Die Eichdirektion Nord ist zuständig für das gesetzliche Mess- und Eichwesen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein.
Die Eichdirektion Nord ist eine zum 01. Januar 2004 gegründete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie besitzt Dienstherrenfähigkeit, führt ein kleines Dienstsiegel und hat alle Rechte zur Überwachung und Kontrolle gemäß Eichgesetz. Träger der Eichdirektion Nord sind die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Land Schleswig-Holstein.
Auf der Grundlage des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der Eichdirektion Nord vom 27. August 2003 ist es erstmals in der Bundesrepublik Deutschland gelungen, die Aufgaben des gesetzlichen Mess- und Eichwesens in einer rechtsfähigen, Länder übergreifenden Anstalt des öffentlichen Rechts zusammen zu führen. Zum 01. Januar 2008 trat die Eichverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns der Eichdirektion Nord bei, so dass in ganz Norddeutschland das gesetzliche Messwesen durch eine einzige länderübergreifende Institution gewahrt wird.
Mit dieser 3-Länder-Anstalt wird ein zukunftsweisendes Konzept realisiert, das die Wahrnehmung wichtiger hoheitlicher Aufgaben unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte mit hoher Kostentransparenz und Nutzung der Optimierungsmöglichkeiten und Synergien ermöglicht.