Änderungen der Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen

Zusatzbeitrag 2026 – steigende Krankenkassenbeiträge erwartet

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 5 Min.
Aktualisiert am: 27.10.2025

Der Zusatzbeitrag ist ein variabler Bestandteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Krankenkasse legt ihn individuell fest, um ihren zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. Zusammen mit dem gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens bildet er den Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Die Beiträge zur GKV werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, Einkünfte darüber bleiben beitragsfrei.

Änderungen der Zusatzbeiträge 2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 müssen gesetzlich Versicherte erneut mit steigenden Krankenkassenbeiträgen rechnen. Wie „Krankenkasseninfo“ berichtet wird nach Einschätzung von Experten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 3 Prozent erreichen. Das wäre ein leichter Anstieg gegenüber dem aktuellen Wert von 2,5 Prozentpunkten. Der genaue Durchschnittssatz wird am 1. November 2025 vom Bundesgesundheitsministerium offiziell bekannt gegeben.

Bereits im Laufe des Jahres 2025 hatten mehrere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben, um gestiegene Ausgaben auszugleichen. Erwartet wird, dass weitere Krankenkassen zum Jahreswechsel nachziehen. Grund dafür sind vor allem steigende Kosten im Gesundheitswesen, etwa für Medikamente, Krankenhausleistungen und Digitalisierung. Auch die demografische Entwicklung mit einem wachsenden Anteil älterer Versicherter belastet die Finanzen vieler Krankenkassen.

Wann werden die neuen Werte bekanntgegeben?

Der neue durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wird am 1. November 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht. Diese Bekanntgabe dient den Krankenkassen als Orientierung, ist jedoch nicht verbindlich, denn jede Kasse legt ihren eigenen Beitragssatz in den Wochen danach fest.

Zwischen Mitte und Ende Dezember 2025 entscheiden die Verwaltungsräte der Krankenkassen über die konkreten kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Erst dann steht fest, welche Kassen ihre Sätze erhöhen, beibehalten oder senken. Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Versicherte erfahren die neuen Beitragssätze über die offiziellen Mitteilungen ihrer Krankenkasse oder über das elektronische Mitgliederportal. Wer die Entwicklung der Beiträge genau im Blick behalten möchte, sollte die Ankündigungen im November und Dezember verfolgen, da sich die Werte je nach Kasse und finanzieller Lage spürbar unterscheiden können.

Entwicklung des Zusatzbeitrags

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr zum 1. November vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt und gilt jeweils für das folgende Kalenderjahr. Er dient als Richtwert für die gesetzlichen Krankenkassen, die ihre individuellen Beitragssätze anschließend anpassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag entspricht dabei nicht dem Mittelwert aller Kassensätze, sondern ist eine rechnerische Größe, die sich aus den erwarteten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ergibt.

In den vergangenen Jahren ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag kontinuierlich angestiegen. Nach einer stabilen Phase bis 2021 erhöhte sich der Wert deutlich, vor allem infolge steigender Gesundheitsausgaben und höherer Kosten in der Versorgung.

JahrDurchschnittlicher Zusatzbeitrag
20262,9 %
20252,5 %
20241,7 %
20231,6 %
20221,3 %
20211,3 %
20201,1 %
20190,9 %

Mehrbelastung bei steigendem Zusatzbeitrag

Steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, erhöht sich auch die finanzielle Belastung der Versicherten und Arbeitgeber. Für 2026 erwarten Experten einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5 auf rund 3,0 Prozent. Damit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils etwas mehr in die gesetzliche Krankenversicherung ein.

Bereits 2025 führte die Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte zu spürbaren Mehrkosten. Mit dem voraussichtlichen Anstieg für 2026 fällt die Belastung erneut höher aus. Die folgende Übersicht zeigt die monatlichen und jährlichen Mehrkosten:

BruttogehaltMehrkosten 2026 im Monat (Prognose)Mehrkosten 2026 im Jahr (Prognose)
2.000 €10,00 € monatlich120,00 € jährlich
3.000 €15,00 € monatlich180,00 € jährlich
4.000 €20,00 € monatlich240,00 € jährlich

Übersicht der Krankenkassen und Zusatzbeiträge 2025/2026

Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Während einige Kassen ihre Beiträge stabil halten, passen andere ihre Sätze regelmäßig an, um steigende Ausgaben auszugleichen. Die folgende Übersicht zeigt die aktuell bekannten Zusatzbeiträge 2025:

KrankenkasseZusatzbeitrag 2025Gesamtbeitragssatz 2025
AOK Baden-Württemberg2,60%17,20%
AOK Bayern2,69%17,29%
AOK Hessen2,49%17,09%
AOK Niedersachsen2,70%17,30%
AOK Nordost3,50%18,10%
AOK Rheinland/Hamburg2,99%17,59%
Audi BKK2,40%17,00%
BARMER3,29%17,89%
BKK exklusiv2,39%16,99%
BKK firmus2,18%16,78%
BKK Herkules4,38%18,98%
Continentale Betriebskrankenkasse3,33%17,93%
DAK-Gesundheit2,80%17,40%
HEK-Hanseatische Krankenkasse2,50%17,10%
hkk Krankenkasse2,19%16,79%
IKK – Die Innovationskasse4,30%18,90%
KKH Kaufmännische Krankenkasse3,78%18,38%
Knappschaft4,40%19,00%
R + V Betriebskrankenkasse2,96%17,56%
SBK3,80%18,40%
Techniker Krankenkasse2,45%17,05%

Änderung der Beitragsbemessungsgrenze 2026

Am 5. September 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 veröffentlicht und an die zuständigen Ressorts zur Abstimmung weitergeleitet. Darin sind die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, also die Grenze, ab der ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann, soll ab Januar 2026 bei 77.400 Euro liegen.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen jedes Jahr an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Werte einheitlich in allen Bundesländern.

Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Krankenversicherung

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) im Jahr 2026 auf 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich steigen. Damit erhöht sich die Grenze um 300 Euro pro Monat im Vergleich zu 2025. Diese Anpassung führt dazu, dass auch der maximale Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer und Selbstständige ansteigt. Für die Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine zentrale Rechengröße der Sozialversicherung. Bei der Berechnung der Beiträge wird das Arbeitsentgelt nur bis zu dieser Grenze berücksichtigt. Einkommen oberhalb der BBG bleibt beitragsfrei. Auf diese Weise wird die Beitragshöhe nach oben begrenzt.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

KalenderjahrMonatliches ArbeitsentgeltJährliches Arbeitsentgelt
2026 (Entwurf)5.812,50 €69.750 €
20255.512,50 €66.150 €
20245.175,00 €62.100 €
20234.987,50 €59.850 €
20224.837,50 €58.050 €
20214.837,50 €58.050 €
20204.687,50 €56.250 €
20194.537,50 €54.450 €
20184.425,00 €53.100 €
20174.350,00 €52.200 €

Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Informationsübermittlung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wir empfehlen dir, dich für verbindliche Informationen direkt an deine Krankenkasse zu wenden.

Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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