Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Verwaltungsgericht zuständig für Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern, die mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Aufgaben der einzelnen Kammern sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.