Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Verwaltungsgericht zuständig für Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern, die mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Aufgaben der einzelnen Kammern sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bietet im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Güterichtermodells auch die Konfliktbeilegung im Wege der Mediation an, um einen anhängigen Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden.
Neben den allgemeinen Kammern sind bei den Verwaltungsgerichten Fachkammern gebildet worden:
- Fachkammern nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bei allen Verwaltungsgerichten
- Fachkammern nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei allen Verwaltungsgerichten
- Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Münster
- Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Berufsgericht für Heilberufe für den Landesteil Rheinland bei dem Verwaltungsgericht Köln und für den Landesteil Westfalen bei dem Verwaltungsgericht Münster.