Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Kündigungsfrist

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 9 Min.
Aktualisiert am: 06.05.2024

Die Kündigungsfrist ist ein juristisch festgelegter Zeitraum, der angibt, wie lange im Voraus ein Arbeitsverhältnis oder ein Vertrag von einer Partei – entweder dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer – gekündigt werden muss, bevor es beendet wird. Dieser Zeitraum dient dazu, beiden Seiten genügend Zeit zu geben, sich auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses vorzubereiten und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die genaue Dauer der Kündigungsfrist kann je nach Landesgesetz, Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung variieren.

Kündigungsfrist – Definition

Die Kündigungsfrist definiert den Zeitraum, der zwischen der Erklärung einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Vertragsverhältnisses liegt, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die Einhaltung einer Kündigungsfrist ermöglicht beiden Parteien, sich auf die bevorstehende Veränderung vorzubereiten – sei es durch die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder einem Nachfolger.

Im deutschen Recht sind die Mindestkündigungsfristen innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Gemäß § 622 BGB müssen diese Fristen im Arbeitsvertrag mindestens eingehalten werden, können jedoch zugunsten des Arbeitnehmers verlängert werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitnehmer in der Vertragsbeziehung üblicherweise die schutzbedürftigere Partei ist.

Die Dauer der Kündigungsfrist kann von mehreren Faktoren abhängen:

  • Gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Regelungen: Neben den gesetzlichen Mindestvorgaben können im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen spezifische Fristen festgelegt werden.
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: In vielen Fällen verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Beschäftigung.
  • Art der Kündigung: Unterschieden wird zwischen ordentlicher (fristgerechter) und außerordentlicher (fristloser) Kündigung.

Für den Arbeitnehmer ermöglicht die Kündigungsfrist die Suche nach einem neuen Job, während der Arbeitgeber Zeit hat, einen Ersatz zu finden. Die Details hierzu müssen laut Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr.14 NachwG) im Arbeitsvertrag oder einem Nachweis-Dokument klar definiert sein.

Gesetzliche Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist bietet einen grundlegenden Rahmen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und ist im § 622 BGB festgeschrieben. Standardmäßig beträgt sie vier Wochen, also genau 28 Tage, zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Regelung findet Anwendung, sofern im Arbeitsvertrag keine spezifischen Fristen vereinbart wurden.

Zwei wesentliche Ausnahmen modifizieren diese Grundregel – die Kündigungsfrist während der Probezeit und die Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung.

  • Während der Probezeit ist eine Kündigung beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag möglich (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung entfallen die Kündigungsfristen, da hier besondere Gründe eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
Ab 7 Monaten4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer werden durch den § 622(1) &(3) BGB geregelt.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats
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Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber werden durch den § 622 (2) BGB geregelt.

Besondere Regelungen

  • Schwerbehinderte Personen genießen einen besonderen Schutz mit einer Mindestkündigungsfrist von vier Wochen (§ 169 SGB IX).
  • Im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers gilt für alle Arbeitnehmer eine maximale Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit (§ 113 S. 2 InsO).

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

In Arbeitsverträgen finden sich oft angepasste Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Diese sind in der Regel länger und sollen eine ausreichende Übergangszeit für beide Vertragsparteien sicherstellen. Eine solche Anpassung muss jedoch stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen und darf nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausfallen.

Vertragliche Anpassungen

  • Verlängerung der Fristen: Es ist üblich, dass mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer verlängert wird. Solche Anpassungen sind zulässig, vorausgesetzt, sie gelten gleichermassen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Beschränkung der Kündigungsendtermine: Einige Arbeitsverträge begrenzen die möglichen Kündigungstermine, etwa auf das Quartalsende, was die Kündigungsmöglichkeiten auf vier Termine im Jahr reduziert.

Gesetzliche Einschränkungen

  • Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen zuungunsten des Arbeitnehmers ist unzulässig.
  • Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
  • Ausnahmen bestehen für Aushilfen (bis zu drei Monaten Beschäftigung) und Kleinbetriebe, wo eine vierwöchige Frist vorgeschrieben ist.

Kündigungsfrist berechnen

Die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist ist entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung. Entscheidend ist hierbei der Tag des Zugangs der schriftlichen Kündigung beim Empfänger, nicht das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt ist.

Die Berechnung der Frist folgt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 187 ff. BGB). Der Tag, an dem die Kündigung zugestellt wird, wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Stattdessen beginnt die Frist am darauffolgenden Tag zu laufen, und der Ablauftag der Frist ist der gleiche Wochentag im Folgemonat.

Spezifische Fälle

  • Monatsfristen: Endet das Arbeitsverhältnis in einem Monat mit weniger Tagen als der Kündigungsmonat, gilt der letzte Tag des Monats als Fristende.
  • Wochenenden und Feiertage: Auch wenn der letzte Tag der Kündigungsfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Datum. Die Verschiebung auf den nächsten Werktag, wie in anderen Rechtsbereichen üblich, findet keine Anwendung.

