Die Stadt Wesseling (ca. 38.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist eine mittelgroße Stadt im Rhein-Erft-Kreis und bedeutender überregionaler Industrie- und Dienstleistungsstandort. Direkt am Rhein gelegen, bietet sie eine attraktive Wohnumgebung, eine moderne Infrastruktur und sehr gute Verkehrsanbindungen nach Köln und Bonn. Die Stadt Wesseling beschäftigt ca. 700 Mitarbeitende.
Das Amt für Personalmanagment und Organisation sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur temporären Unterstützung eine
Personalsachbearbeitung (w/m/d) in Teilzeit (19,5 Std./W.)
Das Aufgabengebiet der Stelle umfasst insbesondere:
- Bearbeitung von Wegstreckenentschädigungen.
- Bearbeitung von Dienstreisegenehmigungen.
- Bewerberverwaltung.
- Terminverwaltung arbeitsmedizinischer Untersuchungen und deren Abrechnung.
Ihr Profil:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsangestellter bzw. den erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I oder die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) für den Bereich Allgemeine Verwaltung.
- Alternativ wird ein erfolgreicher Abschluss in einem verwaltungsnahen, kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einschlägiger Berufserfahrung in der Personalaministration/-betreuung erwartet.
- Sie haben eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und Qualitätsbewusstsein.
- Sie verfügen über Teamfähigkeit und Serviceorientierung und bringen ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft mit.
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht.
- SAP-Anwenderkenntnisse.
Die Stelle:
- Ist eine auf ein Jahr befristete Teilzeitstelle als Elternzeitvertretung mit der Möglichkeit zur mobilen Arbeit.
- Ist bewertet nach E 6 TVöD bzw. A 6 LBesG NRW.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich über den Jetzt Bewerben Buttton bis zum 22. Februar 2026.
Weitere Auskünfte erteiltWeitere aufgabenbezogene Auskünfte erhalten Sie von Herrn Friedhelm Weidenhaupt, Tel: 02236/701-269.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.












