E15 TVöD

Entgeltgruppe 15 TVöD Bund 2025

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 4 Min.
Aktualisiert am: 09.05.2025

Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 15 steht für die Entgeltgruppe 15, die für höchst anspruchsvolle Tätigkeiten vorgesehen ist, die tiefgehende fachliche Expertise und oft wissenschaftliches Arbeiten erfordern. Sie gilt für Tätigkeiten mit großer Verantwortung, häufig verbunden mit Leitungsaufgaben oder der Entwicklung strategischer Konzepte.

Die Entgeltgruppe 15 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einem Hochschulabschluss (Master, Diplom) und umfangreicher Berufserfahrung. Diese Entgeltgruppe entspricht dem höchsten gehobenen Dienst oder dem höheren Dienst im öffentlichen Sektor und umfasst Leitungsfunktionen, wie z. B. die Führung von Abteilungen oder großen Projekten sowie die Bearbeitung hochkomplexer Themen mit strategischer Bedeutung.

Seit dem 1. April 2025 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 15 beim TvöD Bund zwischen 5.669 € und 7.980 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was eine entsprechende Gehaltserhöhung mit sich bringt.

Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Zu den typischen Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 15 gehören Abteilungsleiter, Referatsleiter in Bundesministerien, wissenschaftliche Mitarbeiter in hochrangigen Forschungsprojekten oder Fachbereichsleiter in öffentlichen Einrichtungen. Auch Projektleiter in großen, strategischen Vorhaben fallen häufig in diese Entgeltgruppe.

Entgelttabelle TVöD 15 Bund, brutto pro Monat

EntgeltgruppeStufeVergütungVoraussetzungen
TVöD 15 15.669,12 €ohne Berufserfahrung
TVöD 15 26.039,84 €mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung
TVöD 15 36.453,36 €mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
TVöD 15 47.017,89 €nach 3 Jahren in Stufe 3
TVöD 15 57.598,61 €nach 4 Jahren in Stufe 4
TVöD 15 67.980,65 €nach 5 Jahren in Stufe 5
Gültig seit: 1. April 2025

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?

„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der

Entgelttabelle TVöD 15 Bund, brutto pro Jahr

EntgeltgruppeStufeVergütung
TVöD 15171.430,91 €
TVöD 15276.101,98 €
TVöD 15381.312,34 €
TVöD 15488.425,41 €
TVöD 15595.742,49 €
TVöD 156100.556,19 €
Gültig seit: 1. April 2025

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Beispiel Gehaltsentwicklung Entgeltgruppe 15

Wenn ein Beschäftigter in die Entgeltgruppe E 15 des TVöD Bund eingestuft wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 5.669 €.

  • Nach einem Jahr Berufserfahrung steigt er in Stufe 2 auf und erhält 6.039 €.
  • Mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung erreicht er Stufe 3, was ihm ein Gehalt von 6.453 € einbringt.
  • Nach weiteren drei Jahren in Stufe 3 (also insgesamt sechs Jahre nach Beginn der Tätigkeit) steigt er in Stufe 4 auf, mit einem Gehalt von 7.017 €.
  • Anschließend folgt nach vier Jahren in Stufe 4 der Aufstieg in Stufe 5 und ein Gehalt von 7.598 €.
  • Schließlich erreicht er nach fünf Jahren in Stufe 5 die Endstufe 6, bei der er 7.980 € monatlich verdient.
TVöD Entgeltgruppen Stufenzuordnung
Berufserfahrung für die Stufenzuordnung TVöD E 15

Entgeltgruppe 15 TVöD in Teilzeit

Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 15 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 15 zum Beispiel rund 2.834,56 € brutto verdienen.

Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.


Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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