Notar

Notar

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 12 Min.
Aktualisiert am: 30.07.2025

Ein Notar ist ein Jurist mit öffentlichem Amt, der Rechtsgeschäfte, Unterschriften und Tatsachen beurkundet und beglaubigt.

Er sorgt für Rechtssicherheit und Beweiskraft bei wichtigen privaten und geschäftlichen Vereinbarungen, zum Beispiel bei Grundstückskäufen, Erbregelungen oder Eheverträgen. Dabei handelt er als neutraler Berater für alle Beteiligten und achtet darauf, dass die rechtlichen Regelungen korrekt, eindeutig und fair umgesetzt werden.

Notare sind ein zentraler Teil der vorsorgenden Rechtspflege und tragen dazu bei, Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld zu vermeiden. In Deutschland gibt es sowohl hauptberufliche Notare (Nur-Notare) als auch Rechtsanwälte, die zugleich als Notar tätig sind (Anwaltsnotare).

Notar Aufgaben

Ein Notar beurkundet rechtlich bedeutsame Vorgänge, berät die Beteiligten unparteiisch und sorgt dafür, dass Rechtsgeschäfte rechtssicher und eindeutig gestaltet werden. Die Tätigkeit dient dem Schutz der Beteiligten, der Vermeidung späterer Streitigkeiten und der klaren Dokumentation von Willenserklärungen.

Was macht ein Notar?

Zu den Kernaufgaben eines Notars zählen:

  • Die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung von Verträgen
  • Die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
  • Die Beratung aller Beteiligten in rechtlichen Fragen
  • Die Verwahrung wichtiger Dokumente und Testamente
  • Die Übernahme treuhänderischer Aufgaben (z. B. im Immobilienbereich)

Beurkundung rechtlicher Geschäfte

Die wichtigste Aufgabe eines Notars ist die Beurkundung. Sie betrifft vor allem Verträge, bei denen das Gesetz dies zwingend vorschreibt, etwa bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Schenkungen, Gesellschaftsgründungen oder bei bestimmten Vollmachten. Der Notar klärt alle Beteiligten umfassend über die rechtlichen Folgen auf, formuliert die Urkunde, liest sie vor und stellt sicher, dass alle Inhalte korrekt und verständlich sind.

Unterschriftsbeglaubigung und Nachweiserstellung

Neben der Beurkundung ist auch die Beglaubigung eine häufige Tätigkeit. Hier bestätigt der Notar, dass eine bestimmte Person eine Unterschrift geleistet hat oder dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Solche Beglaubigungen sind oft bei Anträgen an Behörden oder für Auslandsdokumente notwendig. Auch im Handelsregisterverkehr übernehmen Notare regelmäßig die Nachweisführung.

Treuhand, Verwahrung und Beratung

Ein Notar verwahrt Testamente, Vollmachten und Verträge, sorgt für die sichere Abwicklung von Zahlungen über Notaranderkonten und berät alle Beteiligten in rechtlicher Hinsicht neutral. Besonders im Erb- und Familienrecht oder bei Unternehmensgründungen stellt er sicher, dass alle Interessen rechtlich zulässig und fair geregelt sind. Ziel ist es, spätere Konflikte zu vermeiden und rechtlich saubere Lösungen zu schaffen.

Wie wird man Notar?

Notar wird man in Deutschland über den klassischen Weg des Jurastudiums. Wer diesen Beruf anstrebt, muss nicht nur juristisch exzellent ausgebildet sein, sondern auch bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen und eine mehrstufige Ausbildung durchlaufen, die stark durch das jeweilige Bundesland geprägt ist.

Jurastudium und Staatsexamina

Die Basis für jede notarielle Laufbahn ist das Studium der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität. Dieses dauert im Schnitt neun Semester und wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Im Anschluss folgt das Rechtsreferendariat, eine zweijährige praktische Ausbildung, die mit dem zweiten Staatsexamen endet.

Wer Notar werden möchte, muss beide Staatsexamina in der Regel mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser abschließen. Das entspricht mindestens 9 von 18 Punkten und ist nur einer kleinen Gruppe der Jurastudierenden vorbehalten. Eine solche Leistung zeigt, dass Bewerber über fundiertes Fachwissen, analytisches Denken und Belastbarkeit verfügen – Eigenschaften, die für das Notaramt unerlässlich sind.

