Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises. Er wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aller Städte und Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Zusammensetzung
Dem Kreistag gehören 64 Mitglieder an. Die Leitung der Sitzungen des Kreistages und die Repräsentation des Kreises obliegt dem Landrat.