Volljurist – Definition, Berufsmöglichkeiten & Werdegang
Ein Volljurist ist eine Person, die in Deutschland beide juristischen Staatsexamina erfolgreich absolviert hat. Dies umfasst das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ersten Staatsexamen sowie den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit dem Zweiten Staatsexamen.
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