Notarielle Fachausbildung

Nach den beiden Staatsexamina folgt eine spezielle notarielle Ausbildung, deren Ablauf vom jeweiligen Bundesland abhängt. In den meisten Ländern beginnt diese mit einer mehrjährigen Tätigkeit als Notarassessor. In dieser Zeit arbeitet man bei einem Notar oder in der Verwaltung und vertieft gezielt notarielle Fachkenntnisse – etwa im Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht oder Erbrecht.

Die Ausbildung ist stark praxisbezogen. Notarassessoren nehmen an Beurkundungen teil, verfassen Urkundenentwürfe und begleiten rechtliche Beratungsprozesse. Gleichzeitig werden sie von den Landesjustizverwaltungen oder den Notarkammern durch Fortbildungen und Prüfungen weiterqualifiziert.

In Bundesländern mit Anwaltsnotariat entfällt die Assessorenzeit, stattdessen müssen Bewerber bestimmte Fortbildungen absolvieren, praktische Erfahrung als Anwalt sammeln und die notarielle Fachprüfung bestehen.

Nur-Notar und Anwaltsnotar

In Deutschland existieren zwei Berufssysteme für Notare:

  • Nur-Notar: In Bundesländern wie Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz wird das hauptberufliche Notariat praktiziert. Hier dürfen Notare ausschließlich als Notare arbeiten. Der Weg verläuft über die oben genannte Notarassessorenzeit, gefolgt von einem Auswahlverfahren und der Ernennung auf Lebenszeit. Die Zahl der Stellen ist begrenzt und wird durch die Landesjustizverwaltungen ausgeschrieben.
  • Anwaltsnotar: In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Baden-Württemberg, wird das Notaramt neben dem Anwaltsberuf ausgeübt. Der Zugang erfolgt über eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als zugelassener Anwalt sowie über eine anspruchsvolle notarielle Fachprüfung. Danach kann die Bestellung zum Notar beantragt werden. Diese Kombination erlaubt eine breitere Berufsausübung, erfordert aber auch die Balance zwischen zwei Verantwortungsbereichen.

Beide Systeme führen zur vollen notariellen Amtstätigkeit, unterscheiden sich aber stark im Alltag, der Arbeitsbelastung und der betrieblichen Organisation.

Bewerbung, Auswahlverfahren und Dauer

Je nach Bundesland müssen sich Bewerber auf offene Notarstellen bewerben, wobei die Auswahl stark leistungsorientiert erfolgt. Neben den Examensnoten fließen auch soziale Kompetenz, berufliche Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit und Eignung für die Amtsausübung ein.

Der gesamte Weg vom Studienbeginn bis zur Bestellung als Notar dauert durchschnittlich zehn bis zwölf Jahre. Die Assessorenzeit umfasst meist ca. 3 Jahre, kann jedoch je nach Stellenlage und Bewerberanzahl auch länger dauern.

In den anwaltsnotariellen Bundesländern entscheidet die erfolgreiche Teilnahme an der notariellen Fachprüfung, die bei der Bundesnotarkammer abgelegt wird. Diese Prüfung verlangt eine umfangreiche Vorbereitung und wird von vielen als ähnlich anspruchsvoll wie ein weiteres Staatsexamen empfunden.

Voraussetzungen für Notare

Der Beruf des Notars setzt nicht nur exzellente juristische Qualifikationen voraus, sondern verlangt auch charakterliche Eignung, Kommunikationsstärke und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Die formellen und persönlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland leicht, folgen aber in der Regel klar definierten Standards.

Fachliche Voraussetzungen

Zentrale Voraussetzung für jede notarielle Laufbahn ist das vollständige Jurastudium mit erstem und zweitem Staatsexamen. Dabei genügt ein einfaches Bestehen in der Regel nicht. Die meisten Bundesländer verlangen in beiden Examen eine überdurchschnittliche Leistung, häufig konkret ein „vollbefriedigend“ (mindestens 9,00 Punkte).

Insbesondere bei der Bewerbung auf Stellen im Nur-Notariat sind solche Prädikatsexamina unerlässlich, da die Anzahl der verfügbaren Stellen stark begrenzt und der Bewerberkreis entsprechend qualifiziert ist. Wer diesen Beruf ernsthaft anstrebt, sollte sich daher frühzeitig auf eine Studien- und Prüfungsstrategie konzentrieren, die Höchstleistungen ermöglicht.

In anwaltsnotariellen Bundesländern reicht für die Bewerbung als Notar die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, doch auch hier ist die Teilnahme an der notariellen Fachprüfung verpflichtend – eine anspruchsvolle juristische Zusatzprüfung, die den Zugang reguliert.

