Das Finanzgericht Köln ist eines von drei Finanzgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Fachgericht entscheidet über steuer- / abgabenrechtliche Streitigkeiten aus seinem Bezirk einschließlich solcher, die das steuerrechtliche Kindergeld betreffen, zudem über berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum ist die Finanzgerichtsbarkeit nicht für Steuerstrafverfahren zuständig.