Krankenkassenbeiträge 2025 – Was ändert sich?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz liegt gesetzlich fest bei 14,6 % des Bruttoeinkommens. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse und wird von den Mitgliedern sowie deren Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen.
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