Entgeltgruppe 7 TVöD Bund 2025
Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 7 steht für die Entgeltgruppe 7, die für Tätigkeiten vorgesehen ist, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und fundierte fachliche Kenntnisse erfordern.
Die Entgeltgruppe 7 richtet sich typischerweise an Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie einschlägiger Berufserfahrung. Diese Entgeltgruppe ist im öffentlichen Dienst vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten und umfasst Aufgaben, die Fachkenntnisse und selbstständiges Arbeiten erfordern. Beschäftigte in E 7 übernehmen häufig spezialisierte Tätigkeiten oder unterstützen Projekte und Aufgabenbereiche, die über Routineaufgaben hinausgehen.
Seit dem 1. April 2025 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 7 zwischen 3.205 € und 3.935 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Beschäftigte starten in der Regel in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Gehalts führt.
Der TVöD Bund ist der Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zum Bund gilt. Dazu gehören beispielsweise technische Fachkräfte in Bundesbehörden, Verwaltungsangestellte, die für spezifische administrative Aufgaben verantwortlich sind, oder Mitarbeiter in unterstützenden Funktionen bei Projekten und Verwaltungsaufgaben. Auch Angestellte in öffentlichen Einrichtungen, wie etwa in Museen, Bibliotheken oder im technischen Dienst von Ministerien, fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgelttabelle E 7 TVöD Bund, brutto pro Monat
| Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| TVöD E 7 | 1 | 3.205,23 € | ohne Berufserfahrung |
| TVöD E 7 | 2 | 3.441,58 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
| TVöD E 7 | 3 | 3.582,38 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
| TVöD E 7 | 4 | 3.724,47 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
| TVöD E 7 | 5 | 3.860,84 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
| TVöD E 7 | 6 | 3.935,06 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgelttabelle E 7 TVöD Bund, brutto pro Jahr
| Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
|---|---|---|
| TVöD E 7 | 1 | 41.347,47 € |
| TVöD E 7 | 2 | 44.396,38 € |
| TVöD E 7 | 3 | 46.212,70 € |
| TVöD E 7 | 4 | 48.045,66 € |
| TVöD E 7 | 5 | 49.806,13 € |
| TVöD E 7 | 6 | 50.762,27 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Beispiel Gehaltsentwicklung Entgeltgruppe 7
Wenn ein Beschäftigter nach seiner Berufsausbildung in die Entgeltgruppe E 7 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 3.205 €.
- Nach einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung steigt er in Stufe 2 auf und erhält 3.441 €.
- Mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung erreicht er Stufe 3, was ihm ein Gehalt von 3.582 € einbringt.
- Nach weiteren drei Jahren in Stufe 3 (also insgesamt sechs Jahre nach Abschluss der Ausbildung) steigt er in Stufe 4 auf, mit einem Gehalt von 3.724€.
- Anschließend folgt nach vier Jahren in Stufe 4 der Aufstieg in Stufe 5 und ein Gehalt von 3.860 €.
- Schließlich erreicht er nach fünf Jahren in Stufe 5 die Endstufe 6, bei der er 3.935 € monatlich verdient.
Entgeltgruppe 7 TVöD in Teilzeit
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 7 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 7 zum Beispiel rund 1.603 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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