Persönliche Anforderungen

Neben der fachlichen Eignung ist auch die persönliche Zuverlässigkeit ein entscheidendes Kriterium. Notare übernehmen staatlich übertragene Aufgaben und arbeiten mit sensiblen Daten, hohen Geldbeträgen (z. B. auf Notaranderkonten) und in rechtlich heiklen Konstellationen. Entsprechend ist ein einwandfreier Leumund Voraussetzung. Vor der Bestellung wird durch die zuständigen Justizbehörden geprüft, ob die Bewerber der Vertrauenswürdigkeit und Neutralität eines Amtsträgers gerecht werden.

Wichtig ist auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Unabhängigkeit und Integrität. Notare beraten neutral und dürfen kein eigenes Interesse am Ausgang eines Geschäfts haben. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, sollte in der Lage sein, auch in komplexen oder emotional aufgeladenen Situationen ruhig, sachlich und lösungsorientiert zu handeln.

Methodische und kommunikative Fähigkeiten

Der Notarberuf verlangt eine strukturierte Arbeitsweise, ausgeprägte Analysefähigkeit und die Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Besonders wichtig ist die sprachliche Präzision: Verträge und Urkunden müssen eindeutig, rechtlich wirksam und für Laien verständlich formuliert sein.

Darüber hinaus sollten angehende Notare über ein sicheres Auftreten verfügen, denn sie beraten nicht nur im Hintergrund, sondern führen Gespräche, moderieren Verhandlungen und erklären rechtliche Folgen in Einzelbesprechungen oder größeren Runden.

Tätigkeitsfelder und Spezialisierungen von Notaren

Obwohl der Notar grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet ist und als Generalist in zentralen Rechtsgebieten arbeitet, haben sich in der Praxis klare thematische Schwerpunkte herausgebildet. Diese Spezialisierungen ergeben sich vor allem aus der Art der beurkundungspflichtigen Geschäfte und der jeweiligen Klientel, die ein Notar betreut.

Immobilienrecht

Ein Großteil der notariellen Tätigkeit entfällt auf das Immobilienrecht. Notare beurkunden Grundstückskaufverträge, überwachen Grundbucheintragungen, regeln Lastenfreistellungen und sorgen dafür, dass Zahlungen rechtssicher über Notaranderkonten abgewickelt werden. Auch bei Bauträgerprojekten, Teilungserklärungen oder Erbbaurechten ist ihre Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Bereich liegt ein erheblicher Teil des Arbeitsaufkommens vieler Notare, besonders in Ballungszentren oder Regionen mit hohem Immobilienumschlag.

Familienrecht

Im Familienrecht sind Notare bei der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Adoptionsanträgen beteiligt. Sie klären die Ehegatten über die rechtlichen Folgen ihrer Vereinbarungen auf, etwa zu Gütertrennung, Unterhalt oder Zugewinnausgleich. Auch bei Partnerschaften ohne Trauschein bieten Notare rechtssichere Regelungen an. Besonders in komplexen Vermögensverhältnissen ist eine notarielle Beratung häufig unverzichtbar, um späteren Streit zu vermeiden.

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Erbrecht

Ein weiterer zentraler Bereich ist das Erbrecht. Notare helfen bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder Vorsorgevollmachten und erklären, welche rechtlichen Folgen mit den verschiedenen Gestaltungsformen verbunden sind. Nach dem Erbfall erstellen sie Erbscheinsanträge oder beglaubigen Ausschlagungserklärungen. Auch Unternehmensnachfolgen, die in vielen Fällen mit steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen verbunden sind, fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Notare spielen eine wichtige Rolle bei der Gründung, Umstrukturierung und Beendigung von Unternehmen. Sie beurkunden GmbH-Gründungen, Gesellschafterbeschlüsse, Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen. Darüber hinaus betreuen sie Unternehmensverkäufe, Umwandlungen oder Nachfolgeregelungen und sind zuständig für Anmeldungen zum Handelsregister. Dieser Bereich erfordert sowohl juristisches Fachwissen als auch ein wirtschaftliches Grundverständnis.

Arbeitsorte und Mandantenkreise

Notare arbeiten als Träger eines öffentlichen Amtes überwiegend in eigenen Kanzleien oder in Kombination mit einer Anwaltskanzlei, je nach Bundesland und Berufssystem. Ihr Arbeitsumfeld ist geprägt von rechtlicher Beratung, Urkundenerstellung und der Organisation gesetzlich vorgeschriebener Abläufe im privaten wie im geschäftlichen Rechtsverkehr. Die konkrete Ausgestaltung hängt stark von der regionalen Nachfrage und vom Profil des jeweiligen Notars ab.

