Thüringer Oberlandesgericht ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat Thüringen. Wir bearbeiten insbesondere Zivil-, Straf- und Familiensachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und nehmen als Teil der Thüringer Justiz verantwortungsvolle Aufgaben für den Rechtsstaat wahr.