Approbation Medizin

Approbation

Dr. Eva Birkmann, MBA
Dr. Eva Birkmann, MBA
Lesedauer: 8 Min.
Aktualisiert am: 04.07.2025

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur uneingeschränkten Ausübung eines reglementierten Heilberufs in Deutschland. Sie stellt sicher, dass eine Person über die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügt, um im Gesundheitswesen tätig zu sein. Typische Berufsgruppen, die eine Approbation benötigen, sind unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Studiums, der Nachweis gesundheitlicher und persönlicher Eignung sowie ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Um eine Approbation zu erhalten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Die grundlegenden Voraussetzungen beinhalten:

  • Abschluss einer anerkannten Ausbildung
    Für die Approbation ist der erfolgreiche Abschluss eines entsprechenden Studiums erforderlich, das in Deutschland anerkannt ist. Ausländische Abschlüsse müssen einem gleichwertigen deutschen Abschluss entsprechen.

  • Persönliche Eignung
    Die Antragstellenden müssen gesundheitlich und charakterlich zur Ausübung des Berufs geeignet sein. Ein ärztliches Attest sowie ein erweitertes Führungszeugnis sind daher Teil der Nachweisdokumente.

  • Sprachkenntnisse
    Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (in der Regel mindestens B2-Niveau sowie medizinisch-fachsprachliche Kenntnisse auf C1-Niveau).

  • Staatsangehörigkeit
    Die Approbation steht in der Regel Staatsangehörigen der EU/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörigen offen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Approbation für Ärztinnen und Ärzte

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich.

Studium und Ausbildung

Der Weg zur ärztlichen Approbation beginnt mit dem Studium der Humanmedizin. Es umfasst:

  1. Vorklinischer Abschnitt (2 Jahre)
    Grundlagenfächer wie Anatomie, Physiologie und Biochemie, abgeschlossen mit dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Physikum“).

  2. Klinischer Abschnitt (3 Jahre)
    Vertiefte medizinische Kenntnisse, klinischer Unterricht und Praktika. Abschluss mit dem zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

  3. Praktisches Jahr (1 Jahr)
    Praktische Ausbildung in Innerer Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach. Abgeschlossen mit dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Approbation

Nach erfolgreichem Bestehen aller drei Prüfungsabschnitte kann die Approbation bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Sie berechtigt zur uneingeschränkten ärztlichen Berufsausübung in Deutschland. Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig während eine Berufserlaubnis zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland oder eine bestimmte Arbeitsstelle beschränkt sein kann.

Approbation für Tierärztinnen und Tierärzte

Studium und Ausbildung

Das Studium der Veterinärmedizin dauert in der Regel 5,5 Jahre und umfasst:

  1. Vorphysikum (Grundlagenstudium)
    Fächer wie Zoologie, Chemie, Physik und Tierhaltung.

  2. Physikum
    Zwischenprüfung in Anatomie, Physiologie und Biochemie.

  3. Hauptstudium
    Vertiefung in Fächer wie Pathologie, Tierernährung, Innere Medizin, Chirurgie, Tierseuchenbekämpfung u. a.

  4. Praktisches Jahr
    Praktische Ausbildung in verschiedenen tierärztlichen Einrichtungen.

  5. Staatsexamen
    Abschlussprüfung in mehreren Abschnitten über die gesamte Studienzeit hinweg.

Approbation

Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens kann die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt beantragt werden. Sie berechtigt zur eigenverantwortlichen tierärztlichen Tätigkeit.

Approbation für Apothekerinnen und Apotheker

Studium und Ausbildung

Das Pharmaziestudium dauert insgesamt 4 Jahre, gegliedert in:

  1. Grundstudium (4 Semester)
    Fächer wie Allgemeine und Anorganische Chemie, Physik, Botanik, Mathematik. Abschluss mit dem ersten Staatsexamen.

  2. Hauptstudium (4 Semester)
    Vertiefung in Pharmazeutischer Technologie, Pharmakologie, Klinischer Pharmazie u. a. Abschluss mit dem zweiten Staatsexamen.

