Volljurist
Ein Volljurist ist eine Person, die in Deutschland beide juristischen Staatsexamina erfolgreich absolviert hat. Dies umfasst das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ersten Staatsexamen sowie den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit dem Zweiten Staatsexamen. Nur wer beide Prüfungen bestanden hat, darf die Bezeichnung „Volljurist“ führen. Volljuristen erfüllen die formale Voraussetzung für klassische juristische Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Die Ausbildung ist staatlich geregelt und auf eine umfassende rechtliche Qualifikation ausgerichtet.
Inhalt
Was macht ein Volljurist?
Ein Volljurist befasst sich mit der Anwendung, Auslegung und Durchsetzung von Recht in unterschiedlichen beruflichen Kontexten. Er prüft Sachverhalte auf ihre rechtliche Relevanz, formuliert Stellungnahmen und Verträge, setzt Ansprüche durch oder wehrt sie ab und vertritt private wie öffentliche Interessen vor Gericht oder gegenüber Dritten. Je nach Einsatzgebiet arbeitet er in Unternehmen, Kanzleien, Gerichten, Behörden oder Interessenvertretungen.
Berufsmöglichkeiten für Volljuristen
Volljuristen können in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie als Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Richter oder Notar. Je nach Beruf unterscheiden sich auch die Aufgabenfelder von Volljuristen:
| Typische Aufgaben für Volljuristen | Berufsbezeichnung |
|---|---|
| Urteilen, leiten von Verhandlungen, rechtlich bewerten | Richter |
| Mandanten beraten, Schriftsätze verfassen, vertreten | Rechtsanwalt |
| Ermittlungsverfahren führen, Anklagen formulieren | Staatsanwalt |
| Beurkundungen durchführen, Vertragsgestaltungen begleiten | Notar |
| Verträge prüfen, rechtliche Risiken bewerten | Syndikusrechtsanwalt, Unternehmensjurist |
| Verwaltungsvorgänge rechtlich prüfen, Bescheide erstellen | Beamter im höheren Justiz- oder Verwaltungsdienst |
| Gesetzes- und Verordnungsentwürfe erarbeiten | Ministerialbeamter, Referent |
| Compliance sichern, interne Regelwerke entwickeln | Compliance Officer |
Volljurist als Richter
Richter sind unparteiische Entscheidungsträger im Justizsystem. Sie leiten Gerichtsverhandlungen, prüfen die rechtlichen Grundlagen eines Falles und fällen Urteile. Dabei arbeiten sie unabhängig und sind nur dem Gesetz verpflichtet. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Objektivität, Sorgfalt und rechtlicher Argumentationsfähigkeit. Richter können in Zivil-, Straf-, Verwaltungs- oder Fachgerichten tätig sein.
Volljurist als Rechtsanwalt
Rechtsanwälte vertreten die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten, sei es vor Gericht oder außergerichtlich. Sie beraten Privatpersonen oder Unternehmen, formulieren Verträge und Schriftsätze und übernehmen die Prozessführung. Die Tätigkeit ist stark auf den Einzelfall ausgerichtet und verlangt sowohl juristisches Fachwissen als auch kommunikative und strategische Fähigkeiten. Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich auf bestimmte Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Strafrecht oder Wirtschaftsrecht.
Volljurist als Staatsanwalt
Staatsanwälte vertreten die Strafverfolgungsbehörden und leiten Ermittlungsverfahren. Sie prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, führen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und entscheiden über die Erhebung von Anklage. Im Strafprozess vertreten sie die Anklage vor Gericht. Staatsanwälte müssen objektiv ermitteln und sowohl belastende als auch entlastende Umstände berücksichtigen.
Was ist das durchschnittliche Gehalt als Volljurist?
brutto pro Jahr
Das Durchschnittsgehalt als Volljurist beträgt 62.400 €. Die Gehaltsspanne in diesem Berufsfeld reicht von 54.256 € bis 71.861 € .
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Volljurist als Notar
Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und zuständig für die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Sie gestalten Verträge in Bereichen wie Grundstückskauf, Eheverträge oder Erbregelungen und beraten die Beteiligten neutral. Dabei stellen sie sicher, dass alle rechtlichen Folgen transparent und rechtssicher sind. Die Tätigkeit als Notar erfordert umfassende juristische Kenntnisse und eine hohe Verantwortung im Umgang mit sensiblen Rechtsangelegenheiten.
