Staatsexamen Jura Prüfung

Staatsexamen Jura

Jan-Philipp Schreiber
Jan-Philipp Schreiber
Lesedauer: 10 Min.
Aktualisiert am: 30.07.2025

Das Staatsexamen Jura ist eine staatliche Abschlussprüfung, die für den Zugang zu klassischen juristischen Berufen in Deutschland erforderlich ist. Es besteht aus zwei Teilen: dem Ersten Staatsexamen, das das rechtswissenschaftliche Studium abschließt, und dem Zweiten Staatsexamen, das nach dem juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) abgelegt wird. Beide Prüfungen werden von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer abgenommen. Das Staatsexamen dient der Feststellung der fachlichen Eignung für den juristischen Dienst und ersetzt einen akademischen Masterabschluss. Nur wer beide Staatsexamina besteht, gilt als Volljurist.

Was ist das Staatsexamen Jura?

Das Staatsexamen Jura ist die staatliche Abschlussprüfung für angehende Juristen in Deutschland und gliedert sich in zwei Teile: das Erste und das Zweite Staatsexamen. Es ersetzt im juristischen Studium einen akademischen Masterabschluss und ist Voraussetzung für den Zugang zu klassischen juristischen Berufen wie Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt. Beide Prüfungen werden nicht von der Universität, sondern von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer abgenommen, wodurch sie einen einheitlich staatlichen Charakter haben.

Das Erste Staatsexamen schließt das Studium der Rechtswissenschaften ab und besteht aus einem staatlichen Pflichtteil sowie einem universitären Schwerpunktbereich. Nach erfolgreichem Bestehen beginnt der juristische Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, das mit dem Zweiten Staatsexamen endet. Erst wer beide Staatsexamina erfolgreich absolviert hat, darf sich Volljurist nennen und ist voll berufsfähig in allen klassischen juristischen Laufbahnen.

Das Staatsexamen Jura gilt als eine der anspruchsvollsten Prüfungen im deutschen Bildungssystem. Es verlangt neben umfangreichem Fachwissen auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren, strukturiert zu lösen und rechtlich zu bewerten. Die Examensnoten spielen auch eine wichtige Rolle bei der späteren Berufswahl.

Aufbau des Jurastudiums in Deutschland

Das Jurastudium in Deutschland ist bundesweit einheitlich geregelt und gliedert sich in zwei große Ausbildungsabschnitte: das universitäre Studium der Rechtswissenschaften und den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat. Beide Teile enden mit einem Staatsexamen. Das erste nach dem Studium, das zweite nach dem Referendariat. Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Staatsexamina gilt man als Volljurist und erfüllt die formalen Voraussetzungen für alle klassischen juristischen Berufe.

Das Studium ist inhaltlich stark auf das deutsche Rechtssystem fokussiert und vermittelt tiefgehende Kenntnisse in den drei zentralen Rechtsgebieten: Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Es handelt sich um ein Einheitsstudium, das nicht in Bachelor und Master unterteilt ist.

Grundstudium

Das Jurastudium beginnt mit dem Grundstudium, das in der Regel die ersten 3 bis 4 Semester umfasst. Ziel dieses Abschnitts ist es, die methodischen Grundlagen des juristischen Arbeitens zu vermitteln und einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete zu geben. Im Mittelpunkt stehen:

  • Allgemeines Zivilrecht (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht)
  • Öffentliches Recht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte)
  • Strafrecht (Allgemeiner Teil, Straftatbestände)
  • Juristische Methodik (Gutachtenstil, Subsumtionstechnik)

Am Ende des Grundstudiums steht häufig eine Zwischenprüfung, die an vielen Universitäten Voraussetzung für den Übergang ins Hauptstudium ist. Sie besteht meist aus mehreren benoteten Klausuren.

