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6250 brutto in netto

Wie rechnet man brutto zu netto?

Mit dem Brutto-Netto-Rechner erfährst du schnell und einfach deinen Nettolohn und siehst auf einen Blick, welche Steuern und Sozialabgaben von deinem Bruttogehalt abgezogen werden.

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Deine Steuerklasse (1-6) bestimmt, wie viel Lohnsteuer du zahlst. Du findest sie auf deiner Lohnabrechnung.
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6

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In Deutschland zahlst du Kirchensteuer, wenn du Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft bist (z. B. katholisch oder evangelisch).
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Ja
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6.250 € brutto in netto

Netto
3.663,88€
© jobvector.de

59 % Netto

41 % Abzüge

Monatlich
Jährlich
Gross Net Calculator Deductions Nettogehalt 3.663,88 €
Gross Net Calculator Deductions Abzüge 2.586,12 €
Steuern (Summe) 1.320 €
Lohnsteuer 1.211 €
Kirchensteuer 109 €
Solidaritätszuschlag 0 €

Sozialabgaben (Summe) 1.266,12 €
Krankenversicherung 471,32 €
Rentenversicherung 581,25 €
Pflegeversicherung 132,3 €
Arbeitslosenversicherung 81,25 €

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So setzt sich dein Nettolohn zusammen

Bei einem Bruttogehalt von 6.250 € bleiben dir in Steuerklasse I 3.663,88 € netto im Monat übrig. Insgesamt werden durch Steuern und Sozialabgaben 2.586,12 € einbehalten.

Im Folgenden zeigen wir dir, wie sich die einzelnen Abzüge berechnen und warum sie von deinem Gehalt abgezogen werden.

Steuerliche Abzüge vom Bruttogehalt

Ein Teil deiner Gesamtabzüge entfällt auf die Steuern. Dazu gehören die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Diese Abzüge dienen der Finanzierung staatlicher Aufgaben und sozialer Leistungen.

Bei einem Bruttogehalt von 6.250 € zahlst du insgesamt 1.320 € Steuern im Monat. Die Höhe deiner steuerlichen Abgaben hängt neben deinem Einkommen auch von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand, der Anzahl deiner Kinder und deinem Bundesland ab.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist die wichtigste Steuer auf dein Einkommen. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe richtet sich vor allem nach deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse und deinem Familienstand.

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 6.250 € beträgt die Lohnsteuer in Steuerklasse I 1.211 €. Dieser Betrag ist der größte Teil der steuerlichen Abzüge.

Kirchensteuer

Wenn du in Nordrhein-Westfalen Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Kirche bist, wird zusätzlich eine Kirchensteuer von 9 % der Lohnsteuer fällig. Auf dein Einkommen bedeutet das einen Abzug von 109 €.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer und wurde ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Seit 2021 wurde er jedoch für den Großteil der Arbeitnehmer abgeschafft. Er muss nur dann gezahlt werden, wenn ein bestimmter Einkommensfreibetrag überschritten wird.

Auch bei deinem Gehalt fällt kein zusätzlicher Abzug an, sodass der Soli bei 0 € liegt.

Sozialabgaben im Überblick

Neben den Steuern werden von deinem Bruttogehalt auch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Sie sichern dich im Alltag gegen verschiedene Risiken ab - zum Beispiel im Krankheitsfall, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit.

Dazu gehören die Rentenversicherung, die Krankenversicherung (inklusive Zusatzbeitrag), die Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.

Bei einem Bruttogehalt von 6.250 € betragen deine Sozialversicherungsbeiträge 1.266,12 € im Monat. Die Höhe deiner Sozialabgaben hängt neben deinem Einkommen unter anderem von deinem Alter, der Anzahl deiner Kinder und der gewählten Krankenkasse ab.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und viele Vorsorgeuntersuchungen. Sie stellt sicher, dass du im Krankheitsfall abgesichert bist. Einen Teil der Kosten übernimmt dein Arbeitgeber, den anderen Teil zahlst du selbst.