Volljurist werden
Der Weg zum Volljuristen besteht aus zwei zentralen Prüfungen, dem Ersten und dem Zweiten Staatsexamen, die beide zwingend bestanden werden müssen. Dazwischen liegt das juristische Referendariat, ein praxisorientierter Vorbereitungsdienst. Erst mit erfolgreichem Abschluss beider Examina gilt man in Deutschland als Volljurist und erfüllt die formale Voraussetzung für Berufe wie Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt.
Jurastudium und erstes Staatsexamen
Der erste Schritt zum Volljuristen ist das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität. Dieses Studium dauert in der Regel 8 bis 10 Semester und vermittelt die theoretischen Grundlagen des deutschen Rechts. Im Mittelpunkt stehen die drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
Während des Studium werden auch methodische und historische Aspekte des Rechts, Grundlagen europäischer und internationaler Rechtsordnung sowie wirtschaftliche Bezüge behandelt. Viele Studierende entscheiden sich zusätzlich für ein Schwerpunktstudium, das vertriefte Kenntnisse in einem gewählten Rechtsbereich vermittelt, etwa Arbeitsrecht, Steuerrecht oder internationales Privatrecht.
Das Studium endet mit dem Ersten Staatsexamen, das sich aus einem staatlichen Prüfungsteil (bestehend aus sechs Klausuren und ggf. einer mündlichen Prüfung) und einem universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung) zusammensetzt. Das Bestehen dieses Examens ist Voraussetzung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Referendariat: Juristischer Vorbereitungsdienst
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das zweijährige Rechtsreferendariat, ein praxisnaher Ausbildungsteil, der von den Oberlandesgerichten organisiert wird. Referendarinnen und Referendare durchlaufen mehrere Stationen in verschiedenen Rechtsbereichen, um einen umfassenden Einblick in die juristische Berufspraxis zu erhalten.
Typische Stationen sind:
- ein Zivilgericht (z. B. Amts- oder Landgericht)
- eine Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht
- eine Verwaltungsbehörde oder ein Verwaltungsgericht
- eine Rechtsanwaltskanzlei
Zweites Staatsexamen und Volljurist
Zusätzlich kann eine Wahlstation absolviert werden, etwa bei einem Unternehmen, einem Notariat oder im Ausland. Während des Referendariats finden begleitende Arbeitsgemeinschaften statt, in denen Inhalte vertieft und Prüfungen vorbereitet werden. Das Referendariat endet mit dem Zweiten Staatsexamen, das ebenfalls aus mehreren Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht.
Das Zweite Staatsexamen ist die Abschlussprüfung der juristischen Ausbildung und stellt die Befähigung zum Richteramt fest. Es prüft die Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte zu analysieren, zu beurteilen und schriftlich oder mündlich zu bearbeiten.
Wer diese Prüfung besteht, darf sich offiziell Volljurist nennen. Erst dann ist man berechtigt, klassische juristische Berufe zu ergreifen, etwa als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, sich als Richter zu bewerben oder in den höheren Verwaltungsdienst einzutreten. Auch viele Arbeitgeber in der Wirtschaft, etwa in Rechtsabteilungen, setzen beide Staatsexamina voraus.
Der Abschluss als Volljurist eröffnet somit zahlreiche berufliche Perspektiven, ist jedoch mit einem hohen Maß an Disziplin, Ausdauer und juristischem Denken verbunden.
Voraussetzungen für Volljuristen
Wer Volljurist werden möchte, muss sowohl formale Voraussetzungen erfüllen als auch bestimmte persönliche Eigenschaften mitbringen. Der Ausbildungsweg ist lang, anspruchsvoll und setzt neben hoher Leistungsbereitschaft auch ein ausgeprägtes Interesse an juristischen Fragestellungen voraus. Die wichtigsten Voraussetzungen lassen sich in drei Bereichen zusammenfassen: schulischer Einstieg, persönliche Eignung und gesetzliche Zulassung.
Schulische Voraussetzungen
Um ein Jurastudium in Deutschland beginnen zu können, ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erforderlich. Einige Universitäten setzen darüber hinaus einen bestimmten Numerus clausus (NC) voraus, da das Fach Rechtswissenschaft an vielen Standorten zulassungsbeschränkt ist. Der NC variiert je nach Universität und Jahrgang, liegt jedoch häufig im Bereich zwischen 1,2 und 2,0.
