Patentanwälte* sind, wie die wenigsten wissen, grundsätzlich studierte Naturwissenschaftler* oder Ingenieure*, die eine juristische Zusatzausbildung absolviert haben. Es handelt sich also um einen Beruf, der naturwissenschaftliches und technisches Know-how mit juristischen Fachkenntnissen verbindet. Wer Kommunikationsstärke besitzt sowie Interesse an Innovationen und Erfindungen hat, könnte hier richtig aufgehoben sein!
Ich selbst habe Biologie mit Schwerpunkt Mikrobiologie und Genetik studiert und anschließend eine Ausbildung zum Patentanwalt* absolviert. Neben einer Leidenschaft für Naturwissenschaften im Allgemeinen und Biotechnologie im Besonderen erschien mir die Tätigkeit als Anwalt* schon immer sehr interessant. Wer sich für ein Studium in den Natur- oder Ingenieurwissenschaften entschieden hat und sich gleichzeitig für juristisches Arbeiten begeistern kann, für den könnte der Beruf des Patentanwalts* interessant sein.
Inhalt
Nach einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studium müssen Sie erste Berufserfahrungen sammeln und in einem technischen Bereich berufstätig sein. Da eine Promotion als Berufserfahrung angerechnet wird, promovieren viele Naturwissenschaftler* und die meisten Ingenieure*, die eine Ausbildung zum Patentanwalt* anstreben. Anschließend folgt eine etwa zweijährige Ausbildung bei einem Patentanwalt*. Dort ist man als Patentanwaltskandidat* tätig und wird primär von einem Patentanwalt* an verschiedenen Fällen ausgebildet.
Gleichzeitig bietet die Patentanwaltskammer einmal pro Monat theoretische Kurse in Form von Arbeitsgemeinschaften an. Weitere rechtliche Grundlagen werden durch den Studiengang „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ erworben, der von der Fernuniversität in Hagen angeboten wird. Nach Abschluss der etwa zweijährigen Ausbildung bei einem Patentanwalt* muss man für zehn Monate an das Bundespatentamt und Bundespatentgericht in München gehen. Nach bestandenen Prüfungen kann man sich dann Patentanwalt* nennen.
Wie Sie aus dieser Zusammenfassung erkennen können, ist der Weg zum Patentanwalt langwierig und erst nach Studium, einer mehrjährigen Promotion und einer fast dreijährigen Ausbildung beendet. Nur wer ein wirkliches Interesse an dem Beruf und ein gutes Durchhaltevermögen besitzt, wird diese Ausbildung abschließen. Sie sollten sich daher im Vorfeld gut überlegen, ob Sie die Ausbildung zum Patentanwalt anfangen möchten. Andererseits bietet die Tätigkeit als Patentanwalt einen abwechslungsreichen Arbeitstag und gute Verdienstmöglichkeiten.
Als Patentanwalt* beraten Sie meist Firmen bei der Anmeldung, Durchsetzung, Verteidigung eines Patents oder aber beim Angriff auf ein Patent. Ein beispielhafter Ablauf bei einer Patentierung sieht wie folgt aus: Eine Firma möchte eine Erfindung z. B. im Bereich Biotechnologie, Life Science oder Pharma durch ein Patent schützen und nimmt aus diesem Grund mit uns Kontakt auf. Aufgrund meines Studiums bin ich speziell für diese technischen Bereiche in unserer Kanzlei tätig.
In einem ersten Schritt überprüfen wir, ob die Erfindung überhaupt schutzfähig ist. Wenn das der Fall ist, verfassen wir eine Patentanmeldung und reichen diese beim Patentamt ein. Das Patentamt recherchiert nach Veröffentlichungen, die der Patentierung der Erfindung entgegenstehen könnten. Das Ergebnis der Recherche wird dem Anmelder* mitgeteilt und anschließend prüft das Patentamt, ob die beanspruchte Erfindung schutzfähig ist. Bei einer positiv abgeschlossenen Prüfung wird ein Patent erteilt.
Wettbewerber* oder Mitstreiter*, welche ein Produkt oder Verfahren anbieten wollen, welches von dem Patent geschützt wird, können das Patent nach der Erteilung angreifen, was recht häufig vorkommt.