Hauptstudium

Im Hauptstudium (ca. Semester 4 bis 7) werden die Inhalte des Grundstudiums vertieft und systematisch erweitert. Studierende beschäftigen sich nun mit Spezialgebieten und vertieften Fragestellungen, etwa im:

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Durchschnittsgehalt
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  • Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Strafprozessrecht und Zivilprozessrecht
  • Arbeitsrecht, Steuerrecht, Europarecht

Ziel ist es, die Studierenden auf das Erste Staatsexamen vorzubereiten, das den Pflichtstoff dieser Rechtsgebiete abprüft. Parallel dazu besuchen viele Studierende Repetitorien, private oder universitäre Vorbereitungskurse zur systematischen Prüfungsvorbereitung.

Schwerpunktbereichsstudium

Neben dem Pflichtstoff absolvieren Studierende im Hauptstudium das sogenannte Schwerpunktbereichsstudium, das an den Universitäten unterschiedlich ausgestaltet ist. Es erlaubt eine individuelle Vertiefung in einem selbst gewählten Rechtsgebiet, zum Beispiel:

  • Internationales und Europäisches Recht
  • Kriminologie und Strafrechtspflege
  • Medien- und Urheberrecht
  • Umwelt- und Planungsrecht
  • Wirtschafts- und Steuerrecht

Der Schwerpunktbereich macht etwa 30 % der Gesamtnote im Ersten Staatsexamen aus und wird vollständig von der Universität organisiert und bewertet. Er umfasst Lehrveranstaltungen, eine wissenschaftliche Studienarbeit und eine Prüfung (Klausur und/oder mündlich).

Erstes Staatsexamen

Das Erste Staatsexamen markiert das offizielle Ende des universitären Jurastudiums. Es besteht aus zwei getrennt bewerteten Teilen:

  • Staatlicher Pflichtfachteil (ca. 70 % der Gesamtnote): Schriftliche und ggf. mündliche Prüfung durch das jeweilige Landesjustizprüfungsamt
  • Universitärer Schwerpunktbereich (ca. 30 % der Gesamtnote): Bewertung durch die Universität

Nach dem Bestehen des Ersten Staatsexamens erhalten Absolventen die Befähigung, in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden.

Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Das Referendariat ist ein auf zwei Jahre angelegter Praxisabschnitt, der ebenfalls bundesweit geregelt ist. Es wird von den Oberlandesgerichten betreut und gliedert sich in mehrere Stationen, die die verschiedenen juristischen Berufsfelder abbilden:

  • Zivilgericht
  • Staatsanwaltschaft oder Strafgericht
  • Verwaltungsbehörde oder Verwaltungsgericht
  • Rechtsanwaltsstation
  • Wahlstation (z. B. Unternehmen, Ausland, Kanzlei, Notariat)

Ziel ist es, praktische Fähigkeiten zu erwerben und die Arbeit juristischer Berufe realitätsnah kennenzulernen. Das Referendariat endet mit dem Zweiten Staatsexamen, das aus mehreren Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht. Erst damit ist die juristische Ausbildung vollständig abgeschlossen.

Dauer des Jurastudiums

Die Regelstudienzeit bis zum Ersten Staatsexamen beträgt 9 Semester (viereinhalb Jahre), tatsächlich benötigen viele Studierende jedoch 10 bis 12 Semester. Mit dem Referendariat (2 Jahre) ergibt sich eine Gesamtausbildungszeit von mindestens 6 bis 7 Jahren bis zum Abschluss als Volljurist.

Erstes Staatsexamen

Das Erste Staatsexamen bildet den offiziellen Abschluss des juristischen Universitätsstudiums und ist zugleich die erste von zwei großen Staatsprüfungen auf dem Weg zum Volljuristen. Es prüft die Fähigkeit, komplexe rechtliche Fragestellungen methodisch korrekt zu analysieren und systematisch zu lösen. Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem staatlichen Pflichtfachteil und dem universitären Schwerpunktbereich.

