Richter
Ein Richter ist ein Jurist mit öffentlichem Amt, der im Namen des Staates die Rechtsprechung ausübt und über Rechtsstreitigkeiten an einem Gericht entscheidet.
Er ist dafür verantwortlich, Streitfälle zwischen Bürgern, Unternehmen oder staatlichen Stellen rechtlich zu beurteilen und im Einklang mit den Gesetzen ein Urteil zu fällen. Richter sorgen dafür, dass Recht und Ordnung durchgesetzt werden, und tragen wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats bei. Sie handeln unabhängig und unparteiisch. Ihre Entscheidungen unterliegen keiner Weisung, sondern beruhen allein auf Gesetz und Recht. Als zentrales Organ der Rechtsprechung garantieren Richter die faire und geregelte Lösung von Konflikten vor Gericht.
Inhalt
Was macht ein Richter?
Ein Richter führt Gerichtsverfahren, entscheidet über Rechtsstreitigkeiten und sorgt für die ordnungsgemäße Anwendung der Gesetze. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen in Verfahren zwischen Bürgern, Unternehmen oder staatlichen Stellen und gewährleistet damit die Rechtsprechung im Sinne des Staates.
Typische Aufgaben im Überblick:
- Durchführung und Leitung von Gerichtsverhandlungen
- Prüfung von Sachverhalten und rechtlicher Bewertung
- Urteilsverkündung und schriftliche Begründung
- Aktenführung und Entscheidungsdokumentation
- Gesprächsleitung in mündlichen Verhandlungen
- Anwendung und Auslegung von Gesetzen
Leitung von Gerichtsverhandlungen
Richter sind dafür zuständig, Gerichtsverfahren zu organisieren und zu leiten. Sie eröffnen die Verhandlungen, führen durch den Prozess, befragen Zeugen, hören die Parteien an und sorgen für einen geordneten Ablauf im Sitzungssaal. Dabei wahren sie die Verfahrensregeln und gewährleisten, dass alle Beteiligten rechtlich korrekt gehört werden. Im Strafprozess etwa obliegt dem Richter auch die Kontrolle über die Verfahrensbeteiligten, einschließlich der Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Urteilsfindung und Entscheidungsbegründung
Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet der Richter über das Verfahren – entweder allein oder gemeinsam mit weiteren Richtern in einer Kammer oder einem Senat. Die Entscheidungsfindung erfolgt auf Basis der vorgelegten Beweise, Zeugenaussagen und geltenden Rechtsnormen. Das Urteil muss klar, nachvollziehbar und rechtlich haltbar sein. In schriftlicher Form wird es ausführlich begründet, damit es auch für höhere Instanzen überprüfbar bleibt.
Prüfung von Rechtsfragen und Aktenarbeit
Ein großer Teil der richterlichen Tätigkeit spielt sich außerhalb des Gerichtssaals ab. Richter analysieren Akten, sichten Schriftsätze, prüfen Gesetze und Rechtsprechung und bereiten Verhandlungen intensiv vor. Dabei müssen sie rechtliche Fragen durchdenken, komplexe Sachverhalte strukturieren und bewerten, ob etwa eine Klage zulässig ist oder eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Die schriftliche Bearbeitung erfordert hohe Genauigkeit und konzentriertes Arbeiten, oft unter großem Zeitdruck.
Wie wird man Richter?
Um in Deutschland Richter zu werden, muss man zwei juristische Staatsexamina mit Prädikat ablegen und sich anschließend erfolgreich bei der Justiz eines Bundeslandes bewerben. Der Weg in das Richteramt ist anspruchsvoll, da nur besonders qualifizierte Juristen zugelassen werden.
Jurastudium und erstes Staatsexamen
Der erste Schritt ist das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität. Dieses dauert in der Regel neun bis zehn Semester und umfasst die drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Ergänzend werden methodische und historische Grundlagen vermittelt. Das Studium wird mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Es besteht aus mehreren schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung und wird von den Landesjustizprüfungsämtern abgenommen.
Referendariat und zweites Staatsexamen
Nach dem Studium folgt das zweijährige Rechtsreferendariat. In dieser Zeit durchlaufen angehende Juristen Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und in einer Anwaltskanzlei. Ziel ist es, praktische Erfahrungen im juristischen Alltag zu sammeln und die Anwendung des theoretischen Wissens einzuüben. Den Abschluss bildet das zweite juristische Staatsexamen, das ebenfalls schriftliche und mündliche Prüfungen umfasst. Nur wer beide Examina erfolgreich besteht, darf sich Volljurist nennen.
Auswahlverfahren und Einstellung in den Justizdienst
Wer Richter werden möchte, bewirbt sich nach dem zweiten Staatsexamen direkt bei der Justizverwaltung eines Bundeslandes. Die Auswahlkriterien sind streng: In der Regel wird mindestens die Note „vollbefriedigend“ in beiden Staatsexamina erwartet. Neben den Noten zählen auch soziale Kompetenz, Ausdrucksfähigkeit, Belastbarkeit und ein überzeugendes Auftreten.