Kanzlei und Büroorganisation

Der Arbeitsplatz eines Notars ist eine eigenständige oder mit Anwälten geteilte Kanzlei, in der sämtliche Beurkundungs- und Beglaubigungsvorgänge organisiert und durchgeführt werden. Unterstützt wird er dabei von einem Team aus Notarfachangestellten, Notarfachwirten oder Büroassistenzen, die Termine koordinieren, Urkunden vorbereiten und mit Gerichten, Ämtern und Mandanten kommunizieren.

Die Kanzlei ist nicht nur der Ort, an dem Verträge abgeschlossen und Erklärungen unterzeichnet werden, sondern auch die zentrale Schnittstelle für Grundbuchämter, Handelsregister, Betreuungsgerichte und weitere Behörden. Dabei gelten strenge Anforderungen an die Dokumentation, Verwahrung und Fristenkontrolle, die in einem gut organisierten Arbeitsumfeld sichergestellt sein müssen.

Typische Mandanten

Notare beraten keine „Kunden“ im wirtschaftlichen Sinn, sondern handeln im öffentlichen Interesse. Ihre „Mandanten“ kommen aus allen gesellschaftlichen Bereichen:

  • Privatpersonen: Häufig in den Bereichen Grundstückskauf, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht oder Scheidung.
  • Unternehmen und Gründer: Bei GmbH-Gründungen, Gesellschafterverträgen, Umwandlungen, Unternehmensverkäufen oder Handelsregisteranmeldungen.
  • Familien oder Erbengemeinschaften: Zur Nachlassregelung, Vermögensübertragung oder Erbauseinandersetzung.
  • Bauträger und Investoren: Zur Projektentwicklung, Teilungserklärung oder grundbuchrechtlichen Begleitung von Bauprojekten.

Der Notar berät alle Beteiligten eines Rechtsgeschäfts neutral und erklärt rechtliche Folgen, ohne dabei parteilich zu sein. Diese Unparteilichkeit unterscheidet ihn grundlegend vom Rechtsanwalt.

Regionale Unterschiede

In ländlichen Regionen ist das Tätigkeitsspektrum eines Notars häufig breit gefächert, da er Ansprechpartner für nahezu alle notariellen Angelegenheiten ist. In städtischen Ballungszentren oder wirtschaftsstarken Regionen gibt es dagegen oft eine stärkere Spezialisierung auf Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht oder Unternehmensnachfolge.

Auch die Nachfrage variiert regional stark. In Großstädten ist die Beurkundungstätigkeit oft durch Immobilientransaktionen und Gesellschaftsgründungen geprägt. In strukturschwächeren Regionen liegt der Schwerpunkt häufig auf Erbschafts- und Familienrecht sowie auf der Betreuung kleinerer Unternehmen.

Was verdient ein Notar?

Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Notars liegt in Deutschland bei etwa 150.000 € bis 250.000 € brutto, kann je nach Region, Berufssystem und Kanzleistruktur aber deutlich darüber oder darunter liegen.

Das Einkommen eines Notars ergibt sich aus den Gebühren, die für Beurkundungen, Beglaubigungen und Beratungen anfallen. Diese sind in der Kostenordnung (GNotKG) gesetzlich festgelegt und richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert eines Vorgangs, etwa dem Kaufpreis einer Immobilie oder dem Vermögen eines Erblassers. Weil die Gebührensätze verbindlich sind, können Notare keine Honorare aushandeln, haben dafür aber ein sicheres und planbares Vergütungssystem.

In Ballungsräumen mit hohem Immobilienumsatz und vielen wirtschaftsrechtlichen Vorgängen erzielen Notare oft ein überdurchschnittlich hohes Einkommen. In ländlichen Regionen oder strukturschwächeren Gegenden kann das Einkommen niedriger ausfallen, ist jedoch meist stabil.

Nur-Notare, die ausschließlich als Notar tätig sind, erzielen in der Regel höhere Einnahmen als Anwaltsnotare, da sie sich ganz auf die Beurkundung konzentrieren. Gleichzeitig tragen sie auch höhere wirtschaftliche Risiken und müssen sämtliche Kanzleikosten eigenverantwortlich tragen. Im Vergleich zu anderen Juristenberufen liegt das Einkommen eines Notars deutlich über dem von Richtern oder Staatsanwälten und auch über dem Durchschnitt von Rechtsanwälten, mit Ausnahme großer Wirtschaftskanzleien.

Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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