Altersteilzeit

Altersteilzeit

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 6 Min.
Aktualisiert am: 23.02.2026

Altersteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell, das älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ermöglicht. Dabei wird die bisherige Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduziert, während das Arbeitsentgelt durch Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers teilweise ausgeglichen wird. Ziel ist es, den Übergang in die Rente finanziell abzusichern und gleichzeitig die Arbeitsbelastung vor dem Renteneintritt zu verringern.

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist eine vertraglich vereinbarte Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kurz vor dem Renteneintritt. Sie ermöglicht es, die verbleibenden Berufsjahre mit geringerer Arbeitsbelastung zu gestalten, während der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt durch gesetzlich geregelte Aufstockungsbeträge ergänzt. Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz, ergänzt durch tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen.

Altersteilzeit ist kein automatischer Anspruch für jeden Arbeitnehmer, sondern setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Ziel ist ein planbarer und sozial abgesicherter Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente.

Ab wann besteht Anspruch auf Altersteilzeit?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer Altersteilzeit frühestens ab dem 55. Lebensjahr vereinbaren, sofern sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus dem Altersteilzeitgesetz.

Ob Altersteilzeit tatsächlich gewährt wird, hängt jedoch von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. In tarifgebundenen Unternehmen oder bei bestehenden Betriebsvereinbarungen können weitergehende Regelungen gelten, etwa feste Quoten oder verbindliche Anspruchsregelungen für bestimmte Jahrgänge. Ohne entsprechende Vereinbarung entscheidet der Arbeitgeber im Einzelfall über die Zustimmung.

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Altersteilzeit funktioniert, indem die bisherige Arbeitszeit eines älteren Arbeitnehmers vertraglich auf die Hälfte reduziert wird, während der Arbeitgeber das verringerte Gehalt um gesetzlich vorgeschriebene Aufstockungsbeträge ergänzt und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Basis des Altersteilzeitgesetzes sowie möglicher Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

In der Praxis stehen zwei Modelle zur Verfügung. Beim Gleichverteilungsmodell arbeitet der Arbeitnehmer während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit mit reduzierter Stundenzahl, etwa 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit. Beim Blockmodell bleibt die Arbeitszeit zunächst unverändert, jedoch nur für die Hälfte des vereinbarten Zeitraums. In dieser sogenannten Arbeitsphase wird ein Wertguthaben aufgebaut, das anschließend in der Freistellungsphase genutzt wird, in der der Arbeitnehmer vollständig von der Arbeit freigestellt ist. Für Arbeitgeber bedeutet das eine frühzeitige Nachfolgeplanung, da der konkrete Ausstiegstermin feststeht.

Finanziell erhält der Arbeitnehmer nicht nur das anteilige Gehalt für die reduzierte Arbeitszeit, sondern zusätzlich einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Zudem muss der Arbeitgeber zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge leisten, in der Regel auf Basis von 80 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts. Für Arbeitgeber entstehen dadurch Mehrkosten und gleichzeitig bietet Altersteilzeit ein Instrument zur Personalsteuerung, zum sozialverträglichen Stellenabbau und zur Wissensübergabe an Nachfolger.

Modelle der Altersteilzeit

Altersteilzeit kann entweder gleichmäßig über den gesamten Zeitraum verteilt oder in zwei klar getrennte Phasen aufgeteilt werden. Beide Modelle basieren auf einer Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit auf die Hälfte, unterscheiden sich jedoch deutlich in der praktischen Umsetzung, der betrieblichen Planung und der zeitlichen Verteilung der Arbeitsleistung.

KriteriumGleichverteilungsmodellBlockmodell
ArbeitszeitDurchgehend reduzierte Arbeitszeit, meist 50 ProzentZunächst volle Arbeitszeit, anschließend vollständige Freistellung
PhasenstrukturKeine Trennung in PhasenArbeitsphase und Freistellungsphase
ArbeitsbelastungKontinuierlich reduziertZunächst unverändert hoch, später keine Arbeitsbelastung
Planbarkeit für ArbeitgeberGleichmäßige Personalplanung über gesamten ZeitraumKlar definierter Ausstiegstermin nach der Arbeitsphase
WissenstransferLaufende Übergabe möglichWissenstransfer muss während der Arbeitsphase erfolgen
VertretungsbedarfGeringerer unmittelbarer ErsatzbedarfErsatz wird spätestens zur Freistellungsphase erforderlich
Liquiditätswirkung für ArbeitnehmerGleichmäßiges reduziertes EinkommenGleichmäßiges reduziertes Einkommen trotz späterer Freistellung
Typische EinsatzbereicheFachkräfte, die schrittweise kürzertreten möchtenGeplanter vorgezogener Ausstieg mit klarer Übergabephase

Wie viel Geld bekommt man in der Altersteilzeit?

