27001)
- Pflege des ISMS-Tools durch Erfassung von Gebäuden, IT-Systemen, Anwendungen und Verantwortlichen
- Planung, Organisation und Durchführung von Grundschutz-Checks und Risikoanalysen
- Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien für den lokalen polizeilichen Informationsverbund, soweit nicht durch Landesvorgaben geregelt
- Überwachung der Einhaltung von Informationssicherheitsvorgaben (z.B. BSI-Standard, behördliche Regelungen) unter anderem durch lokale Grundschutzaudits und Revisionen
- Begleitung informationssicherheitsrelevanter Projekte (z.B. beratende Teilnahme bei Umbaumaßnahmen) im Bereich Liegenschaften
- Prüfung von lokalen Informationssicherheitskonzepten zu den behördlichen IT-Verfahren
- Zusammenarbeit mit PolCERT NRW und den/die ISB der Polizei NRW zwecks Informationsaustausches
- Bewertung von informationssicherheitsrelevanten Ereignissen und ggf. umgehende Einleitung der erforderlichen Maßnahmen sowie Alarmierung von Landesoberbehörden
- Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Informationssicherheit
- Konzeption und Durchführung von zielgruppenspezifischen Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
- Regelmäßige Fortbildung zu aktuellen Entwicklungen in der Informationssicherheit
- Ansprechpartner(in) für alle Beschäftigten der Behörde in Fragen der Informationssicherheit
- Ggf. Begleitung und Durchführung von themenspezifischen Audits
- Mitwirken und Beraten in Angelegenheiten der kritischen Infrastruktur (KRITIS)
- Anlassbezogen Mitwirken bei der technischen Unterstützung in besonderen Einsatzlagen der Polizei (BAO)
Formale Voraussetzungen:
-
abgeschlossenes Studium (Bachelor/ Diplom/ Master) der Fachrichtung Cyber Security / IT-Sicherheitstechnik, Informatik, Elektrotechnik oder einem vergleichbaren Studium
und
-
Führerschein der Klasse B
Die Bereitschaft zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) gemäß § 11 SÜG NRW ist zwingend erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens fünf Jahren Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU haben.
Wünschenswerte Voraussetzungen:· Fundiertes technisches Vorwissen aus der IT- / Systemtechnik und/ oder der Netzwerkkommunikation sowie einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen
· 3 Jahre Berufserfahrung im technischen Kontext
· Nachweisbare Weiterbildungen im Bereich Informationssicherheit
· Einschlägige Kenntnisse informationssicherheitsrelevanter Vorschriften (BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, ISO 20000, ITIL)
· Kenntnisse einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen
· Kenntnisse grundlegender Sicherheitsprinzipien sowie Risiken und Bedrohungen von Computern und Netzwerken, von Sicherheitsschwachstellen und Angriffen, von Netzwerk-Sicherheitsaspekten sowie Verschlüsselungstechnologien
· Kenntnisse über Internettechnologien, Netzwerkprotokolle, Netzwerk-Strukturkomponenten, Client- Server Technologien
· Gute Kenntnisse in MS Office, insbesondere Word, PowerPoint und Visio
Persönliche Kompetenzen:· Analytische Fähigkeit
· Eigenständigkeit
· Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation
· Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit
Organisatorische Anbindung:
- Unterstellung: Dezernatsleitung Zentrale Aufgaben 3
- Wird vertreten durch: Abwesenheitsvertreter/-in (Zugleichfunktion)
· Kommunikationsfähigkeit (schriftlich und mündlich)
· Konfliktfähigkeit
· Kooperationsfähigkeit
Aufgabenbezogene Kompetenz:
· Organisations- und Planungsfähigkeit / Organisationsvermögen
Methodische Kompetenz:
· Gesprächsführungs- und Verhandlungsgeschick
Wir bieten Ihnen:- einen sicheren Arbeitsplatz
- 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr bei einer 5 Tage Woche
- eine tarifgerechte Bezahlung und Jahressonderzahlung
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
- vermögenswirksame Leistung
- einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld
- flexible Arbeitszeiten
- behördliches Gesundheitsmanagement
- ein vergünstigtes AVV-Job-Ticket
- gute ÖPNV Anbindung
Allgemeine Informationen:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Ab Einstellung wird die Stelle auf eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden und 50 Minuten pro Woche befristet für die Dauer von einem Jahr aufgestockt.
Die Befristung erfolgt mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, jedoch nicht unter einem Vollzeitäquivalent von 50%.
Das Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 11 SÜG-NRW (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 16 SÜG-NRW).
Ansprechpartner:
Fragen zum Aufgabenbereich: Herr RAR Vinken, Leiter Zentrale Aufgaben 3 i.V., Telefon 0241/9577 - 63000
Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens: Frau RBe Simons, Sachbearbeiterin Sachgebiet Zentrale Aufgaben, ZA 24 Personalangelegenheiten - Tarifbeschäftigte,
Telefon 0241/9577 - 62411
Bewerbungsfrist und Adressat:
Bitte bewerben Sie sich über das Jobportal der Polizei NRW, das Sie unter dem angegebenen Link https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=1278
finden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingang bei dem Polizeipräsidium Aachen zur Einhaltung der Frist maßgeblich ist.
Auf eine Bewerbung in Papierform sollte verzichtet werden, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und im Anschluss an das Verfahren ebenfalls vernichtet werden.
Beachten Sie bitte die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Polizeipräsidium Aachen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens von drei Monaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.
Bewerbungsunterlagen:Vollständige Bewerbungsunterlagen bestehend aus:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf/beruflicher Werdegang
- Schul- und Berufsabschlüsse/Prüfungsurkunden
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium
- Arbeitszeugnisse
- Fortbildungsnachweise etc.
- Führerscheinkopie
Unvollständige Bewerbungen können für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Angehörige des öffentlichen Dienstes werden gebeten, ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen.
Sonstige Hinweise:
Zum Auswahlverfahren werden diejenigen Bewerber zugelassen, die die formalen Voraussetzungen zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllen.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder persönlicher Identität.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.






