Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist mit staatlicher Zulassung, der Mandanten in rechtlichen Fragen berät, ihre Interessen vertritt und sie vor Gericht oder außergerichtlich begleitet.
Er unterstützt Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen bei der Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche, erstellt Verträge, prüft Rechtslagen und führt Verhandlungen. Rechtsanwälte handeln unabhängig und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In Deutschland darf nur als Rechtsanwalt arbeiten, wer das Jurastudium erfolgreich abgeschlossen, beide Staatsexamina bestanden und die Zulassung durch eine Rechtsanwaltskammer erhalten hat.
Inhalt
Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt berät Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten, vertritt sie außergerichtlich und übernimmt ihre Verteidigung oder Interessenvertretung vor Gericht. Dabei analysiert er rechtliche Sachverhalte, bewertet Erfolgsaussichten und entwickelt individuelle Strategien zur Wahrung der Rechte seiner Mandanten.
Die konkrete Tätigkeit eines Rechtsanwalts hängt stark vom Fachgebiet, dem Mandantenkreis und der Art der Kanzlei ab. Sie reicht von präventiver Vertragsberatung bis hin zur Prozessführung. Im Folgenden werden drei zentrale Aufgabenbereiche näher beschrieben.
Rechtsberatung und rechtliche Einschätzung
Ein wesentlicher Teil der anwaltlichen Arbeit besteht in der Beratung. Rechtsanwälte prüfen die individuelle Situation ihrer Mandanten, klären über die Rechtslage auf und zeigen mögliche Handlungsoptionen auf. Ziel ist es, rechtliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen, bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Die Beratung kann einmalig sein oder langfristig erfolgen, etwa bei Unternehmern oder institutionellen Mandanten.
Vertretung vor Gericht
Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Rechtsanwalt die vollständige Vertretung vor Gericht. Er formuliert Klagen, Erwiderungen und Anträge, führt die Verhandlung und wahrt alle prozessualen Fristen. Dabei tritt er als Vertreter seines Mandanten auf – entweder zur Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Verteidigung gegen Forderungen anderer. Diese Tätigkeit erfordert neben juristischem Fachwissen auch taktisches Geschick und sicheres Auftreten.
Vertragsgestaltung und rechtliche Dokumente
Rechtsanwälte entwerfen Verträge, prüfen bestehende Vereinbarungen und erstellen rechtssichere Dokumente. In diesem Bereich arbeiten sie vorausschauend, um rechtliche Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei geht es nicht nur um Kaufverträge oder Mietverträge, sondern auch um komplexe Vertragswerke in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Immobilienrecht. Ziel ist es, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Interessen der Mandanten wirksam abzusichern.
Wie wird man Rechtsanwalt?
Um Rechtsanwalt zu werden, muss man in Deutschland ein mehrstufiges juristisches Studium absolvieren, zwei Staatsexamina bestehen und sich nach dem erfolgreichen Abschluss bei einer Rechtsanwaltskammer zulassen lassen. Der Weg ist lang und anspruchsvoll, gilt aber als klassische und solide Juristenlaufbahn.
Was ist das durchschnittliche Gehalt als Rechtsanwalt?
brutto pro Jahr
Das Durchschnittsgehalt als Rechtsanwalt beträgt 62.500 €. Die Gehaltsspanne in diesem Berufsfeld reicht von 57.064 € bis 70.455 € .
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Studium der Rechtswissenschaft
Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität. Dieses Grundstudium dauert in der Regel neun bis zehn Semester. Im Mittelpunkt stehen die drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Ergänzt wird das Studium durch Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rhetorik, Rechtsphilosophie oder Europarecht.
Das Studium wird mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen, das von den Landesjustizprüfungsämtern abgenommen wird. Es besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer mündlichen Prüfung. Die Anforderungen sind hoch, und viele Studierende benötigen ein oder mehrere Versuche, um zu bestehen.
Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Nach dem ersten Staatsexamen folgt das zweijährige Referendariat, ein bezahlter Vorbereitungsdienst bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden und Kanzleien. In dieser Phase sammeln angehende Juristen praktische Erfahrungen und lernen die verschiedenen juristischen Berufsfelder kennen.
Das Referendariat wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen, das ebenfalls schriftliche und mündliche Prüfungen umfasst. Nur wer beide Staatsexamina erfolgreich bestanden hat, ist Volljurist und damit befähigt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.
Zulassung zur Anwaltschaft
Nach dem zweiten Staatsexamen kann die Zulassung bei einer der regionalen Rechtsanwaltskammern beantragt werden. Voraussetzungen sind neben den beiden Examina ein Führungszeugnis ohne relevante Einträge und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Mit der Zulassung ist der Jurist offiziell Rechtsanwalt und darf Mandanten beraten und vertreten.