Aufbau der Prüfung

Das Erste Staatsexamen besteht in der Regel aus:

  1. Schriftlicher Prüfung im Pflichtfachteil (6 Klausuren)
  2. Mündlicher Prüfung im Pflichtfachteil (Einzelprüfung und Prüfungsgespräch)
  3. Prüfung im Schwerpunktbereich (1–2 Klausuren, ggf. mündliche Prüfung, Studienarbeit)

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Der staatliche Pflichtfachteil wird vom Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes abgenommen, der Schwerpunktbereich durch die jeweilige Universität organisiert und bewertet. Beide Teile fließen gemeinsam in die Gesamtnote ein – meist mit einer Gewichtung von 70 % (staatlich) zu 30 % (universitär).

Inhalt des Pflichtfachanteils

Der Pflichtstoff ist bundesweit weitgehend einheitlich und deckt die drei zentralen Rechtsgebiete ab:

  • Zivilrecht: Allgemeiner Teil des BGB, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht
  • Strafrecht: Allgemeiner Teil, besonderer Teil (z. B. Tötungs-, Vermögens-, Körperverletzungsdelikte), Strafprozessrecht
  • Öffentliches Recht: Staatsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht

Jede der sechs Klausuren bezieht sich typischerweise auf ein dieser Themenbereiche und verlangt die Lösung eines fiktiven Falls im Gutachtenstil. Die mündliche Prüfung schließt mehrere Monate später an und umfasst ein Prüfungsgespräch sowie ein Kurzvortrag zu einem unbekannten Thema.

Schwerpunktbereichsstudium

Der Schwerpunktbereich ist ein universitärer Wahlbereich, der während des Hauptstudiums parallel zu den Pflichtfächern absolviert wird. Er erlaubt eine inhaltliche Spezialisierung, etwa in:

  • Völker- und Europarecht
  • Medienrecht
  • Kriminologie
  • Umweltrecht
  • Unternehmensrecht
  • Steuerrecht
  • Medizinrecht

Prüfungswiederholung

Das Erste Staatsexamen darf in der Regel einmal wiederholt werden. In den meisten Bundesländern gibt es zudem eine „Freiversuchsregelung“: Wer die Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ablegt, kann sie bei Nichtbestehen folgenlos wiederholen und bei Bestehen ggf. zur Notenverbesserung erneut antreten.

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Zweites Staatsexamen: Referendariat und Abschlussprüfung

Das Zweite Staatsexamen ist die Abschlussprüfung der juristischen Ausbildung in Deutschland und markiert das Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes, auch Referendariat genannt. Es dient dem Nachweis, dass angehende Volljuristen nicht nur über theoretisches Wissen, sondern auch über die Fähigkeit verfügen, juristische Fragestellungen unter realitätsnahen Bedingungen zu bearbeiten. Erst mit dem Bestehen dieser zweiten Staatsprüfung ist die volle Berufsqualifikation erreicht, etwa für den Richterdienst, die Staatsanwaltschaft oder die Zulassung als Rechtsanwalt.

Ablauf des Referendariats

Das Referendariat dauert in der Regel 24 Monate und wird von den Oberlandesgerichten der Bundesländer organisiert. Es ist klar strukturiert und gliedert sich in mehrere Pflichtstationen, die Einblicke in verschiedene juristische Tätigkeitsfelder geben:

  1. Zivilrechtsstation (ca. 3–5 Monate): Arbeit bei einem Amts- oder Landgericht unter Anleitung eines Richters
  2. Strafrechtsstation (ca. 3 Monate): Mitarbeit bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht
  3. Verwaltungsstation (ca. 3 Monate): Einsatz in einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht
  4. Anwaltsstation (ca. 9 Monate): Ausbildung bei einer Rechtsanwaltskanzlei
  5. Wahlstation (ca. 3 Monate): Freie Wahl, z. B. Notariat, Unternehmen, Auslandsstation, Gerichtshof der EU

Während jeder Station arbeiten Referendarinnen und Referendare praktisch mit, verfassen Stellungnahmen, Urteilsentwürfe, Anklagen oder Schriftsätze und nehmen an Verhandlungen oder Mandantengesprächen teil.