Geeignete Bewerber werden zunächst als Richter auf Probe eingestellt. Diese Probezeit dauert meist drei bis fünf Jahre. Erst danach kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen. Während der Probezeit wird die richterliche Eignung in der Praxis überprüft, sowohl fachlich als auch persönlich. Wer sich bewährt, wird schließlich zum Richter auf Lebenszeit ernannt.
Voraussetzungen für Richter
Der Beruf des Richters setzt neben einer exzellenten juristischen Qualifikation auch persönliche Eignung und charakterliche Integrität voraus. Richter üben hoheitliche Gewalt aus und treffen Entscheidungen, die tief in das Leben von Menschen eingreifen können. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an ihre fachliche, ethische und soziale Kompetenz.
Juristische Voraussetzungen
Wer Richter werden möchte, muss beide juristischen Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen haben. Dabei genügt es nicht, die Prüfungen einfach zu bestehen. In der Praxis wird in fast allen Bundesländern die Note „vollbefriedigend“ in beiden Examina erwartet – das entspricht der zweithöchsten Notenstufe. Nur etwa 10 bis 15 Prozent eines Jahrgangs erreichen diese Bewertung, was den hohen Anspruch an künftige Richter deutlich macht.
Auch fundierte Kenntnisse in allen drei Hauptrechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) sowie die Fähigkeit zur präzisen Anwendung juristischer Methoden gelten als Grundvoraussetzung. Wer Richter werden will, muss außerdem bereit sein, sich kontinuierlich mit neuen Gesetzen, Urteilen und Kommentierungen auseinanderzusetzen.
Persönliche Eignung
Neben der fachlichen Leistung ist die persönliche Eignung wichtig. Richter müssen unabhängig, unbestechlich und neutral sein. Sie sollen mit Sachlichkeit und Ruhe auch in konfliktreichen Situationen entscheiden und dürfen sich nicht von Emotionen, persönlichen Interessen oder öffentlichem Druck leiten lassen.
Wichtige persönliche Voraussetzungen sind unter anderem:
- Urteilsfähigkeit: Die Fähigkeit, Sachverhalte strukturiert zu analysieren, rechtlich einzuordnen und daraus nachvollziehbare Entscheidungen abzuleiten.
- Belastbarkeit: Der Umgang mit umfangreichen Akten, engen Fristen und anspruchsvollen Verhandlungen gehört zum Berufsalltag.
- Kommunikationsstärke: In der mündlichen Verhandlung müssen Richter souverän auftreten, den Überblick behalten und komplexe Sachverhalte verständlich formulieren.
- Verantwortungsbewusstsein: Urteile können weitreichende Konsequenzen haben – in Zivilsachen etwa für Unternehmen, in Strafsachen für das Leben der Betroffenen.
Charakterliche Integrität und Verfassungstreue
Richter unterliegen einer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Rechtsstaat. Wer sich um das Richteramt bewirbt, muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bejahen und darf keine extremistischen Aktivitäten unterstützt haben. Ein einwandfreies Führungszeugnis sowie charakterliche Eignung sind zwingend erforderlich.
Auch private oder wirtschaftliche Interessen dürfen die Entscheidungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Deshalb gelten für Richter strenge Regelungen zu Nebentätigkeiten und Befangenheiten.
Gerichtsbarkeiten und Spezialisierungen
Richter arbeiten in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten, die jeweils eigene Aufgaben und Zuständigkeiten haben. Je nach Fachrichtung entscheiden Richter über zivilrechtliche Streitigkeiten, strafrechtliche Verfahren oder öffentlich-rechtliche Auseinandersetzungen. Die Spezialisierung erfolgt in der Regel durch die Zuweisung zu einem bestimmten Gericht oder einer Fachkammer.
Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivil- und Strafrecht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst alle Zivil- und Strafverfahren. Zivilrichter befassen sich mit privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern oder Unternehmen – zum Beispiel bei Vertragskonflikten, Schadensersatzforderungen oder familienrechtlichen Fragen. Strafrichter hingegen urteilen über Angeklagte, denen eine Straftat vorgeworfen wird. Sie entscheiden über Schuld und Strafe und wahren die Rechte von Angeklagten, Opfern und der Öffentlichkeit.
Richter dieser Gerichtsbarkeit arbeiten an Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten und nehmen dort unterschiedliche Rollen ein – etwa als Einzelrichter, Mitglied einer Kammer oder Vorsitzender eines Senats.
Arbeitsgerichtsbarkeit
In der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden Richter über Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dazu zählen Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsverträge oder tarifliche Ansprüche. Arbeitsrichter arbeiten an Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht.
Anders als in anderen Gerichtszweigen besteht das Gericht hier aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern – je einem aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Diese Konstellation erfordert besondere Moderationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichte befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat – etwa bei abgelehnten Baugenehmigungen, Schulplatzklagen, Ausländerangelegenheiten oder Maßnahmen des Ordnungsamts. Verwaltungsrichter prüfen, ob staatliches Handeln rechtmäßig ist und ob die Grundrechte gewahrt wurden.
Sie arbeiten an Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Die Arbeit ist stark schriftlich geprägt und erfordert umfassende Kenntnisse im öffentlichen Recht.