Ein Kanzleisitz, ein Aktenzeichen bei der Kammer und die Eintragung in das bundesweite Anwaltsverzeichnis schließen die formale Qualifikation ab. Wer als Syndikusrechtsanwalt tätig sein möchte, benötigt zusätzlich eine besondere Zulassung für diese nicht klassische Anwaltsform im Unternehmen.
Voraussetzungen für Rechtsanwälte
Rechtsanwalt zu werden setzt neben einem erfolgreichen Studium auch persönliche Eignung, Belastbarkeit und berufsethisches Verantwortungsbewusstsein voraus. Wer diesen Beruf ausübt, trägt hohe Verantwortung für die rechtlichen Belange anderer Menschen oder Unternehmen und muss fachlich wie charakterlich überzeugen. Die Anforderungen sind sowohl formaler als auch praktischer Natur.
Juristische Qualifikation
Die wichtigste Voraussetzung ist die juristische Ausbildung mit dem Ersten und Zweiten Staatsexamen. Das Studium erfordert ein sehr gutes Abstraktionsvermögen, analytisches Denken, Textverständnis und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte logisch aufzubereiten. Viele Universitäten setzen ein gutes Abitur voraus, und auch im Studium müssen dauerhaft hohe Leistungen erbracht werden, da beide Examina umfangreich und prüfungsintensiv sind.
Zudem wird von angehenden Rechtsanwälten erwartet, dass sie ihr Wissen regelmäßig aktualisieren, denn Gesetze, Urteile und Kommentarliteratur ändern sich laufend. Juristen müssen bereit sein, sich ständig mit neuen Sachverhalten auseinanderzusetzen.
Persönliche und charakterliche Eignung
Rechtsanwälte vertreten fremde Interessen und müssen dabei rechtlich korrekt, strategisch klug und gleichzeitig neutral gegenüber dem Gericht agieren. Dafür sind bestimmte Persönlichkeitsmerkmale besonders wichtig:
- Belastbarkeit: Der Beruf ist mit Fristen, hohem Zeitdruck und komplexen Verfahren verbunden.
- Selbstständigkeit: Anwälte arbeiten eigenverantwortlich und müssen Mandate rechtssicher führen.
- Verantwortungsbewusstsein: Fehler können für Mandanten schwerwiegende Folgen haben.
- Kommunikationsstärke: Sowohl in der Mandantenberatung als auch vor Gericht ist klare, überzeugende Sprache entscheidend.
- Integrität: Verschwiegenheit, Loyalität und Vertraulichkeit gehören zu den Grundpfeilern der anwaltlichen Tätigkeit.
Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung als Rechtsanwalt setzt ein einwandfreies Führungszeugnis voraus. Wer strafrechtlich auffällig geworden ist oder gegen berufliche Grundpflichten verstoßen hat, kann nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden. Auch wirtschaftliche Verhältnisse spielen eine Rolle – wer stark verschuldet ist oder bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wird in der Regel nicht zugelassen.
Darüber hinaus muss jeder angehende Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die für eventuelle Vermögensschäden der Mandanten aufkommt. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und eine Grundvoraussetzung für die Eintragung in das Anwaltsregister.
Spezialisierungen für Rechtsanwälte
Rechtsanwälte können sich nach ihrer Zulassung auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, um Mandanten gezielter und fachlich fundierter beraten zu können. Diese Spezialisierungen sind besonders in komplexen oder stark regulierten Bereichen gefragt. Viele Rechtsanwälte entscheiden sich im Laufe ihrer Karriere für einen festen Tätigkeitsschwerpunkt und erwerben zudem die offizielle Bezeichnung „Fachanwalt“ nach entsprechender Zusatzausbildung und nachgewiesener Praxiserfahrung.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört zu den am weitesten verbreiteten Fachgebieten. Rechtsanwälte in diesem Bereich vertreten Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen oder Lohnforderungen. Auch Themen wie Aufhebungsverträge, Betriebsratstätigkeit oder Mobbing am Arbeitsplatz gehören zur täglichen Praxis. Besonders nach betriebsbedingten Kündigungen oder in Fällen mit Tarifbezug sind spezialisierte Fachanwälte gefragt.
Familienrecht
Anwälte mit Schwerpunkt Familienrecht begleiten ihre Mandanten bei Trennungen, Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Unterhaltsfragen. Ihre Tätigkeit erfordert nicht nur juristisches Know-how, sondern auch Einfühlungsvermögen im Umgang mit persönlichen Konflikten. Sie entwerfen Eheverträge, vertreten bei gerichtlichen Scheidungsverfahren und beraten zu Adoptions- oder Umgangsregelungen.
Strafrecht
Im Strafrecht verteidigen Rechtsanwälte Mandanten, denen eine Straftat vorgeworfen wird – von Diebstahl bis hin zu schweren Kapitalverbrechen. Sie vertreten auch Opfer in Nebenklagen oder übernehmen Pflichtverteidigungen. Die Tätigkeit umfasst Akteneinsicht, Gespräche mit Staatsanwälten und Richtern, Beweismittelprüfung und intensive Mandantenbetreuung während des gesamten Strafverfahrens.
