Im Finanzgericht Münster arbeiten zur Zeit ca. 110 Menschen. Gut 50 Richterinnen und Richter entscheiden in 15 Senaten über die Rechtmäßigkeit von Steuer- und Kindergeldbescheiden. Verschiedenen Senaten sind Spezialzuständigkeiten, z.B. für Umsatz-, Körperschaft-, Erbschaft- oder Grunderwerbsteuer zugewiesen.