Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Jahr 2026 bei geschätzten 2,9 %. Dieser Schätzwert wurde am 15. Oktober 2025 vom GKV-Schätzerkreis, also dem Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient als Orientierung für Versicherte und Arbeitgeber und wird jedes Jahr neu berechnet.
Der Zusatzbeitragssatz selbst ist ein Prozentsatz, den gesetzlich Versicherte zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse zahlen. Er wird erhoben, wenn die Einnahmen einer Krankenkasse nicht ausreichen, um alle Leistungen zu finanzieren. Jede Krankenkasse kann ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegen, dieser muss jedoch von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Inhalt
Warum der durchschnittliche Zusatzbeitrag wichtig ist
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zeigt, wie sich die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt entwickeln. Er dient als Richtwert, an dem sich Versicherte und Arbeitgeber orientieren können. Für viele Berechnungen im Sozialversicherungssystem, zum Beispiel bei der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder für Zuschüsse von Arbeitgebern, ist dieser Durchschnittswert entscheidend.
Er hilft außerdem dabei, die Finanzlage der Krankenkassen besser einzuschätzen. Steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, bedeutet das in der Regel, dass die Ausgaben im Gesundheitssystem wachsen. Trotzdem hat jede Krankenkasse weiterhin ihren eigenen Zusatzbeitrag, der vom Durchschnitt abweichen kann. Der Durchschnittswert macht die Unterschiede zwischen den Kassen also vergleichbarer.
Entwicklung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit basierend auf der Schätzung des GKV-Schätzerkreis festgelegt und gilt dann für das kommende Kalenderjahr. Grundlage sind die erwarteten Einnahmen und Ausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen. Der Wert ist also kein einfacher Durchschnitt aller Kassenbeiträge, sondern eine rechnerische Größe, die die finanzielle Entwicklung im gesamten Gesundheitssystem widerspiegelt.
| Jahr | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag |
|---|---|
| 2026 | 2,9 % |
| 2025 | 2,5 % |
| 2024 | 1,7 % |
| 2023 | 1,6 % |
| 2022 | 1,3 % |
| 2021 | 1,3 % |
| 2020 | 1,1 % |
| 2019 | 0,9 % |
In den vergangenen Jahren ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag stetig gestiegen. Nach einer stabilen Phase bis 2021 nahm er in den Folgejahren zu, weil die Ausgaben für medizinische Leistungen, Pflege und Verwaltung deutlich wuchsen. Für das Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 2,9 % und zeigt damit, wie sich die Gesamtkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln.
Auswirkungen für Versicherte und Arbeitgeber
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beeinflusst, wie viel Geld Beschäftigte und Arbeitgeber monatlich an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Steigt der Durchschnittswert, kann das auch höhere Beiträge bei einzelnen Krankenkassen bedeuten. Der Zusatzbeitrag wird immer zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, sodass sich die Mehrbelastung auf beide Seiten verteilt.
Für Versicherte bedeutet ein höherer Zusatzbeitrag, dass vom Bruttogehalt etwas weniger übrig bleibt. Arbeitgeber müssen dagegen etwas mehr an Sozialabgaben zahlen. Auch Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld sind betroffen, da sich ihre Beiträge nach dem festgelegten Durchschnittssatz richten. Der neue Wert von 2,9 % dient damit als Grundlage für viele Berechnungen und hat direkten Einfluss auf die monatlichen Abgaben im Jahr 2026.
Übersicht der Krankenkassen 2025/2026
Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Während einige Krankenkassen ihre Beiträge stabil halten, passen andere ihre Sätze regelmäßig an, um steigende Ausgaben auszugleichen. Die folgende Übersicht zeigt die aktuell bekannten Zusatzbeiträge 2025:
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2025 | Gesamtbeitragssatz 2025 |
|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | 2,60% | 17,20% |
| AOK Bayern | 2,69% | 17,29% |
| AOK Hessen | 2,49% | 17,09% |
| AOK Niedersachsen | 2,70% | 17,30% |
| AOK Nordost | 3,50% | 18,10% |
| AOK Rheinland/Hamburg | 2,99% | 17,59% |
| Audi BKK | 2,40% | 17,00% |
| BARMER | 3,29% | 17,89% |
| BKK exklusiv | 2,39% | 16,99% |
| BKK firmus | 2,18% | 16,78% |
| BKK Herkules | 4,38% | 18,98% |
| Continentale Betriebskrankenkasse | 3,33% | 17,93% |
| DAK-Gesundheit | 2,80% | 17,40% |
| HEK-Hanseatische Krankenkasse | 2,50% | 17,10% |
| hkk Krankenkasse | 2,19% | 16,79% |
| IKK – Die Innovationskasse | 4,30% | 18,90% |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | 3,78% | 18,38% |
| Knappschaft | 4,40% | 19,00% |
| R + V Betriebskrankenkasse | 2,96% | 17,56% |
| SBK | 3,80% | 18,40% |
| Techniker Krankenkasse | 2,45% | 17,05% |