Strafverteidiger benötigen ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen, Menschenkenntnis und rhetorischer Sicherheit.
Rechtsanwalt Lebenslauf

Erbrecht
Im Erbrecht geht es um Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsansprüche und Nachlassregelungen. Anwälte mit dieser Spezialisierung unterstützen bei der Gestaltung von Nachlassregelungen, begleiten Erbstreitigkeiten und vertreten Erben oder enterbte Angehörige. Auch steuerliche Fragestellungen und internationale Nachlassverhältnisse gewinnen in diesem Bereich zunehmend an Bedeutung.
Gewerblicher Rechtsschutz und Patentrecht
Rechtsanwälte mit Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz beraten Mandanten beim Schutz geistigen Eigentums, insbesondere bei Marken, Designs, Patenten und technischen Erfindungen. Sie begleiten Mandanten bei der Anmeldung von Schutzrechten, bei Abmahnungen, Lizenzverträgen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Produkt- oder Markenpiraterie. Auch internationale Fragestellungen spielen in diesem Bereich eine große Rolle.
Eng verwandt ist die Tätigkeit des Patentanwalts, der zusätzlich zu juristischen Kenntnissen über eine naturwissenschaftlich-technische Ausbildung verfügt und auf technische Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster spezialisiert ist.
Arbeitsorte und Mandanten
Rechtsanwälte arbeiten überwiegend in Kanzleien als selbstständige Einzelanwälte, in kleinen Bürogemeinschaften oder in großen Sozietäten mit mehreren Partnern und angestellten Kollegen. Daneben gibt es viele Juristen, die als sogenannte Syndikusrechtsanwälte fest in Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Verbänden angestellt sind. Dort beraten sie ausschließlich ihren Arbeitgeber zu rechtlichen Fragen, übernehmen Vertragsverhandlungen oder vertreten die Unternehmensinteressen nach außen.
Auch Behörden, Ministerien und öffentliche Institutionen beschäftigen juristisch ausgebildete Fachkräfte, etwa als Justiziare. Hier übernehmen sie Aufgaben in der Verwaltung, Gesetzesanwendung oder rechtlichen Kontrolle von Abläufen. Manche Rechtsanwälte wechseln später auch in die Justiz, Politik oder Lehre.
Die Mandantenstruktur richtet sich nach der Spezialisierung und dem Arbeitsort des Anwalts. In Kanzleien mit Zivilrechtsausrichtung sind häufig Privatpersonen die Mandanten. Hier geht es um Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienangelegenheiten oder Schadensersatzforderungen. In wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzleien überwiegen Unternehmen als Mandanten. Die Anwälte beraten dort etwa bei Verträgen, Übernahmen, Compliance-Fragen oder juristischen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern.
Wo gibt es aktuell die meisten Rechtsanwalt Jobs?
Je nach Ausrichtung kann die Arbeit sehr beratungsintensiv oder stark prozessorientiert sein. Manche Anwälte haben ein festes Mandantenportfolio mit langfristigen Beratungsverhältnissen, andere arbeiten fallbezogen auf Honorarbasis. Sowohl der Kanzleistil als auch die Art der Mandate bestimmen maßgeblich, wie der Berufsalltag konkret aussieht.
Was verdient ein Rechtsanwalt?
Ein angestellter Rechtsanwalt in Deutschland erhält im Durchschnitt 4.900 € brutto im Monat, was einem Jahresgehalt von etwa 58.800 € entspricht.
Einstiegsgehälter liegen meist zwischen 43.000 € und 55.000 € pro Jahr. In kleinen Kanzleien verdienen Berufseinsteiger etwa 4.600 € pro Monat, während in mittelständischen Kanzleien das Jahresgehalt bei ungefähr 65.000 € liegt. Wer als Partner in einer Sozietät arbeitet oder eine eigene Kanzlei mit stabiler Mandantenbasis führt, kann deutlich höhere Einkünfte erzielen, teils mit sechsstelligen Jahresgehältern.
Syndikusrechtsanwälte in Unternehmen verdienen im Durchschnitt 89.000 € jährlich (ca. 7.400 €/Monat). Das Spektrum reicht von 55.000 € bis über 150.000 €, abhängig von Branche und Unternehmensgröße. In großen Konzernen oder Führungspositionen kann das Gehalt über 120.000 € bis 150.000 € liegen.
Fachanwaltstitel wirkt sich deutlich auf die Vergütung aus. Anwälte mit einem Fachanwaltsabschluss erzielen oft höhere Stundensätze und bessere Mandatslage. Laut Bundesrechtsanwaltskammer erzielen Fachanwälte einen deutlich höheren persönlichen Überschuss.





