Generaldirektion Umwelt (DG ENV)
ReferatENV.C.2 (Meeresumwelt und Versorgung mit sauberem Wasser)
Ausschreibungstext der GD DG ENV
Entitätsvorstellung:Der/die Expert: in wird Teil des Referats sein, das für die Politik der EU in den Bereichen Meeresumwelt und saubere Wasserversorgung zuständig ist.
Das Referat soll zu einer besseren Lebensqualität und widerstandsfähigen Ökosystemen beitragen, indem es Strategien der EU für den Schutz der Meeresumwelt und saubere Wasserversorgung entwickelt und bei deren Umsetzung und Durchsetzung hilft. Das Referat besteht aus zwei Teams, die sich jeweils mit diesen beiden Politikbereichen befassen.
Basierend auf der Expertise und dem Interesse des/der Expert: in, wird der/die Expert:in zur Umsetzung der Europäischen Wasserresilienzstrategie beitragen. Er/Sie würde die Arbeit des Wasserversorgungs-Teams unterstützen, welches sich mit Trinkwasser, kommunaler Abwasserbehandlung sowie Abwasserschlamm und den Rechtsvorschriften zur Wasserwiederverwendung beschäftigt, und/oder der/die Expert:in würde die Arbeit des Meeresteams unterstützen, das sich mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und den Schwefelrichtlinien befasst.
Es handelt sich um eine hochrangige Position, die zahlreiche Möglichkeiten bietet, an der Gestaltung und Umsetzung von Politik auf europäischer Ebene mitzuwirken.
Der/die Expert:in wird somit an der wichtigen Arbeit mitwirken, die zu den übergeordneten Umweltzielen und -strategien der EU beiträgt, darunter die Europäische Wasserresilienzstrategie, der Europäische Pakt für die Meere, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“.
Die Stelle beinhaltet die aktive Mitarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Kommission, der Europäischen Umweltagentur, internationalen Übereinkommen, den Mitgliedstaaten, Interessengruppen und Auftragnehmern.
Bedingungen für die Abordnung nationaler SachverständigerWährend der gesamten Dauer der Abordnung müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt bleiben, von diesem Ihre Bezüge erhalten und auch weiterhin Ihrem (nationalen) Sozialversicherungssystem angeschlossen bleiben.
Sie werden Ihre Aufgaben innerhalb der Kommission nach Maßgabe des genannten ANS-Beschlusses ausüben und den darin festgelegten Bestimmungen über Vertraulichkeit, Loyalität und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterliegen.
Falls diese Stelle mit Vergütungen ausgeschrieben wird, können diese nur gewährt werden, wenn Sie die Bedingungen gemäß Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen.
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die in eine Delegation der Europäischen Union entsandt werden, benötigen eine Sicherheitsüberprüfung (nach SECRET UE/EU SECRET Niveau gemäß der Entscheidung der Kommission (EU-Euratom) 2015/444, O.J. L 72, 17.03.2015, p.53 ). Es obliegt Ihnen, das Überprüfungsverfahren vor der Abordnung einzuleiten.
Abgeordnete(r) Nationale(r) Sachverständige(r) - ENV.C.2 Meeresumwelt und Versorgung mit sauberem Wasser
Tätigkeit
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Mitwirkung an der Umsetzung des EU-Wasser- und Meeresrechts, insbesondere der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sowie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
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Unterstützung bei Berichterstattung, Wissensmanagement und digitalen Initiativen im Wasser- und Meeresbereich, einschließlich der ökologischen Meeresbeobachtung und des Projekts „Digital Twin of the Ocean“.
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Koordinierung und Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern, darunter andere Kommissionsdienststellen, die Europäische Umweltagentur, Mitgliedstaaten, internationale Übereinkommen sowie weitere Interessenträger zur Umsetzung der Umwelt- und Meeresstrategien der EU.
Der/die Sachverständige wird je nach Fachkenntnissen und Interessen entweder dem Team für Wasserversorgung oder dem Meeresteam zugewiesen - oder an der Arbeit beider Teams mitwirken.
