150 brutto in netto
Gehaltsrechner
150 € brutto in netto
79 % Netto
21 % Abzüge
Wir nutzen die aktuellen und jährlich aktualisierten, offiziellen Daten des Bundesministeriums der Finanzen für die Berechnung des Nettogehalts.
So setzt sich dein Nettolohn zusammen
Im Folgenden zeigen wir dir, wie sich die einzelnen Abzüge berechnen und warum sie von deinem Gehalt abgezogen werden.
Steuerliche Abzüge vom Bruttogehalt
In deinem Fall werden keine Steuern vom Bruttogehalt abgezogen. Der Grund dafür ist, dass dein Einkommen unterhalb der steuerlichen Freibeträge liegt. Erst, wenn dein Bruttogehalt höher ist, werden Steuern fällig.
Lohnsteuer
Du zahlst keine Lohnsteuer, da dein Einkommen innerhalb der Steuerklasse I unterhalb der Grenze liegt, ab der Lohnsteuer gezahlt werden muss. Dadurch entfallen auch automatisch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Kirchensteuer
Da in deinem Fall keine Lohnsteuer anfällt, zahlst du automatisch auch keine Kirchensteuer.
Solidaritätszuschlag
Auch bei deinem Gehalt fällt kein zusätzlicher Abzug an, sodass der Soli bei 0 € liegt.
Sozialabgaben im Überblick
Dazu gehören die Rentenversicherung, die Krankenversicherung (inklusive Zusatzbeitrag), die Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.
Bei einem Bruttogehalt von 150 € betragen deine Sozialversicherungsbeiträge 32,63 € im Monat. Die Höhe deiner Sozialabgaben hängt neben deinem Einkommen unter anderem von deinem Alter, der Anzahl deiner Kinder und der gewählten Krankenkasse ab.
Krankenversicherung
Wenn du gesetzlich versichert bist, wird der Beitrag automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen. Neben dem einheitlichen Grundbeitrag erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sich je nach Kasse unterscheiden kann.
Bei einem Bruttogehalt von 150 € liegt dein monatlicher Krankenkassenbeitrag bei 13,13 €.
Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird automatisch zusammen mit den anderen Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten.
Bei einem Bruttogehalt von 150 € beträgt dein Anteil zur Pflegeversicherung 3,6 €. Für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren gilt zusätzlich ein Zuschlag, der den Beitrag etwas erhöht.
Rentenversicherung
Bei einem Bruttogehalt von 150 € liegt dein Anteil an der Rentenversicherung bei 13,95 €. Dieser Betrag wird jeden Monat automatisch von deinem Gehalt einbehalten.
Die Beiträge sichern dir später eine Altersrente und sind damit eine der wichtigsten Sozialabgaben in Deutschland.
Arbeitslosenversicherung
Auch hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 150 € beträgt dein eigener Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 1,95 €.
Der Betrag wird automatisch von deinem Lohn abgezogen. Dadurch bist du abgesichert, falls du arbeitslos wirst.
Welchen Einfluss hat die Steuerklasse auf deinen Nettolohn?
Deine Steuerklasse: I
Steuerklasse I: ledig, geschieden oder verwitwet, ohne Kinder
Welche Steuerklassen gibt es noch?
Steuerklasse II: alleinerziehend
Steuerklasse III: verheiratet, Partner in Steuerklasse V
Steuerklasse IV: verheiratet, beide Partner verdienen ähnlich viel
Steuerklasse V: verheiratet, Partner in Steuerklasse III
Steuerklasse VI: Nebentätigkeit oder zweites Arbeitsverhältnis
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Quelle
Häufig gestellte Fragen
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