Wenn du gesetzlich versichert bist, wird der Beitrag automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen. Neben dem einheitlichen Grundbeitrag erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sich je nach Kasse unterscheiden kann.

Bei einem Bruttogehalt von 6.250 € liegt dein monatlicher Krankenkassenbeitrag bei 471,32 €.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt dich finanziell, wenn du im Alter oder nach einer Krankheit pflegebedürftig wirst. Sie übernimmt zum Beispiel einen Teil der Kosten für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird automatisch zusammen mit den anderen Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten.

Bei einem Bruttogehalt von 6.250 € beträgt dein Anteil zur Pflegeversicherung 132,3 €. Für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren gilt zusätzlich ein Zuschlag, der den Beitrag etwas erhöht.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung sorgt dafür, dass du im Alter eine gesetzliche Rente erhältst. Jeder Arbeitnehmer zahlt einen Teil seines Bruttogehalts in die Rentenkasse ein. Der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte des Beitrags.

Bei einem Bruttogehalt von 6.250 € liegt dein Anteil an der Rentenversicherung bei 581,25 €. Dieser Betrag wird jeden Monat automatisch von deinem Gehalt einbehalten.

Die Beiträge sichern dir später eine Altersrente und sind damit eine der wichtigsten Sozialabgaben in Deutschland.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung schützt dich finanziell, falls du deinen Job verlierst. Sie zahlt im Ernstfall Arbeitslosengeld und unterstützt dich bei der Suche nach einer neuen Stelle.

Auch hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 6.250 € beträgt dein eigener Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 81,25 €.

Der Betrag wird automatisch von deinem Lohn abgezogen. Dadurch bist du abgesichert, falls du arbeitslos wirst.

Welchen Einfluss hat die Steuerklasse auf deinen Nettolohn?

Deine Steuerklasse beeinflusst direkt, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Bruttogehalt einbehalten wird. Sie richtet sich nach deinem Familienstand, der Anzahl deiner Kinder und bestimmten persönlichen Lebensumständen. Je nach Steuerklasse können sich die steuerlichen Abzüge erheblich unterscheiden.

Deine Steuerklasse: I

Steuerklasse I: ledig, geschieden oder verwitwet, ohne Kinder

In Steuerklasse I zahlst du als Alleinstehender die Standard-Lohnsteuer. Da keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, fallen die monatlichen Steuerabzüge vergleichsweise hoch aus.

Welche Steuerklassen gibt es noch?

Steuerklasse II: alleinerziehend

Als alleinerziehende Person profitierst du von einem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, sodass dir vom Bruttogehalt netto mehr übrig bleibt.

Steuerklasse III: verheiratet, Partner in Steuerklasse V

Diese Steuerklasse ist für verheiratete Paare geeignet, bei denen ein Partner deutlich höher verdient. Die Lohnsteuer wird hier deutlich niedriger berechnet, was zu einem höheren Nettogehalt führt. Dein Partner muss dafür in Steuerklasse V sein.

Steuerklasse IV: verheiratet, beide Partner verdienen ähnlich viel

Wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, ist Steuerklasse IV die passende Wahl. Die Steuerabzüge sind hier ausgeglichen, sodass beide netto ungefähr gleich viel erhalten.

Steuerklasse V: verheiratet, Partner in Steuerklasse III

In Steuerklasse V fallen die Lohnsteuerabzüge höher aus. Diese Kombination wird meist gewählt, wenn dein Partner die Steuerklasse III hat, um die Gesamtsteuerlast für das Paar optimal zu verteilen.

Steuerklasse VI: Nebentätigkeit oder zweites Arbeitsverhältnis

Diese Steuerklasse gilt für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis. Die Lohnsteuer ist hier besonders hoch, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. Sie dient dazu, Steuern korrekt auf mehrere Einkünfte zu verteilen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel ist 6.250 € brutto in netto?
Wie kann ich brutto in netto umrechnen?
Was ist eine Steuerklasse?
Woher weiß ich meine Steuerklasse?
Wie kann ich meine Lohnsteuer berechnen?
Wie kann ich meine Steuern berechnen?

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