Gemeinsamer Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Wir konkretisieren auf gesetzlicher Grundlage den Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten und treffen Entscheidungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wir schaffen mit unserer Geschäftsstelle die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für diese Aufgaben.