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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Das Baye­rische Staats­mi­nis­terium für Gesundheit und Pflege

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde am 10. Oktober 2013 vom Bayerischen Landtag bestätigt. Es trägt Verantwortung für das gesamte Gesundheitswesen in Bayern.

Dazu gehören die Bereiche:
  • Humangesundheit,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • Krankenhaus- und Arzneimittelwesen,
  • Hospizwesen,
  • Familienpflege und
  • die Stärkung pflegender Angehöriger.

Im Oktober 2013 wurde das eigenständige Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gegründet – eine Premiere in der Geschichte Bayerns. Damit unterstreicht die Staatsregierung die herausragende Bedeutung von Gesundheit und Pflege in unserer Gesellschaft.

Seither steht das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium für das, was sich die Menschen am meisten wünschen: Gesundheit und Lebensqualität – in jeder Lebensphase und bis ins hohe Alter. Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund:
  • Wie bleibe ich möglichst lange gesund?
  • Wie bekomme ich die bestmögliche Versorgung, wenn ich krank bin? Und:
  • Wie kann ich in Würde alt werden?
Immer stehen die Menschen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt der Gesundheits- und Pflegepolitik für Bayern.

Deswegen nehmen Prävention und Gesundheitsförderung einen hohen Stellenwert ein, was sich in unserer Gesundheitsinitiative und im Bayerischen Präventionsplan konkretisiert.

Ein weiteres wichtiges Ziel bayerischer Gesundheitspolitik ist es, flächendeckend eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Beispiele dafür sind
  • die kontinuierliche Investitionskostenförderung über das Jahreskrankenhausbauprogramm
  • die erfolgreichen Programme
    • zur Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum und
    • zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen (Gesundheitsregionenplus).
Fester Bestandteil bayerischer Gesundheitspolitik ist aber auch der Ausbau palliativmedizinischer und hospizlicher Versorgungsstrukturen.

Außerdem sind die Rahmenbedingungen für eine menschliche Pflege ein wichtiges Anliegen. Dafür fördert das Bayerische Pflegeministerium beispielsweise Fachstellen für pflegende Angehörige und engagiert sich dafür, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten.

Darüber hinaus ist das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, für Hygiene und Infektionsschutz sowie für Arzneimittel und Apothekenwesen. Dabei wird es durch die Gesundheitsämter und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt. Außerdem übt das Staatsministerium die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie über die Selbstverwaltungskörperschaften im Bereich der ambulanten Versorgung in Bayern aus. Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung prüft die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der unter der Aufsicht des Freistaats stehenden Sozialversicherungsträger.

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