Landgericht Bonn ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Bonn. Wir sind für die Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen zuständig, insbesondere für Verfahren über einem Streitwert von 5 000 EUR, Berufungen gegen Amtsgerichte sowie Schwurgerichts- und Wirtschaftsstrafverfahren. Wir arbeiten im Gerichtsbezirk mit den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl zusammen. (Zuständigkeiten laut GVG, Rechtsprechungsdatenbank und Gerichtsbezirk-Angaben.)