Entgeltgruppe 2 TV-L
Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Bezeichnung E 2 steht für die Entgeltgruppe 2, die für einfache Tätigkeiten vorgesehen ist, die keine besondere berufliche Qualifikation erfordern. Diese Entgeltgruppe richtet sich typischerweise an Beschäftigte, die unterstützende oder manuelle Aufgaben übernehmen. […]
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