Approbation
Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur uneingeschränkten Ausübung eines reglementierten Heilberufs in Deutschland. Sie stellt sicher, dass eine Person über die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügt, um im Gesundheitswesen tätig zu sein. Typische Berufsgruppen, die eine Approbation benötigen, sind unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker.
Inhalt
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Studiums, der Nachweis gesundheitlicher und persönlicher Eignung sowie ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Um eine Approbation zu erhalten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Die grundlegenden Voraussetzungen beinhalten:
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Abschluss einer anerkannten Ausbildung
Für die Approbation ist der erfolgreiche Abschluss eines entsprechenden Studiums erforderlich, das in Deutschland anerkannt ist. Ausländische Abschlüsse müssen einem gleichwertigen deutschen Abschluss entsprechen. -
Persönliche Eignung
Die Antragstellenden müssen gesundheitlich und charakterlich zur Ausübung des Berufs geeignet sein. Ein ärztliches Attest sowie ein erweitertes Führungszeugnis sind daher Teil der Nachweisdokumente. -
Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (in der Regel mindestens B2-Niveau sowie medizinisch-fachsprachliche Kenntnisse auf C1-Niveau). -
Staatsangehörigkeit
Die Approbation steht in der Regel Staatsangehörigen der EU/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörigen offen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Approbation für Ärztinnen und Ärzte
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich.
Studium und Ausbildung
Der Weg zur ärztlichen Approbation beginnt mit dem Studium der Humanmedizin. Es umfasst:
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Vorklinischer Abschnitt (2 Jahre)
Grundlagenfächer wie Anatomie, Physiologie und Biochemie, abgeschlossen mit dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Physikum“). -
Klinischer Abschnitt (3 Jahre)
Vertiefte medizinische Kenntnisse, klinischer Unterricht und Praktika. Abschluss mit dem zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. -
Praktisches Jahr (1 Jahr)
Praktische Ausbildung in Innerer Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach. Abgeschlossen mit dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Approbation
Nach erfolgreichem Bestehen aller drei Prüfungsabschnitte kann die Approbation bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Sie berechtigt zur uneingeschränkten ärztlichen Berufsausübung in Deutschland. Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig während eine Berufserlaubnis zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland oder eine bestimmte Arbeitsstelle beschränkt sein kann.
Approbation für Tierärztinnen und Tierärzte
Studium und Ausbildung
Das Studium der Veterinärmedizin dauert in der Regel 5,5 Jahre und umfasst:
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Vorphysikum (Grundlagenstudium)
Fächer wie Zoologie, Chemie, Physik und Tierhaltung. -
Physikum
Zwischenprüfung in Anatomie, Physiologie und Biochemie. -
Hauptstudium
Vertiefung in Fächer wie Pathologie, Tierernährung, Innere Medizin, Chirurgie, Tierseuchenbekämpfung u. a. -
Praktisches Jahr
Praktische Ausbildung in verschiedenen tierärztlichen Einrichtungen. -
Staatsexamen
Abschlussprüfung in mehreren Abschnitten über die gesamte Studienzeit hinweg.
Approbation
Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens kann die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt beantragt werden. Sie berechtigt zur eigenverantwortlichen tierärztlichen Tätigkeit.
Approbation für Apothekerinnen und Apotheker
Studium und Ausbildung
Das Pharmaziestudium dauert insgesamt 4 Jahre, gegliedert in:
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Grundstudium (4 Semester)
Fächer wie Allgemeine und Anorganische Chemie, Physik, Botanik, Mathematik. Abschluss mit dem ersten Staatsexamen. -
Hauptstudium (4 Semester)
Vertiefung in Pharmazeutischer Technologie, Pharmakologie, Klinischer Pharmazie u. a. Abschluss mit dem zweiten Staatsexamen. -
Praktisches Jahr (1 Jahr)
Berufspraktikum in einer öffentlichen Apotheke (mind. 6 Monate) sowie in anderen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen. -
Drittes Staatsexamen
Nach dem praktischen Jahr erfolgt eine weitere Prüfung, insbesondere zu rechtlichen und praktischen Fragen.
Approbation
Nach erfolgreichem Abschluss aller drei Staatsexamina und des praktischen Jahres wird die Approbation als Apothekerin oder Apotheker erteilt. Sie ist Voraussetzung für die Tätigkeit in öffentlichen Apotheken sowie in vielen pharmazeutischen Berufsfeldern.
Approbationsverfahren
Das Verfahren zur Erlangung der Approbation unterscheidet sich je nach Herkunftsland des Abschlusses:
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Abschlüsse aus EU-/EWR-Staaten
Diese werden meist automatisch anerkannt, sofern sie den Richtlinien der EU entsprechen. -
Abschlüsse aus Drittstaaten
Hier erfolgt eine Gleichwertigkeitsprüfung. Ist der Abschluss nicht gleichwertig, kann ein Kenntnisprüfung oder eine Eignungsprüfung erforderlich sein.
Approbation Lebenslauf

Das Verfahren beinhaltet die Prüfung sämtlicher Nachweise, eine Anerkennungsbewertung der Ausbildung sowie ggf. die Prüfung der fachlichen Eignung.
Approbation beantragen
Die Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes beantragt, in dem der Antragsteller arbeiten möchte. Der Antrag erfordert in der Regel folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente
- Nachweise über Ausbildung und Prüfungen
- Sprachzertifikate
- Ärztliches Attest
- Führungszeugnis
- Lebenslauf
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Herkunft des Abschlusses.
Zuständige Approbationsbehörden in Deutschland
| Bundesland | Zuständige Behörde | Link zur Informationsseite |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg, Karlsruhe | Approbation – Regierungspräsidien BW |
| Bayern | Regierung von Oberbayern (zentral zuständig für ganz Bayern) | Approbation – Regierung von Oberbayern |
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) | Approbation Ärztin/Arzt – Berlin.de |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) | Anerkennung Ausbildung – LAVG Brandenburg |
| Bremen | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Approbation & Berufserlaubnis Heilberufe – Bremen |
| Hamburg | Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration | Approbation beantragen – Hamburg |
| Hessen | Regierungspräsidium Darmstadt (bzw. HLfGP) | Approbation beantragen – Hessen |
| Mecklenburg-Vorp. | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) | Approbation – LAGuS MV |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie | Anerkennung Gesundheitsberufe – Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierungen (z. B. Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Münster, Detmold) | Approbation – Bezirksregierung Düsseldorf |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) | Approbationen akademischer Heilberufe – RLP |
| Saarland | Landesamt für Soziales | Approbation – Saarland.de |
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen | Approbation beantragen – Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | Approbation – Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für soziale Dienste (LASD) | Approbation Ärztinnen/Ärzte – Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt | Approbation – Thüringen |
Berufszulassung / Berufserlaubnis
Neben der Approbation existiert auch die Möglichkeit einer Berufserlaubnis, die befristet und eingeschränkt gilt. Diese wird häufig für ausländische Fachkräfte ausgestellt, die ihre Qualifikationen noch nicht vollständig anerkennen lassen konnten, jedoch bereits erste Tätigkeiten unter Aufsicht ausüben möchten. Die Berufserlaubnis ist damit ein Zwischenschritt zur endgültigen Approbation.


