Der Gesetzgeber hat die Sozialversicherung strukturell als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung organisiert. Die Selbstverwaltungsorgane werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt und paritätisch mit Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern besetzt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane.
Die Aufgaben der UKBW
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die UKBW erfüllt in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende gesetzlichen Aufgaben:
- Mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.
- Nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Die Selbstverwaltungsorgane tragen zusammen mit der Geschäftsführung die Verantwortung dafür, dass diese Aufgaben erfüllt werden können. Die UKBW ist örtlich für das Bundesland Baden-Württemberg zuständig. Sachlich ist die UKBW u. a. zuständig für:
- die Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen der Gemeinden, Gemeindeverbände und des Landes Baden-Württemberg
- Kinder in Kindertageseinrichtungen
- Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
- Studierende an Hochschulen
- Gemeindefeuerwehren
- Hilfeleistungsunternehmen
- Versicherte in Privathaushaltungen
- Pflegepersonen in der häuslichen nicht gewerbsmäßigen Pflege