Die Entgeltgruppe E 2Ü betrifft typischerweise Beschäftigte, die vor der TVöD-Einführung nach älteren tariflichen Regelungen bezahlt wurden und nun unter die E 2Ü eingestuft wurden, um eine Übergangslösung zu bieten. Diese Entgeltgruppe gilt für einfache Tätigkeiten, die meist Anlerntätigkeiten oder Hilfsarbeiten umfassen. Die Aufgaben in E 2Ü sind mit denen der Entgeltgruppe 2 vergleichbar, jedoch erhalten die Beschäftigten eine leicht angepasste Vergütung, die aufgrund ihrer bisherigen Eingruppierung erfolgt.