  3. Praktisches Jahr (1 Jahr)
    Berufspraktikum in einer öffentlichen Apotheke (mind. 6 Monate) sowie in anderen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen.

  4. Drittes Staatsexamen
    Nach dem praktischen Jahr erfolgt eine weitere Prüfung, insbesondere zu rechtlichen und praktischen Fragen.

Approbation

Nach erfolgreichem Abschluss aller drei Staatsexamina und des praktischen Jahres wird die Approbation als Apothekerin oder Apotheker erteilt. Sie ist Voraussetzung für die Tätigkeit in öffentlichen Apotheken sowie in vielen pharmazeutischen Berufsfeldern.

Approbationsverfahren

Das Verfahren zur Erlangung der Approbation unterscheidet sich je nach Herkunftsland des Abschlusses:

  • Abschlüsse aus EU-/EWR-Staaten
    Diese werden meist automatisch anerkannt, sofern sie den Richtlinien der EU entsprechen.

  • Abschlüsse aus Drittstaaten
    Hier erfolgt eine Gleichwertigkeitsprüfung. Ist der Abschluss nicht gleichwertig, kann ein Kenntnisprüfung oder eine Eignungsprüfung erforderlich sein.

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Das Verfahren beinhaltet die Prüfung sämtlicher Nachweise, eine Anerkennungsbewertung der Ausbildung sowie ggf. die Prüfung der fachlichen Eignung.

Approbation beantragen

Die Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes beantragt, in dem der Antragsteller arbeiten möchte. Der Antrag erfordert in der Regel folgende Unterlagen:

  • Ausweisdokumente
  • Nachweise über Ausbildung und Prüfungen
  • Sprachzertifikate
  • Ärztliches Attest
  • Führungszeugnis
  • Lebenslauf

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Herkunft des Abschlusses.

Zuständige Approbationsbehörden in Deutschland

Bundesland Zuständige Behörde Link zur Informationsseite
Baden-Württemberg Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg, Karlsruhe Approbation – Regierungspräsidien BW
Bayern Regierung von Oberbayern (zentral zuständig für ganz Bayern) Approbation – Regierung von Oberbayern
Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Approbation Ärztin/Arzt – Berlin.de
Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Anerkennung Ausbildung – LAVG Brandenburg
Bremen Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Approbation & Berufserlaubnis Heilberufe – Bremen
Hamburg Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Approbation beantragen – Hamburg
Hessen Regierungspräsidium Darmstadt (bzw. HLfGP) Approbation beantragen – Hessen
Mecklenburg-Vorp. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Approbation – LAGuS MV
Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Anerkennung Gesundheitsberufe – Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen (z. B. Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Münster, Detmold) Approbation – Bezirksregierung Düsseldorf
Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Approbationen akademischer Heilberufe – RLP
Saarland Landesamt für Soziales Approbation – Saarland.de
Sachsen Landesdirektion Sachsen Approbation beantragen – Sachsen
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Approbation – Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste (LASD) Approbation Ärztinnen/Ärzte – Schleswig-Holstein
Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Approbation – Thüringen

Berufszulassung / Berufserlaubnis

Neben der Approbation existiert auch die Möglichkeit einer Berufserlaubnis, die befristet und eingeschränkt gilt. Diese wird häufig für ausländische Fachkräfte ausgestellt, die ihre Qualifikationen noch nicht vollständig anerkennen lassen konnten, jedoch bereits erste Tätigkeiten unter Aufsicht ausüben möchten. Die Berufserlaubnis ist damit ein Zwischenschritt zur endgültigen Approbation.

Dr. Eva Birkmann ist promovierte Naturwissenschaftlerin und Wirtschaftswissenschaftlerin. Als Geschäftsführerin von jobvector ist sie als anerkannte Autorin von Ratgeber-Artikeln zum Thema MINT-Karriere und Fachbeiträgen für Recruiting und Personalwirtschaft tätig.
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