Finanzgerichtsbarkeit
Richter an Finanzgerichten befassen sich mit steuerlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern oder Unternehmen und dem Finanzamt. Die Verfahren drehen sich häufig um die Auslegung steuerrechtlicher Normen, Betriebsprüfungen oder Steuerbescheide.
Richter Lebenslauf

Finanzrichter arbeiten an Finanzgerichten der Länder und dem Bundesfinanzhof. Sie benötigen vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht und in wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Arbeitsalltag und Einsatzorte
Der Arbeitsalltag eines Richters ist geprägt von einer Mischung aus Verhandlungsleitung im Gerichtssaal und intensiver Aktenarbeit im Büro. Obwohl der Beruf von außen oft mit Gerichtsverhandlungen assoziiert wird, findet ein erheblicher Teil der Tätigkeit abseits des Sitzungssaals statt mit Aktenstudium, Entscheidungsfindung und schriftlicher Urteilsbegründung.
Arbeiten am Gericht
Richter sind ausschließlich an Gerichten tätig, die ihrem Fachbereich und ihrer Laufbahnstufe entsprechen. Dazu zählen:
- Amtsgerichte: Hier arbeiten viele Richter am Beginn ihrer Laufbahn. Zuständig sind sie etwa für Strafsachen mit geringerem Strafmaß, Familien- oder Mietrechtsfälle und Zivilstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro.
- Landgerichte: Richter an Landgerichten verhandeln schwerwiegendere Strafsachen, größere Zivilverfahren sowie Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte.
- Oberlandesgerichte: Diese Gerichte sind vor allem für Revisionen und komplexe Berufungsverfahren zuständig. Hier arbeiten erfahrene Richter, meist in Senaten mit mehreren Berufsrichtern.
- Bundesgerichte: Auf Bundesebene – etwa beim Bundesgerichtshof oder Bundesverwaltungsgericht – prüfen Richter ausschließlich Rechtsfragen und entwickeln die Rechtsprechung weiter. Die Zugangsvoraussetzungen sind streng, und nur wenige Richter erreichen diese Position im Laufe ihrer Karriere.
Je nach Gerichtsebene arbeiten Richter entweder als Einzelrichter oder im Kollegialgremium wie einer Kammer oder einem Senat. Die Mitwirkung anderer Richter stärkt die Qualität der Urteilsfindung, erhöht aber auch den Koordinationsaufwand.
Alltag zwischen Rechtsprechung und Büroarbeit
Der richterliche Alltag beginnt meist am Schreibtisch: Akten müssen geprüft, Schriftsätze gelesen und rechtliche Fragestellungen analysiert werden. Richter planen Termine, bereiten Verhandlungen vor und entwerfen Urteilsbegründungen. Die schriftliche Arbeit erfordert hohe Konzentration, Ausdauer und eine präzise Ausdrucksweise.
Wo gibt es aktuell die meisten Richter Jobs?
An Sitzungstagen führen Richter die Verhandlungen, nehmen Beweise auf, leiten Zeugenvernehmungen oder moderieren Vergleichsgespräche. Nach der Verhandlung folgt die Auswertung – mit rechtlicher Würdigung des Sachverhalts, Entscheidungsfindung und schriftlicher Begründung.
Obwohl der Richterberuf als relativ krisensicher gilt und mit einem strukturierten Arbeitsumfeld verbunden ist, kann die Arbeitsbelastung je nach Gericht stark variieren. Hohe Eingangszahlen, Fristendruck und komplexe Fälle führen in vielen Bereichen zu hohem Arbeitspensum.
Richter Gehalt – Wie viel verdient ein Richter?
Ein Berufsanfänger verdient als Richter in Deutschland je nach Bundesland zwischen 4.847 Euro und 5.336 Euro brutto im Monat. Die Höhe des Gehalts richtet sich nach der Besoldungsgruppe R1, in der Richter an Amts-, Land-, Arbeits- oder Sozialgerichten typischerweise eingestuft werden.
Mit wachsender Berufserfahrung steigt das Gehalt kontinuierlich an. So liegt das Monatsgehalt in der höchsten Erfahrungsstufe R1 bei bis zu 8 091 Euro, wie etwa in Baden-Württemberg. Richter an höheren Gerichten, etwa als Vorsitzende oder Präsidenten, werden in die Besoldungsgruppen R2 bis R10 eingruppiert. Dort sind deutlich höhere Gehälter möglich: Ein Präsident eines Landesarbeits- oder Oberlandesgerichts kann nach aktueller Besoldung (2025) bis zu 12 622 Euro im Monat verdienen.
In der höchsten Besoldungsgruppe R10 liegt das Gehalt bei den Präsidenten der obersten Gerichte sogar bei über 16 000 Euro monatlich. Auch Generalbundesanwälte erreichen mit Besoldungsgruppe R9 ein monatliches Grundgehalt von über 13 000 Euro.
Die Vergütung ist bundesweit geregelt, variiert jedoch in Details je nach Landesbesoldungsgesetz. Richter zahlen keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung, was zu einem vergleichsweise hohen Nettoanteil führt.



