Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Angestellten, die bei den Ländern beschäftigt sind. Die Entgeltgruppe 14 TV-L umfasst qualifizierte Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und umfangreiche fachliche Kenntnisse erfordern. Die Entgeltgruppe TV-L E 14 richtet sich vor allem an Fachkräfte in leitenden, wissenschaftlichen und hoch spezialisierten Positionen, die sehr komplexe […]