Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Wir prüfen als unabhängiges Organ die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Wir beraten aufgrund unserer Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien. Wir fassen die Ergebnisse unserer Prüfungen jährlich in einem Bericht zusammen und stellen damit eine wichtige Grundlage für parlamentarische Entscheidungsprozesse dar.