Zu den möglichen Arbeitsbereichen gehören unter anderem Beiträge zu:
- der Umsetzung der Wasser-Acquis, insbesondere der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser,
- die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie,
- der Berichterstattung sowie dem Informations- und Wissensaustausch im Zusammenhang mit dem Wasser- und Meeres-Acquis,
- der ökologischen Meeresbeobachtung und der Mitwirkung an digitalen Initiativen, einschließlich des „Digital Twin of the Ocean“
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/innen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet werden ([1]). Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die beigefügte Datenschutzerklärung.
([1]) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).“
Anforderungsprofil:
Wir suchen eine:n dynamische:n und begeisterte:n Kolleg:in, mit Erfahrung, die für die Arbeit im Bereich Wasserversorgung oder Meeresumwelt relevant ist. Wir suchen eine:n Kolleg:in mit:
- ausgeprägten analytischen Fähigkeiten, um sowohl zur Politikentwicklung als auch zur Bewertung der Umsetzung von EU-Gesetzen durch die Mitgliedstaaten beizutragen
- hervorragenden Kommunikationsfähigkeiten
- der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte in verständliche, politikrelevante Informationen zu übersetzen
- hoher Motivation
- einer positiven Einstellung zur Problemlösung
- guter Eigeninitiative und der Fähigkeit, sowohl selbstständig als auch als Teil eines multikulturellen Teams zu arbeiten.
Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss).
Gemäß dem ANS-Beschluss müssen Sie zu Beginn der Abordnung die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
- Berufserfahrung: eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen Bereich in beratender oder leitender Funktion, die mit den Tätigkeiten der Funktionsgruppe Administration (AD) vergleichbar ist.
- Dienstalter: ein Dienstalter von mindestens einem Jahr (12 Monate) bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber in einem dienst- oder vertragsrechtlichen Verhältnis.
- Arbeitgeber: es muss sich um eine nationale, regionale oder lokale Verwaltung oder eine zwischenstaatliche öffentliche Organisation handeln; ausnahmsweise kann die Kommission nach einer besonderen Ausnahmeregelung Anträge annehmen, wenn es sich bei Ihrem Arbeitgeber um eine öffentliche Stelle (z. B. eine Agentur oder ein Regulierungsinstitut), eine Universität oder ein unabhängiges Forschungsinstitut handelt.
- Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnisse einer Sprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Sprache der Europäischen Union in dem für die Wahrnehmung der Funktion erforderlichen Maße. Sollten Sie aus einem Drittland kommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über gründliche Kenntnisse in der zur Ausübung Ihrer Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union verfügen.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Bewerben Sie sich über den „Jetzt bewerben“ Button.
Sollten Sie Interesse haben oder Fragen bestehen, folgen Sie bitte den von Ihrer nationalen Verwaltung eingerichteten Anweisungen und Kommunikationswegen.
Die Europäische Kommission akzeptiert nur Bewerbungen, die über die Ständige Vertretung/Diplomatische Vertretung bei der EU Ihres Landes, das EFTA-Sekretariat oder über die Kanäle, denen sie ausdrücklich zugestimmt hat, eingereicht wurden. Bewerbungen, die direkt von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Sie sollten Ihren Lebenslauf auf Englisch, Französisch oder Deutsch im Europass CV Format verfassen (Erstellen Sie Ihren Europass-Lebenslauf | Europass). Ihre Nationalität muss darin angegeben sein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente (wie Kopien des Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der Berufserfahrung usw.) bei. Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des Auswahlverfahrens vorzulegen.
Näheres bitte ich den anhängenden Stellenausschreibungen und dem Schreiben der Europäischen Kommission zu entnehmen.
📄 Stellenausschreibung (2026_09 September_ENV.C.2_VN.docx)
📄 Datenschutzhinweise (snes_privacy_statement_-june_2022.pdf)









