4800 € brutto in netto
Gehaltsrechner
4.800 € brutto in netto
62 % Netto
38 % Abzüge
Wir nutzen die aktuellen und jährlich aktualisierten, offiziellen Daten des Bundesministeriums der Finanzen für die Berechnung des Nettogehalts. Diese Daten wurden zuletzt am 1. Januar 2026 aktualisiert.
So setzt sich dein Nettolohn zusammen
Steuerliche Abzüge vom Bruttogehalt
Bei einem Bruttogehalt von 4.800 € zahlst du insgesamt 794,24 € Steuern im Monat. Die Höhe deiner steuerlichen Abgaben hängt neben deinem Einkommen auch von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand, der Anzahl deiner Kinder und deinem Bundesland ab.
Lohnsteuer
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.800 € beträgt die Lohnsteuer in Steuerklasse I 728,66 €. Dieser Betrag ist der größte Teil der steuerlichen Abzüge.
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Auch bei deinem Gehalt fällt kein zusätzlicher Abzug an, sodass der Soli bei 0 € liegt.
Sozialabgaben im Überblick
Dazu gehören die Rentenversicherung, die Krankenversicherung (inklusive Zusatzbeitrag), die Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.
Bei einem Bruttogehalt von 4.800 € betragen deine Sozialversicherungsbeiträge 1.044 € im Monat. Die Höhe deiner Sozialabgaben hängt neben deinem Einkommen unter anderem von deinem Alter, der Anzahl deiner Kinder und der gewählten Krankenkasse ab.
Krankenversicherung
Wenn du gesetzlich versichert bist, wird der Beitrag automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen. Neben dem einheitlichen Grundbeitrag erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sich je nach Kasse unterscheiden kann.
Bei einem Bruttogehalt von 4.800 € liegt dein monatlicher Krankenkassenbeitrag bei 420 €.
Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird automatisch zusammen mit den anderen Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten.
Bei einem Bruttogehalt von 4.800 € beträgt dein Anteil zur Pflegeversicherung 115,2 €. Für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren gilt zusätzlich ein Zuschlag, der den Beitrag etwas erhöht.
Rentenversicherung
Bei einem Bruttogehalt von 4.800 € liegt dein Anteil an der Rentenversicherung bei 446,4 €. Dieser Betrag wird jeden Monat automatisch von deinem Gehalt einbehalten.
Die Beiträge sichern dir später eine Altersrente und sind damit eine der wichtigsten Sozialabgaben in Deutschland.
Arbeitslosenversicherung
Auch hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.800 € beträgt dein eigener Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 62,4 €.
Der Betrag wird automatisch von deinem Lohn abgezogen. Dadurch bist du abgesichert, falls du arbeitslos wirst.
Welchen Einfluss hat die Steuerklasse auf deinen Nettolohn?
Deine Steuerklasse: I
Steuerklasse I: ledig, geschieden oder verwitwet, ohne Kinder
Welche Steuerklassen gibt es noch?
Steuerklasse II: alleinerziehend
Steuerklasse III: verheiratet, Partner in Steuerklasse V
Steuerklasse IV: verheiratet, beide Partner verdienen ähnlich viel
Steuerklasse V: verheiratet, Partner in Steuerklasse III
Steuerklasse VI: Nebentätigkeit oder zweites Arbeitsverhältnis
Brutto-Netto-Rechner 2026: von Experten fachlich geprüft
Quelle
Häufig gestellte Fragen
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Der Zusatzbeitrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse bleibt im Jahr 2026 voraussichtlich bei 3,78 Prozent. Das gab die KKH in einer Pressemeldung bekannt. Die endgültige Entscheidung trifft der Verwaltungsrat in einer Sitzung am 20. Dezember 2025. In Kombination mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich damit ein Gesamtbeitragssatz von 18,38 Prozent für die Krankenversicherung bei der KKH. Im Jahr 2025 lag der Zusatzbeitrag ebenfalls bei 3,78 Prozent.

Die Entgeltgruppe 4 umfasst Tätigkeiten, die unter Anleitung durchgeführt werden und keinen hohen Grad an Verantwortung mit sich bringen. Beschäftigte in TV-L 4 übernehmen häufig einfache administrative oder operative Aufgaben in Verwaltungen, Helfertätigkeiten in Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Einrichtungen der Länder.

Die Entgeltgruppe E 2Ü betrifft typischerweise Beschäftigte, die vor der TVöD-Einführung nach älteren tariflichen Regelungen bezahlt wurden und nun unter die E 2Ü eingestuft wurden, um eine Übergangslösung zu bieten. Diese Entgeltgruppe gilt für einfache Tätigkeiten, die meist Anlerntätigkeiten oder Hilfsarbeiten umfassen. Die Aufgaben in E 2Ü sind mit denen der Entgeltgruppe 2 vergleichbar, jedoch erhalten die Beschäftigten eine leicht angepasste Vergütung, die aufgrund ihrer bisherigen Eingruppierung erfolgt.