In der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich das Entgelt für die reduzierte Arbeitszeit, also in der Regel 50 Prozent des bisherigen Bruttogehalts, zuzüglich eines gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsbetrags durch den Arbeitgeber. Dieser Aufstockungsbetrag muss mindestens 20 Prozent des sogenannten Regelarbeitsentgelts betragen. In vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind höhere Aufstockungen vorgesehen.

Das sogenannte Regelarbeitsentgelt umfasst das laufende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni. Verdiente ein Arbeitnehmer zuvor beispielsweise 4.000 Euro brutto monatlich, erhält er bei einer Reduzierung auf 50 Prozent zunächst 2.000 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Mindestaufstockung von 20 Prozent auf das Regelarbeitsentgelt der Altersteilzeit, wodurch sich das Bruttogehalt auf mindestens 2.400 Euro erhöht. Je nach tariflicher Regelung kann der Betrag auch höher ausfallen.

Für Arbeitgeber sind neben dem Aufstockungsbetrag zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge verpflichtend. Diese werden mindestens auf Basis von 80 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts berechnet, wodurch spätere Rentenabschläge teilweise abgefedert werden. Trotz dieser Absicherung führt Altersteilzeit in der Regel zu einem geringeren Nettoeinkommen als zuvor, was Arbeitnehmer bei der Entscheidung berücksichtigen sollten.

Steuerliche Aspekte der Altersteilzeit

Das reduzierte Arbeitsentgelt in der Altersteilzeit unterliegt der regulären Lohnsteuer sowie den üblichen Sozialabgaben. Der vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetrag ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass er den persönlichen Steuersatz erhöht und dadurch das übrige steuerpflichtige Einkommen höher besteuert werden kann.

Für Arbeitnehmer führt dies häufig dazu, dass das Nettoeinkommen etwas niedriger ausfällt als zunächst erwartet. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter frühzeitig darauf hinweisen, dass eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll sein kann, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

Zusätzlich wirken sich die während der Altersteilzeit gezahlten Rentenversicherungsbeiträge positiv auf die spätere Rentenhöhe aus. Dennoch kann es je nach Eintrittsalter in die Altersrente zu Abschlägen kommen, wenn die Rente vor der regulären Altersgrenze beginnt.

Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit

Altersteilzeit bietet Unternehmen ein Instrument zur planbaren Personalsteuerung und ermöglicht Arbeitnehmern einen geregelten Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig entstehen finanzielle Mehrbelastungen für Arbeitgeber und Einkommenseinbußen für Arbeitnehmer. Eine sorgfältige Abwägung ist daher auf beiden Seiten erforderlich.

Vorteile der Altersteilzeit

Für Arbeitgeber schafft Altersteilzeit frühzeitig Klarheit über den Austrittszeitpunkt eines Mitarbeiters. Nachfolgeprozesse lassen sich strukturiert planen, Wissen kann gezielt übertragen werden und personelle Veränderungen erfolgen sozialverträglich. In Phasen des Stellenabbaus bietet Altersteilzeit zudem eine Möglichkeit, Personal ohne betriebsbedingte Kündigungen zu reduzieren.

Arbeitnehmer profitieren von einer spürbaren Entlastung im Berufsalltag oder von einer klar definierten Freistellungsphase beim Blockmodell. Der Übergang in die Rente erfolgt nicht abrupt, sondern planbar. Durch zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bleiben die Auswirkungen auf die spätere Rente begrenzt.

Nachteile der Altersteilzeit

Für Arbeitgeber entstehen zusätzliche Kosten durch Aufstockungsbeträge und erhöhte Rentenversicherungsbeiträge. Gleichzeitig ist die Zustimmung freiwillig, sodass bei hoher Nachfrage interne Auswahlkriterien erforderlich sein können. Besonders im Blockmodell muss der Ersatz für die Freistellungsphase rechtzeitig organisiert werden.

Arbeitnehmer müssen mit einem geringeren Nettoeinkommen rechnen. Auch wenn Rentenbeiträge erhöht werden, kann es bei vorgezogenem Renteneintritt zu Abschlägen kommen. Zudem ist Altersteilzeit nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt oder entsprechende tarifliche Regelungen bestehen.

Jan-Philipp Schreiber

Content Marketing Manager, jobvector

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Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Recruiting & Stellenanzeigen. Seine Beiträge im HR-Magazin zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für Themen aus dem Personalwesen aus.
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