Beispiele für Fristberechnung

  • Bei einer vierwöchigen Frist: Möchte ein Arbeitnehmer zum Monatsende kündigen und gilt eine vierwöchige Frist, muss die Kündigung spätestens vier Wochen vorher, also am selben Wochentag des Vormonats, beim Arbeitgeber eingehen.
  • Dreimonatige Kündigungsfrist: Bei einer dreimonatigen Frist zum Monatsende muss die Kündigung spätestens am letzten Tag des dritten Vormonats beim Arbeitgeber eingehen.
  • Zweiwöchige Frist in der Probezeit: In der Probezeit mit einer zweiwöchigen Frist kann die Kündigung zu jedem beliebigen Tag erfolgen, muss jedoch spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beendigungstermin zugestellt werden.

Kündigungsschutz und Sonderfälle

Das Arbeitsrecht sieht neben den allgemeinen Regelungen zur Kündigungsfrist auch spezielle Schutzvorschriften vor, die in bestimmten Situationen zur Anwendung kommen. Diese Schutzmaßnahmen und Sonderregelungen sind dazu gedacht, die Rechte bestimmter Arbeitnehmergruppen zu sichern und zu gewährleisten, dass Kündigungen nur unter fairen und gerechtfertigten Bedingungen stattfinden.

Grundprinzipien des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz dient dazu, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Entlassungen zu schützen. Dabei geht es um den Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation besonderen Schutz benötigen, wie zum Beispiel Schwangere, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen oder Betriebsratsmitglieder. Die Gesetze schreiben vor, dass für diese Gruppen besondere Bedingungen für eine Kündigung gelten, die oft eine längere Kündigungsfrist oder ein vollständiges Kündigungsverbot umfassen.

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Besondere Kündigungsschutzregelungen

  • Schwangere und Elternzeit: Während der Schwangerschaft und der Elternzeit sind Kündigungen in den meisten Ländern gesetzlich untersagt, um die wirtschaftliche Sicherheit der Familie zu gewährleisten.
  • Schwerbehinderte Menschen: Für die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern sind oft zusätzliche Genehmigungen von Behörden erforderlich, und es gelten längere Kündigungsfristen.
  • Betriebsratsmitglieder: Mitglieder des Betriebsrats genießen in vielen Ländern einen besonderen Kündigungsschutz, um ihre unabhängige Arbeit im Interesse der Belegschaft zu ermöglichen.

Verfahren bei Kündigungsschutzklagen

Fühlt sich ein Arbeitnehmer ungerechtfertigt gekündigt, hat er das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Verfahren hierfür ist in den jeweiligen nationalen Gesetzen geregelt und erfordert in der Regel, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Kündigung Klage erhebt. Das Ziel solcher Klagen ist es häufig, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen oder eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Auswirkungen auf die Kündigungsfrist

In Fällen, in denen der Kündigungsschutz greift, kann die Kündigungsfrist entweder verlängert werden oder die Kündigung ist gänzlich unzulässig. Arbeitgeber müssen daher die spezifischen Kündigungsschutzvorschriften genau kennen und beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutz

Ein Aufhebungsvertrag stellt eine alternative Möglichkeit dar, ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beenden. Dieser Vertrag ermöglicht es beiden Parteien, individuelle Bedingungen festzulegen, die über die gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen hinausgehen.

Definition und Charakteristika

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, in der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, Bedingungen wie das Beendigungsdatum, etwaige Abfindungen und andere Konditionen frei zu verhandeln.

Vorteile des Aufhebungsvertrags

  • Flexibilität: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die Bedingungen der Trennung flexibel gestalten, was insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfrist Vorteile bieten kann.
  • Planungssicherheit: Beide Seiten profitieren von der Planungssicherheit, die ein Aufhebungsvertrag bietet, da alle Bedingungen klar definiert sind.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Durch die einvernehmliche Regelung können potenzielle Konflikte und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Auswirkungen auf die Kündigungsfrist

Die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist kann kürzer oder länger sein als die gesetzliche oder vertraglich festgelegte Frist. Diese Flexibilität ermöglicht es, individuellen Umständen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Allerdings sollte bei der Festlegung der Frist darauf geachtet werden, dass sie für beide Seiten angemessen ist.

Wichtige Aspekte bei der Gestaltung

  • Abfindungen: Oft beinhaltet ein Aufhebungsvertrag Regelungen zu Abfindungen, die dem Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden.
  • Sozialversicherungsrechtliche Folgen: Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags können Einfluss auf Leistungsansprüche wie Arbeitslosengeld haben. Es ist wichtig, diese Aspekte sorgfältig zu prüfen.
  • Steuerliche Behandlung: Auch die steuerliche Behandlung von eventuellen Abfindungen sollte im Vorfeld geklärt werden.

Kündigungsfrist – Checkliste für Arbeitnehmer

Die Checkliste für Kündigungsfristen ist ein praktisches Werkzeug für Arbeitnehmer, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte im Zusammenhang mit Kündigungsfristen beachtet werden.

  • Überprüfe den Arbeitsvertrag auf spezifische Kündigungsfristen
  • Vergleiche die vertragliche Kündigungsfrist mit den gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Mache dich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen vertraut, falls den Vertrag keine spezifischen Angaben enthält
  • Prüfe, ob für dich besondere Kündigungsschutzregeln gelten (z.B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung)
  • Stelle sicher, dass dein Kündigungsschreiben klar und eindeutig formuliert ist.
  • Gib das Datum an, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
  • Sende das Kündigungsschreiben fristgerecht ab, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein
Jan-Philipp Schreiber

Jan-Philipp Schreiber

Content Marketing Manager

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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