Der TVöD-VKA E 5 beschreibt die Entgeltgruppe 5 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, angewendet auf Beschäftigte bei den kommunalen Arbeitgebern (VKA). Diese Entgeltgruppe ist für Tätigkeiten vorgesehen, die grundlegende Fachkenntnisse erfordern, typischerweise nach einer ein- bis zweijährigen Berufsausbildung oder einer längeren Einarbeitungszeit.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E 5 nach TVöD-VKA zwischen 2.928 € und 3.570 €. Die genaue Vergütung richtet sich nach der Berufserfahrung und der damit verbundenen Einstufung in eine der sechs Stufen. Beschäftigte starten üblicherweise in Stufe 1 und steigen mit zunehmender Erfahrung und längerer Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was eine regelmäßige Erhöhung des Gehalts ermöglicht.Die Eingruppierung in E 5 erfolgt für Tätigkeiten, die in der Regel unter Anleitung stattfinden und ein grundlegendes Maß an Selbstständigkeit erfordern. Beschäftigte in der Entgeltgruppe E 5 sind in unterschiedlichen Bereichen tätig, darunter Verwaltung, technische Dienste oder operative Aufgaben im kommunalen Dienstleistungssektor.
Inhalt
Entgeltgruppe | Entgeltstufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
E 6 | 1 | 2.928,99 € | ohne Berufserfahrung |
E 6 | 2 | 3.117,67 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
E 6 | 3 | 3.245,11 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
E 6 | 4 | 3.380,06 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
E 6 | 5 | 3.505,47 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
E 6 | 6 | 3.570,28 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
„Einschlägige Berufserfahrung” bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Entgeltstufe | Vergütung |
---|---|---|
E 6 | 1 | 37.623,17 € |
E 6 | 2 | 40.046,78 € |
E 6 | 3 | 41.683,76 € |
E 6 | 4 | 43.417,21 € |
E 6 | 5 | 45.028,11 € |
E 6 | 6 | 45.860,60 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach seiner dreijährigen Berufsausbildung in die Entgeltgruppe E 5 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 2.928,99 €.
Insgesamt dauert der Aufstieg bis zur höchsten Stufe also mindestens 15 Jahre nach der Ausbildung.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 5 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 6 zum Beispiel rund 1.464 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet.