Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) ist mit seinen ca. 1.200 Beschäftigten in der Zentrale und den 15 Regionalforstämtern als Einheitsforstverwaltung mit der Bewirtschaftung des landeseigenen Forstes, der Betreuung des privaten und kommunalen Waldbesitzes sowie mit den hoheitlichen Aufgaben der Sicherung der Walderhaltung betraut. Als rechtlich unselbstständiger, organisatorisch selbstständiger Teil der Landesverwaltung legt er in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) Rechnung. Das Verwaltungsgrundvermögen der Sonderliegenschaft Forst ist dem Betrieb durch Gesetz wirtschaftlich zugeordnet.