Ein guter Ausdruck im Fach Deutsch und ein sicherer Umgang mit Sprache, Textverständnis und logischem Denken gelten als besonders hilfreich für den Studienerfolg. Auch Kenntnisse in Geschichte, Sozialkunde oder Wirtschaft können den Einstieg erleichtern, sind aber keine zwingenden Voraussetzungen.
Volljurist Lebenslauf

Persönliche Eignung
Neben den schulischen Grundlagen kommt es stark auf die persönliche Belastbarkeit und die Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten an. Juristische Texte sind komplex, die Klausuren anspruchsvoll und der Stoff umfangreich. Wer erfolgreich Volljurist werden will, sollte insbesondere folgende Eigenschaften mitbringen:
- Analytisches Denkvermögen
- Sprachliches Ausdrucksvermögen
- Ausdauer und Frustrationstoleranz
- Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen
- Selbstdisziplin und Eigenorganisation
- Fähigkeit zum abstrakten und systematischen Denken
- Neugier für rechtliche Fragestellungen und Streitigkeiten
Gesetzliche und formale Anforderungen
Die juristische Ausbildung in Deutschland ist bundesweit einheitlich geregelt. Um Volljurist zu werden, sind zwei juristische Staatsexamina vorgeschrieben. Zugang zu diesen Prüfungen erhält nur, wer das Jurastudium erfolgreich abgeschlossen und das Referendariat absolviert hat.
Darüber hinaus müssen angehende Juristen keine besonderen Zulassungsprüfungen oder Aufnahmeverfahren bestehen – das Jurastudium steht prinzipiell jedem offen, der die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. In bestimmten Berufen wie Richter oder Staatsanwalt ist zudem ein überdurchschnittliches Examensergebnis erforderlich, meist mit einem Prädikatsexamen (Note „vollbefriedigend“ oder besser).
Für den Zugang zu Berufen wie Notar oder Staatsanwalt gelten zusätzlich beamtenrechtliche Vorschriften, etwa die deutsche Staatsangehörigkeit oder die gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst. Wer als Rechtsanwalt tätig sein will, muss sich nach dem Zweiten Staatsexamen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zulassen lassen.
Wo gibt es aktuell die meisten Volljurist Jobs?
Was verdienen Volljuristen?
Volljuristen verdienen in Deutschland im Durchschnitt rund 70.000 Euro brutto im Jahr, wobei die tatsächlichen Gehälter stark vom Einsatzbereich, der Berufserfahrung und den Examensnoten abhängen. Während der öffentliche Dienst festen Besoldungstabellen folgt, sind in Kanzleien oder Unternehmen deutlich höhere Gehälter möglich – vor allem, wenn ein Prädikatsexamen vorliegt.
Wer als Berufsanfänger bei einer mittelständischen Kanzlei einsteigt, kann mit etwa 50.000 bis 70.000 Euro rechnen. In Großkanzleien hingegen sind Einstiegsgehälter von 90.000 bis 150.000 Euro keine Seltenheit, insbesondere wenn Bewerbende beide Staatsexamina mit „vollbefriedigend“ oder besser bestanden haben. Unternehmensjuristen bewegen sich meist im Bereich von 55.000 bis 85.000 Euro, wobei internationale Konzerne tendenziell mehr zahlen als kleinere Mittelständler.
Im öffentlichen Dienst, etwa als Richter oder Staatsanwalt, liegt das Einstiegsgehalt bei rund 4.400 bis 4.800 Euro brutto monatlich (Besoldungsgruppe R1), was etwa 55.000 bis 60.000 Euro im Jahr entspricht. Mit zunehmender Berufserfahrung, Beförderungen oder der Übernahme von Führungsaufgaben steigt das Gehalt kontinuierlich an.
Besonders stark variiert das Einkommen bei selbstständigen Notaren oder Rechtsanwälten. Während angestellte Notare ähnlich wie Richter vergütet werden, können selbstständige Notare mit gutem Standort und hohem Urkundenvolumen deutlich sechsstellig verdienen. Auch Partner großer Kanzleien erzielen Gehälter weit über 200.000 Euro jährlich.





