Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums Verkehr (BMV).
Die Errichtung des FBA zum 1. Oktober 2018 war Teil einer umfassenden Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Sie wurde am 1. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen.
Die Bundesautobahnen werden seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Erledigung dieser Aufgaben bedient sich der Bund der Autobahn GmbH des Bundes. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem BMV obliegen, noch der Autobahn GmbH des Bundes durch Beleihung zugewiesen werden, obliegen nun überwiegend dem FBA.