Diese Tätigkeiten bilden beispielsweise einen Schwerpunkt meiner Arbeit. Firmen bzw. Mandanten wenden sich an mich, wenn Sie ihr Patent verteidigen oder ein anderes angreifen möchten. Diese Verfahren starten zunächst mit einer schriftlichen Auseinandersetzung der beiden Parteien vor dem Patentamt und enden meist mit einer mündlichen Verhandlung. In der mündlichen Verhandlung klärt man, ob man das erteilte Patent vollständig oder in geändertem Umfang aufrechterhaltet oder widerruft.
Den typischen Arbeitstag im Beruf des Patentanwalts* gibt es eigentlich nicht. Ein großer Anteil der Arbeit besteht aus dem Verfassen von Schriftsätzen und dem Studium von Unterlagen. In unserer Kanzlei werden viele Schriftsätze in englischer Sprache verfasst, da die Mandanten* Produkte und Entwicklungen häufig global patentieren möchten. Daneben verbringe ich viel Zeit mit Telefonkonferenzen, Besprechungen mit Mandanten* und Verhandlungen vor Gerichten und Patentämtern.
Als Patentanwalt* können Sie in erster Linie über die Größe der Mandate oder Fälle Karriere machen. Üblicherweise werden Sie zunächst Erfahrungen mit kleineren Fällen sammeln, bevor Sie größere Fälle vertreten dürfen. Zur Verteidigung eines Patents für ein Medikament, mit dem weltweit über eine Milliarde Euro Umsatz gemacht wird, also ein sogenanntes Blockbuster-Medikament, wird ein Mandant* erheblich viel mehr Aufwand betreiben als für ein Patent, das ein neues Diagnoseverfahren für eine kleine Zielgruppe schützt. Ohne Erfahrung ist es unwahrscheinlich, dass man Ihnen große Fälle anvertraut.
Das wichtigste für diesen Beruf ist der Spaß an Wissenschaft und Technik. Ein gutes technisches Verständnis hilft dem Patentanwalt*, die Erfindungen zu verstehen, die in den Patenten beschrieben werden. Nur was man wirklich verstanden hat, kann man auch anderen erklären. Eine Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt* in Deutschland ist daher auch ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium. Ein Rechtsanwalt* darf sich auch dann nicht als Patentanwalt* bezeichnen, wenn er Fachanwalt* für gewerblichen Rechtsschutz ist.
Durch die Notwendigkeit komplexe Zusammenhänge in Schriftsätzen und Gesprächen darzustellen, sollten Sie zusätzlich über sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in deutscher und englischer Sprache verfügen. Als Patentanwalt* sollten Sie ferner entscheidungsfreudig sein, da Sie Ihren Mandanten nur dann wirklich beraten, wenn Sie Entscheidungen treffen können. Diese Entscheidungen sind natürlich mit einer erheblichen Verantwortung verbunden. Bei einer Fehlberatung müssen Sie sich eventuell rechtlich verantworten, weshalb alle Patentanwälte* relativ hohe Haftpflichtversicherungen haben. Eine 40 Stunden Arbeitswoche haben die wenigsten Patentanwälte*. Sie sollten für diesen Beruf daher belastbar sein und Stresssituationen aushalten können.
Wenn Sie sich für den Beruf als Patentanwalt* entscheiden, sollten Sie ein gutes Durchhaltevermögen für den langen Ausbildungsweg mitbringen. Von Vorteil ist der frühe Kontakt zu erfahrenen Patentanwälten*, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Für mich und unsere Kanzlei stehen das technische Wissen und gute sprachliche Fähigkeiten bei den Bewerbern* im Vordergrund.
Warum den langen Weg zum Patentanwalt* auf sich nehmen? Der Beruf des Patentanwaltes* ist durch die unterschiedlichen Projekte sehr abwechslungsreich. Die Projekte decken verschiedene technische und rechtliche Aspekte ab und unterscheiden sich erheblich in ihrem Umfang. Man hat die Chance, sich als einer der Ersten mit neuen Medikamenten oder anderen Produkten zu befassen, die auf den Markt kommen. Viele neue Produkte könnten eine Revolution darstellen. Zusätzlich kann man als Freiberufler bei einem sehr guten Gehalt selbstständig arbeiten.
Dr. Albrecht von Menges
UEXKÜLL & STOLBERG