Begleitend dazu finden Arbeitsgemeinschaften (AGs) statt – schulungsartige Lerneinheiten in Kleingruppen, die von ausgebildeten Juristen geleitet werden. Hier werden Klausurtechniken und Inhalte wiederholt und auf die Prüfung vorbereitet.

Prüfungsaufbau des Zweiten Staatsexamens

Die Prüfung zum Zweiten Staatsexamen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:

  • Schriftliche Prüfung: In der Regel sechs Klausuren in einem Zeitraum von zwei Wochen. Themenschwerpunkte sind Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Anwaltsklausuren (die praxisnahe Schriftsätze erfordern).
  • Mündliche Prüfung: Diese folgt nach der schriftlichen Phase meist einige Monate später. Sie besteht aus einem Aktenvortrag (Vorbereitungszeit ca. 1 Stunde, freier Vortrag 10–15 Minuten) und einem anschließenden Prüfungsgespräch, das alle Hauptrechtsgebiete abdeckt.

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Wiederholungsmöglichkeiten und Durchfallquoten

Die Prüfung darf einmal wiederholt werden, allerdings nur bei Nichtbestehen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist im Gegensatz zum Ersten Examen nicht vorgesehen. Die Durchfallquoten im Zweiten Staatsexamen liegen in der Regel deutlich unter denen des Ersten, da viele schwächere Kandidaten bereits im ersten Prüfungsdurchgang ausscheiden.

Staatsexamen Noten

Die Noten im Staatsexamen entscheiden oft über Karrieremöglichkeiten, Zugang zu Berufsfeldern und Gehaltsaussichten. Da es sich beim juristischen Studium nicht um einen gestuften Bachelor-Master-Abschluss handelt, sondern um ein Einheitsstudium mit zwei staatlichen Abschlussprüfungen, dienen die Examensnoten als alleiniges Leistungsmerkmal. Arbeitgeber, insbesondere aus Justiz, Kanzleien und Wirtschaft, orientieren sich stark an den Punktwerten beider Staatsexamina.

Die juristische Notenskala

In beiden Staatsexamina wird nach dem bundeseinheitlichen juristischen Punktesystem bewertet. Die Skala reicht von 0 bis 18 Punkten. Dabei ist das Notenspektrum in der Praxis sehr eng, da die Bewertung besonders streng ist und bereits ab 9 Punkten als herausragend gilt.

PunkteNoteBedeutung
0–3,99nicht bestandenPrüfung gilt als nicht bestanden
4,00–6,49ausreichendbestanden, unterer Leistungsbereich
6,50–8,99befriedigendmittlerer Bereich, solide Leistung
9,00–11,49vollbefriedigendPrädikat
11,50–13,99gutsehr gutes Ergebnis, selten
14,00–18,00sehr gutAusnahmeleistung

In der Praxis erreichen nur etwa 10–15 % der Kandidaten ein Prädikat im ersten oder zweiten Examen. Die überwiegende Mehrheit liegt im Bereich „befriedigend“. Die Differenz von wenigen Punkten hat jedoch weitreichende Folgen.

Was bedeutet ein Prädikatsexamen?

Ein Prädikatsexamen beginnt ab 9,00 Punkten und wird von vielen Arbeitgebern als Leistungsnachweis mit besonderem Gewicht betrachtet. Es gilt als Voraussetzung für:

  • Richterlaufbahn und höhere Justiz
  • Staatsanwaltschaft
  • Referentenstellen in Ministerien
  • Großkanzleien (insbesondere international tätige Sozietäten)
  • Leitende Positionen in Unternehmen
Jan-Philipp ist ein versierter Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Gehalts- und Arbeitsmarkt-Themen. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Ambitionen zu verwirklichen. Jan-Philipp verfügt über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, insbesondere im Bereich von Gehaltsstrukturen, des Projektmanagements und Themen rund um Karriere & Bewerbung. Seine Beiträge im Karriere-Ratgeber zeichnen sich durch praxisnahe Tipps, aktuelle Branchentrends und sein Engagement für die berufliche Weiterentwicklung aus.
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