
Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleister*innen. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Im Fachbereich 310 - Planen / Bauen / Umwelt - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als
Sachbearbeiter*in (m/w/d) in der Bauaufsicht
(39 Std./Woche, Eingruppierung nach EG 11 TVöD-V)
zu besetzen.
Die Tätigkeiten umfassen schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Bauordnungsrechtliche Prüfung und Genehmigung von Bauvoranfragen und Bauanträgen einschließlich der Prüfung des gesamten öffentlichen Baurechts
- Beteiligung interner und externer Stellen im Rahmen von Baugenehmigungs-verfahrens
- Durchführung von Ortsbesichtigungen im Rahmen der bauordnungsbehördlichen Aufgaben (Baukontrollen, Bauzustandsbesichtigungen bei allen Bauvorhaben sowie bei Beschwerden von Bürger*innen
- Nachverfolgung der Mängelbeseitigung bei festgestellten bauordnungsrechtlichen Verstößen und Aufarbeitung des Sachverhaltes zur Einleitung von ordnungsbehördlichen Verfahren.
- Bauberatungen von Architekt*innen und den Bau beauftragende Personen
- Prüfung und Genehmigung von denkmalrechtlichen Anträgen einschl. der erforderlichen Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege mit Schwerpunkt auf öffentliche Eigentümer*innen wie Stadt Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kirchen, usw.
Sie haben folgendes Profil:
- Erfolgreicher Abschluss (Dipl.-Ing. / Bachelor / Master) eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur
- Wünschenswert ist eine einschlägige Berufserfahrung im Bereich Bauordnung/ Bauaufsicht
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Bauordnungsrecht und den Sonderbauvorschriften
- Sicherer Umgang mit den Office-Programmen, Bereitschaft sich in die Fachanwendung ProBauG WP einzuarbeiten und das Programm inhaltlich zu pflegen
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen
Wir bieten
- Eine unbefristete Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe EG 11 TVöD-V
- Neben der tariflich geregelten Jahressonderzahlung eine 2. Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
- Attraktive Arbeitsbedingungen wie z. B. moderne, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
- Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in guter innerbetrieblicher Kultur
- Aktivitäten und Aktionen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, z. B. (Sport-)Kurse, Impfaktionen, Gesundheitstage
- Diverse Corporate Benefits / Mitarbeitendenrabattaktionen
Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit. Die Stadt Schwelm ist Trägerin des Prädikats „Total-E-Quality“.
Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder persönlicher Identität.
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.
Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de oder per E-Mail als PDF an bewerbungen@schwelm.de an uns.
Hinweis: Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass ggf. entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Michalski (Tel. 02336/801-246) oder bei Verfahrensfragen an Frau Lührmann (Tel. 02336/801










