Dienstreise – Abrechnung, Dauer & Genehmigung
Eine Dienstreise liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer aus rein beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte sowie seiner eigenen Wohnung tätig wird. Für Personalverantwortliche ist diese strikte juristische Abgrenzung besonders wichtig, da sie direkte und weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung, den gesetzlichen Versicherungsschutz und die steuerfreie Reisekostenerstattung hat. Die Auswärtstätigkeit erfolgt stets im ausdrücklichen Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers.
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