Deine Karriere bei Freie und Hansestadt Hamburg Steuerverwalrtung
Die Steuerverwaltung der Behörde für Finanzen und Bezirke (Amt 5) fungiert als oberste Landesfinanzbehörde für Gemeinschafts- und Landessteuern (soweit nicht der Senat zuständig ist); Fachbehörde für Gemeindesteuern
Das Amt 5 nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter wahr und betreut diese. Dadurch wird eine gleichmäßige Rechtsanwendung bei der Besteuerung gewährleistet.
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